Abgas-Skandal: Wie können Verbraucher dem drohenden Wertverlust entgehen?

Abgasskandal – Verkauf vs. Widerruf

Der Abgasskandal bezüglich deutscher Automobilhersteller scheint kein Ende zu nehmen. Die Nachrichten überschlagen sich – Fahrverbote, Zulassungsverbote und dazu noch der Kartellskandal. Trotz angelaufener Mammut-Nachrüstung offenbaren die Medien immer wieder neue Wendungen. Inmitten dieses Wirrwarrs aus Rückrufen und Software-Updates fragen sich die betroffenen Diesel-Fahrer: Was mache ich mit meinem Diesel-Fahrzeug? Was erhalte ich noch bei einem Verkauf? Wie schütze ich mich vor Verlusten?

Immenser Wertverlust infolge des Dieselskandals

Viele betroffene Autofahrer versuchen im Zuge des Abgasskandals ihre Dieselfahrzeuge zu verkaufen und müssen mit Erschrecken feststellen, dass ihre Wagen einen erheblichen Wertverlust erlitten haben. Betroffene Diesel-Fahrzeuge sind mit Unfallwagen vergleichbar. Selbst wenn die Software vollständig geupdatet und nachgebessert wurde und tatsächlich keine Makel mehr zurückbleiben, verliert der PKW, gleich einem Unfallwagen, unabwendbar an Wert. Dies führt dazu, dass ein Verkauf von betroffenen Autos unprofitabel ist.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

10.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Rückruf und Nachrüstung für fehlerhafte Dieselsoftware

Die große Rückrufaktion ist gestartet. Immer mehr Fahrer von betroffenen Fahrzeugtypen erhalten Briefe, mit der Aufforderung ihr Auto nachrüsten zu lassen. Dies ist jedoch mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden, zumal noch nicht geklärt ist, welche nachhaltigen Erfolgschancen die Änderungen versprechen und ob etwaige Folgeschäden am Motor auftreten können. In der jüngsten Wendung sind besonders bestimmte Porsche Cayenne Modelle betroffen. Für den 3-Liter Diesel Cayenne gilt nun ein Zulassungsstopp für Neufahrzeuge – ein immenser Eingriff in die Sphäre des Käufers. Deutsche Behörden haben in diesen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden, eine schnelle Nachrüstung durch Softwareupdate scheint ausgeschlossen.

Widerruf als lukrativer Ausweg aus Autokredit-Verträgen

Der Verbraucher steht nun vor der Entscheidung, das Auto unter erheblichem Wertverlust zu verkaufen oder sich, gegen Zeit und Nerven, auf den ungewissen Rückruf einzulassen. Der Verkauf wird sich jedoch sogar als unmöglich darstellen, da der ADAC momentan davon abrät, einen Diesel zu kaufen. Wer sein Fahrzeug finanziert hat (Darlehen oder Leasing), hat eine weitere weitaus profitablere Option: die Rückabwicklung durch Widerruf.

Bei einem finanzierten Kauf schließt der Käufer mit dem Autohaus einen Kaufvertrag über das jeweilige Auto und mit der (Hersteller-)Bank einen Darlehensvertrag. Wird nun der Widerruf erklärt, werden beide Verträge gemein rückabgewickelt. Die Folge: Sie geben ihr Skandal-Auto zurück und erhalten im Gegenzug alle bereits entrichteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung. Abgezogen werden lediglich die Zinsen für die Finanzierung, sowie – je nach Zeitraum des Vertragsschlusses – eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauchsvorteil. Diese berechnet sich anhand der Kilometer, des Kaufpreises sowie der üblichen Gesamtlaufleistung des jeweiligen Modells. Als Faustformel kann man sich merken: Je weniger Kilometer man zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Für Verträge nach dem 10.06.2014 entfällt diese Nutzungsentschädigung komplett.

Voraussetzungen des Widerrufs einer Autofinanzierung

Bild von einem weißen BMW

Ob auch eine Umrüstung der Hardware steuerlich absetzbar ist, ist bislang nicht bekannt. Jedoch sind solche Maßnahmen durchaus mit den Software-Updates zu vergleichen.

Grundsätzlich hat man zwei Wochen nach Vertragsschluss Zeit, um Widerruf zu erklären. Diese Frist beginnt, sobald der Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat und ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Ist die Widerrufsinformation fehlerhaft, beginnt auch die Frist für den Widerruf nicht. Die Rückabwicklung ist also auch Jahre nach Vertragsschluss möglich. Eine Vielzahl von Verträgen renommierter Banken enthalten solche fehlerhaften Belehrungen, darunter auch die Hausbanken der deutschen Automobilhersteller.

Fazit: Verkauf vs. Widerruf

Der Widerruf ist gegenüber dem Verkauf weitaus profitabler. Wer widerruft, kann sich ohne Kosten vom umweltschädlichen Fahrzeug lösen und erhält alle Tilgungszahlungen zurück. Wer vor dem 13.06.2014 einen Vertrag schloss, konnte den PKW für die Vergangenheit sogar kostenfrei nutzen. Aufgrund des erheblichen Wertverlustes, im Zuge der schlechten Publicity der betroffenen Marken, ist ein Verkauf mit hohen Verlusten verbunden. Eine dritte Möglichkeit ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegenüber den Herstellern.
Unsere Kanzlei ist sowohl auf den Widerruf einer Autofinanzierung als auch auf den Schadensersatzanspruch infolge des Dieselgate spezialisiert. Wenn auch Sie einen Wertverlust fürchten, sprechen Sie uns an. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

10.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Abgas-Skandal: Wie können Verbraucher dem drohenden Wertverlust entgehen?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei