Restschuldversicherung bei Autokrediten – teuer und unnütz

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    „Banken verkaufen ihren Kunden massenhaft Kreditversicherungen, etwa für den Todesfall. Dabei sind diese teuer und häufig komplett nutzlos. Jeder Vierte tappt in die Falle.“

    Spiegel, Ausgabe 20/2017

    „Um in Zeiten minimaler Zinsen noch Geschäfte zu machen, legen Bankberater systematisch ihre Kunden herein – mit Kreditversicherungen.“

    Zeit Online vom 20.10.2016

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    Restschuldversicherung bei Autokrediten ist zu teuer

    Zahlreiche Autokäufer haben sie abgeschlossen – die Restschuldversicherung. Bekannt ist diese Vorsorgeart unter verschiedenen Namen. Bei dem VW-Konzern heißt es etwa „Kreditschutzbrief (KSB)“, bei Mercedes „Ratenabsicherung“ und bei Fiat spricht man von dem „Kostenschutzbrief“. Bei den Versicherungsunternehmen handelt es sich häufig um hundertprozentige Konzerntöchter. In anderen Fällen erhalten die kreditgebenden Banken für die Vermittlung hohe Provisionen. Der Beitrag für eine Restschuldversicherung liegt im Vergleich der Autobanken durchschnittlich zwischen 5-6 % des Kreditbetrages, es finden sich aber auch Ausreißer nach oben. So werden z.B. bei der Renault-Bank, für die GAP-Versicherung und die Restschuldversicherung Beiträge von ca. 11% des Kaufpreises erhoben. Bei herkömmlichen Banken, wie etwa der Commerzbank oder der Santander, die sich ebenfalls auf dem Gebiet der Autofinanzierung tummeln, lassen sich Prämien von bis zu 40% der Kreditsumme finden. Um die Versicherung zu finanzieren, wird in aller Regel die Kreditsumme erhöht. Die sich damit erhöhenden Kreditkosten müssen jedoch bei der Berechnung des Effektivzinssatzes des Darlehens nicht berücksichtigt werden. Viele Kreditnehmer würden ansonsten überrascht sein, wie teuer ihnen das Darlehen tatsächlich zu stehen kommt. Denn wer z.B. einen Kredit in Höhe von 15.000 € aufnimmt, um damit den Kaufpreis des Fahrzeugs zu begleichen und zusätzlich 2.000 € Versicherungsprämie an die Versicherungsgesellschaft leisten muss, zahlt Zinsen auf 17.000 €. Das treibt die gesamten Kreditkosten erheblich nach oben.

    Rechtsschutzfall tritt selten ein

    Die eigentliche Idee einer Ratenschutzversicherung ist nicht verkehrt. Der Wunsch, Risiken wie Arbeitsunfähigkeit oder Tod abzusichern, lässt sich gut nachvollziehen. Doch wie häufig treten die Schreckensszenarien tatsächlich innerhalb der 4-5 Jahre Kreditlaufzeit ein? Nach Aussage der BaFin, nicht so häufig. 2014 etwa wurde bei ca. 5.000 Policen die Versicherungssumme tatsächlich ausgezahlt – das entspricht weniger als 0,2 % sämtlicher hierzulande abgeschlossener Verträge. Statistisch gesehen ist das versicherte Risiko also nahezu nicht existent.
    Außerdem ist, wie Frank-Christian Pauli von der Bundeszentrale Verbraucherschutz ausführt, ein Großteil der Kunden gegen die Risiken bereits abgesichert, z.B. durch eine Risikolebensversicherung.

    Zahlreiche Risikoausschlüsse schränken den Versicherungsschutz ein

    Es lohnt sich aber auch, das eigentliche Angebot genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie so häufig, offenbart das Kleingedruckte die unangenehme Realität. Denn die Risikoausschlüsse reduzieren die Fälle, in denen die Versicherung tatsächlich zahlen muss, nochmal beträchtlich.

    Toyota-Bank – Restschuldversicherung

    So ist zum Beispiel bei Restschuldversicherungen der Toyota Bank, die Leistungspflicht ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung verursacht ist. Damit würden schon mal 17,1 % aller Menschen, die sich 2016 arbeitsunfähig gemeldet haben, durch das Raster fallen (Quelle statista.de).

    Außerdem besteht bei einer Arbeitsunfähigkeit von unter 25 % überhaupt kein Anspruch auf Leistung, bei darüber hinausgehender Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch nur anteilig. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50 %, übernimmt die Restschuldversicherung auch nur 50 % der monatlichen Raten. Ob man bei einer diagnostizierten 50 %igen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich noch arbeiten kann, steht auf einem andren Blatt.

    Schließlich wird die Leistungspflicht auch dann ausgeschlossen, wenn der versicherten Person ein anderweitiger Anspruch auf den Bezug einer Alters-, Dienstunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente zusteht. Hier muss sich Toyota doch fragen lassen, warum Personen mit einer entsprechenden Absicherung der Arbeitsunfähigkeit überhaupt eine Restschuldversicherung für dieses Risiko angeboten wird.

    VW-Bank – Kreditschutzbrief (KSB)

    Bild von einem blauen VW

    Um die Versicherung zu finanzieren, wird in aller Regel die Kreditsumme erhöht.

    Bemerkenswert ist auch die „Wartezeit“ bei dem Kreditschutzbrief (KSB) der VW-Bank. Versicherungsfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen oder Unfallfolgen stehen und wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten ärztlich behandelt oder beraten wurde, sind in den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn nicht versichert.
    An dieser Stelle lohnt sich wieder ein Vergleich des Katalogs der vom Ausschluss erfassten ernstlichen Erkrankungen mit der Arbeitsunfähigkeitsstatistik (% in Klammern).

    • Der Ausschluss greift z.B. bei Erkrankungen:
    • der Wirbelsäule und Gelenke (22,2 %)
    • des Kreislaufs (z.B. Bluthochdruck) (4,4 %)
    • der Verdauungsorgane (5,1 %)
    • psychische Erkrankungen (17,1 %)
    • des Herzens (7,9 %)
    • chronische Erkrankungen (z.B. Lungenkrankheiten wie Asthma (14,7 %)

    Damit wären 71,4 % der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheiten von der zweijährigen „Wartezeit“ erfasst. Wer also aufgrund der obengenannten Erkrankungen in den ersten zwei Jahren nach der Kreditaufnahme und Versicherungsabschluss arbeitsunfähig werden sollte, würde nicht in den Genuss des Versicherungsschutzes kommen.

    BMW-Bank – Ratenschutzversicherung

    Sehr interessant ist schließlich auch ein Risikoausschluss der DVLAG, einer Allianz Tochter, die sich um die Ratenabsicherung bei den Krediten der BMW-Bank kümmert. In den Versicherungsbedingungen heißt es: „Ist eine Rate vereinbart, die in ihrer Höhe von den übrigen Raten deutlich abweicht (z.B. Zielrate o.ä.), ist diese Rate nur auf den Todesfall versichert, nicht aber auf Arbeitsunfähigkeit.“ Nahezu jeder Darlehensvertrag der BMW-Bank sieht aber eine solche Schlussrate vor. Dabei ist der Betrag in der Regel so hoch, dass er der Summe der zuvor eingezahlten Raten entspricht. Und genau diesen großen Posten, der bei Ablauf des Kredits fällig wird, deckt die Ratenschutzversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht ab. Der Versicherungsschutz ist hier nur die Hälfte wert.

    Wege aus der Restschuldversicherung bei Autokrediten

    Eine Restschuldversicherung kann in aller Regel ohne Weiteres gekündigt werden. In diesem Fall muss der Versicherer die anteiligen Prämien rückerstatten.
    In vielen Fällen kann auch der ganze Darlehensvertrag samt Autokauf widerrufen und rückabgewickelt werden. Aufgrund der verbraucherfreundlichen Gesetzeslage winken Kreditnehmern hohe Ersparnisse.

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    10 Kommentare
    1. Steffi
      says:

      Hallo,
      Ich hätte eine Frage.
      Ist es rechtens wenn man die rsv nicht nimmt das sich der Effektive Jahreszins von 2.99 auf 3.99% ändert?

      Vielen Dank
      Steffi

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Verbraucherschützern sind derartige Geschäfte jedenfalls zu Recht ein Dorn im Auge, denn durch die Restschuldversicherung verteuert sich das gesamte Geschäft ungemein.
        Ob die konkrete Vereinbarung wirksam ist, kann ich ohne nähere Angaben jedoch nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Mirco
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe Februar 2020 ein Fahrzeug der Marke H im Autohaus finanziert (Fahrzeug war ein Neuwagen).
      In dem Kaufpreis von ca. 31.000 Euro habe ich ebenfalls eine RSV (Wert 1700 Euro) abgeschlossen.
      Die erste Rate war im Mai 2020 fällig, welche ich selber beglichen habe.
      Allerdings habe ich im März 2020 einen Arbeitsunfall gehabt (Fahrzeug wurde erstmalig am 20.02.2020 auf mich zugelassen und von mir abgeholt).
      Meine Arbeitsunfähigkeit dauert immer noch an (Januar 2021). Das Fahrzeug wurde im Dezember wegen mehrerer Mängel zurück gegeben und ich bin vom Kaufvertrag zurück getreten.
      Nachdem ich selber die erste Rate beglichen habe (Mai 2020) trat die RSV in Kraft und hat von Juni 2020 bis Dezember 2020 alle Raten übernommen.
      Durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages und des Finanzierungsvertrages möchte ich nun folgendes wissen:

      Sind die Raten Juni 2020 bis Dezember 2020, welche durch die RSV beglichen worden sind mein Anrecht?
      Die RSV hat in diesem Fall für mich die Raten beglichen und ich möchte nun wissen, ob ich bei der Rückabwicklung des Vertrages nur Anspruch auf die Mai 2020 (von mir selber bezahlt) Rate habe oder auf die Raten von Mai 2020 bis Dezember 2020?

      Vielen Dank

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen, gerne teilen wir Ihnen dies im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    3. Jennifer M.
      says:

      Ich habe im Oktober 2018 einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Restschuldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit hab ich bezahlt. Dies ist mir in langer Krankheit entgangen. Bei Durchsicht der Unterlagen fiel es mir auf. Krank war ich vom 01.04.2019 bis 20.04.2020, dann arbeitslos. Sind meine Andprüche jetzt verjährt?

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        die Frist, innerhalb derer der Eintritt des Versicherungsfalls gemeldet werden muss, ist im Vertrag geregelt. Daher wäre zunächst eine Prüfung des Vertrags notwendig um die Frage nach der Verjährung beantworten zu können.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    4. Ralf
      says:

      Hallo, ich habe bei der VW Bank ein Auto-Kredit (Zweitfinanzierung) abgeschlossen. Der effektive Jahreszinssatz war etwas hoch angesetzt und auf die geplante Kreditsumme kamen mehrere hundert Euro drauf zwecks Kreditschutzbriefs. Ich teilte dem Verkäufer mit, dass ich den KSB nicht haben möchte und er wiederum, dass sich das dann auf eine Erhöhung der Zinssätze auswirken würde.

      Nun erhalte ich einen Brief von der VW Bank, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig ist. Er ist weder Voraussetzung für die Vergabe des Verbraucherdarlehens noch Voraussetzung für die Vergabe des Verbraucherdarlehens zu den vorgesehenen Bedingungen.
      Den letzten Teil finde ich interessant. Aber was sind die vorgesehenen Bedingungen? Der KSB wurde schließlich bereits auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Wie ist das zu verstehen und was könnte man hier machen. Ich würde am liebsten den KSB aus der Kreditsumme raus haben und den Kredit zu den ohnehin nicht gerade günstigen Konditionen abbezahlen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Diese lässt sich ohne Kenntnis des abgeschlossenen Vertrags nicht beantworten. Denn die verschiedenen Aussagen der Beteiligten, könnten den abgeschlossenen Vertrag beeinflussen. Inwiefern sich Ihr Wunsch nach Vertragsanpassung realisieren lässt, kann ich nur nach Kenntnis aller vorliegenden schriftlichen Unterlagen einschätzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Isabell
      says:

      Hallo. Ich habe bei der BDK Bank ein Auto finanziert, was noch bis 2024 läuft. Mir wurde die rsv ans Herz gelegt, da das ja absichert im Schadensfall. Nur finde ich es nun im Nachhinein sinnlos und sehr teuer! Kann ich diese kündigen, oder macht mir dann die BDK ein Strich durch die Rechnung

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es kann gut sein, dass Sie Ihre Restschuldversicherung kündigen können. Für eine genauere Beantwortung müsste zunächst der Einzelfall geprüft werden. Senden Sie uns keine eine E-Mail an widerruf@anwalt-kg.de und wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir zur Prüfung benötigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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