Verschuldungsquote für Kreditinstitute

Verschuldungsquote für Kreditinstitute

Die Finanzkrise hat viele Banken stark gebeutelt und die europäische Wirtschaft ins Schwanken gebracht. Hintergrund war die übermäßige Vergabe nicht gedeckter Kredite. Die “Too big to fail”-Problematik sorgte dafür, dass Regierungen große Kreditinstitute, die sich übernommen hatten, retten mussten. Dabei bedeutet “Too big to fail” nicht etwa, dass ein Kreditinstitut eine derartige wirtschaftliche Potenz innehat, dass es nicht in Konkurs gehen kann, sondern vielmehr, dass die verantwortlichen Regierungen ihren Bürgern einen Konkurs nicht zumuten können. Die EU zieht nun Konsequenzen aus der Krise und wirkt der Problematik entgegen.

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Verschuldungsquote von drei Prozent

Die EU möchte verhindern, dass Finanzinstitute übermäßig Kredite vergeben ohne über die entsprechenden Mittel zu verfügen. Ihr Ziel möchte sie dadurch erreichen, dass eine verbindliche Verschuldungsquote Pflicht wird und eingehalten werden muss. Diese Verschuldungsquote soll drei Prozent betragen. Holdings müssen deswegen mit ausreichend Kapital ausgestattet sein, sodass sie wie eigenständige Firmen dastehen, ganz unabhängig davon, wie es beim Mutterhaus im Ausland aussieht.

Steigende Kosten für US-Banken

Bild von Ordner, Taschenrechner und rotem Kugelschreiber

Für kleine Unternehmen könnten solche Veränderungen einen kaum zu bewältigen Bürokratieaufwand bedeuten.

Die Anpassungen können Nachteile für einige Finanzinstitute mit sich bringen. Bisher mussten US-Institute nur nachweisen, dass der Mutterkonzern über genug Eigenkapital verfügt. Nun kommt es auch auf das Kapital des Tochterunternehmens an. Während es umgekehrt in den USA schon seit 2014 Regelungen gibt, die ausländischen Banken und deren Tochterfirmen einen Kapitalnachweis vorschreiben, hatten die US-Banken in Europa bisher Marktvorteile. Die geplanten Änderungen sollen ebendiese Vorteile nun beseitigen. Große US-Banken wie Citigroup, JP Morgan Chase und Goldmann Sachs haben mit steigenden Kosten zu rechnen. Bei einem EU-Austritt würden auch britische Banken als Nicht-EU-Banken von der Bestimmung betroffen sein.

Proportionalität der Anpassungen

Gerade für kleine Finanzinstitute können derartige Regeländerungen einen nicht zu bewältigenden Bürokratieaufwand bedeuten. Zur Folge hätte dies eine verringerte Kreditvergabe und schlimmstenfalls eine Pleite der kleinen Institute. Deswegen sieht die Regelung Vergünstigungen für kleine und mittelgroße Unternehmen im Hinblick auf Meldepflichten und Gütervorschriften vor. Die Anpassungen sollen proportional geschehen und kleinere Finanzinstitute nicht unangemessen benachteiligen. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand entschlackt und die Kreditvergabe in Europa angekurbelt. Den geplanten Änderungen müssen nun noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.

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