Abgasskandal: Warten auf die Musterfeststellungsklage

Sammelklagen bald auch in Deutschland möglich?

Anders als in den USA gibt es in Deutschland praktisch nicht die Möglichkeit, mittels einer sogenannten Sammelklage die Rechte einer Vielzahl von Betroffenen in einem Handstreich einzuklagen. Stattdessen muss jeder Betroffene einzeln vorgehen. Der Dieselskandal hat den Wunsch nach mehr Verbraucherschutz durch Gruppenverfahren wieder angefacht. Kann die sogenannte Musterfeststellungsklage den Druck auf große Unternehmen erhöhen?

Verbraucher setzen ihre Ansprüche nur selten durch

Die aktuelle Situation führt dazu, dass Verbraucher sich oft scheuen, ihre Rechte geltend zu machen. Beispielsweise sind vom Dieselskandal mehr als fünf Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Nur ein geringer Teil der Besitzer hat aber bisher von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Händler bzw. Hersteller zu verklagen. Somit ist es für riesige Unternehmen wie die Autohersteller leicht, sich ihrer Verantwortung zu entziehen und sich durch Ablauf der Verjährungsfrist schadlos zu halten. Außerdem ist es für Unternehmen sogar ökonomisch sinnvoller, die Kunden zu hintergehen, wenn nur ein geringer Teil von ihnen die Ansprüche einklagt.

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Viele Geschädigte nehmen ihre Rechte nicht wahr

Die Sorgen der Verbraucher  davor, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen, sind häufig unbegründet. Die Gründe für das Zögern sind unter anderem:

  • Sorge vor einem lange dauernden Prozess
  • Mangelnde Kenntnis der Anwaltskosten
  • Aussicht auf lediglich geringe Entschädigung
  • Keine Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko abfängt

Diese Ängste sorgen dafür, dass Verbraucher eine mögliche Entschädigung auf dem Tisch liegen lassen. Doch manchmal muss man Geld ausgeben, um Geld zu sparen. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet maximal 190€ und man erfährt oft schon beim ersten Gespräch, ob sich eine Auseinandersetzung lohnt oder nicht. Bei geringer Forderungshöhe werden auch die Anwaltskosten gering sein, da sie in der Regel vom Streitwert abhängen. Es gilt der Grundsatz: Man sollte so früh wie möglich zum Anwalt gehen, um seine Rechte qualifiziert zu sichern. Durch eine frühzeitige Rechtsberatung können überflüssige Prozesse vermieden und unvermeidbare Prozesse einfacher gewonnen werden. Eine gute Vorsorge beginnt mit dem Besuch beim Anwalt, eine schlechte endet damit.

Sammelklagen in Deutschland nur in Ausnahmefällen

Die einzige Ausnahme, die das deutsche Gesetz bezüglich Gruppenverfahren vorsieht, gilt für Aktionäre. Diese haben die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Vorgehen, wenn sie nach irreführenden oder falschen Informationen Verluste erleiden. Hintergrund dieser Regelung ist der sog. Telekom-Prozess, bei dem rund 16.000 Aktionäre der Deutschen Telekom einzeln auf Schadensersatz klagen wollten. Um eine Überlastung der Justiz zu vermeiden, führte man das Gesetz ein, das Musterverfahren bei zehn oder mehr gleichartigen Fällen ermöglicht.

Die Vorteile des Musterverfahrens gemäß dem Musterverfahrensgesetz für Kapitalanleger sind:

  • Effektive Durchsetzung der Ansprüche einzelner Betroffener
  • Lediglich einzelne Beweisaufnahme zur bindenden Regelung komplexer Tatsachen- und Rechtsfragen
  • Senkung des Prozesskostenrisikos für einzelne Betroffene (Beispiel: Vermeidung teurer Sachverständigengutachten für jeden Einzelfall)
  • Entlastung der Gerichte durch Bündelung der Klagen

Daneben besteht theoretisch noch für Verbraucherverbände mittels der sogenannten Einziehungsklage die Möglichkeit, im Namen mehrerer Verbraucher auf einmal zu klagen. Diese findet in der Praxis keine Anwendung.

Politische Diskussion zum Thema Musterfeststellungsklage

Die bevorstehende Bundestagswahl am 24. September führt zu einem erneuten Aufgreifen des Themas durch die Politik. Das Justizministerium hatte bereits 2016 einen Referentenentwurf für eine Muster-Feststellungsklage herausgegeben. Die Einführung noch in dieser Legislaturperiode war jedoch gescheitert. Dies lag nicht zuletzt an Bedenken der Autohersteller sowie der Banken-und Versicherungsverbände, die ihr Geschäft durch eine Vereinfachung von kollektiven Musterverfahren bedroht sahen.
Somit schoben sich Union und SPD, eigentlich Koalitionspartner, den schwarzen Peter gegenseitig zu, bis es für eine Einigung in der aktuellen Legislaturperiode zu spät war.

Unterschied zur “echten Sammelklage”

In dem Entwurf, der bislang in der Warteschleife steckt, ist vorgesehen, dass neben Verbraucherverbänden auch Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern das Recht zur Klageerhebung erhalten sollen. Somit wären neben Verbrauchern auch kleine und mittlere Unternehmen berechtigt, sich zu einem gemeinsamen rechtlichen Vorgehen zusammenzuschließen.

Bild von Autos auf der Straße

Die aktuelle Situation führt dazu, dass Verbraucher sich oft scheuen, ihre Rechte geltend zu machen.

Sinn der geplanten Muster-Feststellungsklage ist es, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Anspruchsvoraussetzungen von mindestens zehn Betroffenen festzustellen. Im Anschluss müsste trotzdem weiterhin jeder Betroffene einzeln seine Rechte durchsetzen. Es kommt also nicht zu einer großen, gemeinsamen Klage wie in den USA, wo bei solchen Prozessen häufig enorme Summen erstritten werden. Der Einzelne hätte allerdings durch die vorherige Feststellung einen vereinfachten Prozess vor sich.
Diese Trennung von Feststellungs- und Leistungsklage führt einerseits dazu, dass die Besonderheiten von Einzelfällen im Anschluss noch gewürdigt werden können. Andererseits fehlt jedoch den Beklagten die Rechtssicherheit, zu wissen, wie hoch die Ansprüche am Ende sein werden. Damit entfällt eine der größten Motivationen, sich zu einigen und Ansprüche anzuerkennen, statt den Prozess in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.

Musterfeststellungsklage keine Option für Geschädigte im Abgasskandal

Keine der großen Parteien hat anscheinend ernsthaft die Absicht, die Rechtslage bezüglich Gruppenverfahren entscheidend zu verändern. Man will die Situation lieber aussitzen, bis das öffentliche Interesse am Dieselskandal nachlässt. Auch die anstehenden Bundestagswahlen verhindern eine deutliche Positionierung der Parteivertreter. Solange der Entwurf über die Musterfeststellungsklage in der politischen Diskussion feststeckt, werden Verbraucher sich weiterhin ohnmächtig fühlen.

Viele Geschädigte werden aufgrund von Desinteresse an geringen Forderungen bzw. aus falscher Ehrfurcht vor dem scheinbar komplizierten Gerichtsverfahren stillschweigend auf ihre Rechtsansprüche verzichten. Beispielsweise für Ansprüche im VW-Abgasskandal wird die Muster-Feststellungsklage als Mittel für Verbraucher, Schaden im Abgasskandal zu vermeiden, deutlich zu spät kommen. Eine Entlastung der Justiz hätte die geplante Regelung ohnehin nicht gebracht, da weiterhin jeder Betroffene einzeln hätte klagen müssen. Im Abgasskandal bleibt Betroffenen weiterhin als attraktivster Ausweg der Widerruf des Kreditvertrags, mit dem das Auto beim Kauf finanziert wurde. Die Möglichkeit dazu hängt davon ab, ob im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Ob dies der Fall ist, prüfen wir für Ihren Kreditvertrag ganz individuell.

Individueller Rechtsbeistand lohnt sich

In den letzten Jahren kam es auch im Bereich der Strom- und Gasverträge zu zahlreichen Rückzahlungsansprüchen gegen die Unternehmen. Doch weil Verbraucher gezwungen sind, wegen relativ geringer Summen individuell Klage zu erheben, kommt es dazu, dass berechtigte Forderungen massenhaft nicht durchgesetzt werden. Verbraucher sind aber nicht darauf angewiesen, die langwierige Entscheidungsfindung der Politik abzuwarten. Die Lösung lautet, einen Anwalt zu beauftragen, der auf die spezifischen Details eines bestimmten Rechtsgebietes spezialisiert ist und darüber hinaus transparente Kosten anbietet. Im Idealfall sorgt eine Rechtsschutzversicherung für ein Entfallen des gesamten Kostenrisikos. Wenn Sie eine Lösung suchen, um auch ohne Sammelklage einen Schaden im Abgasskandal noch abzuwenden, können Sie schnell und einfach Ihren Vertrag bei uns überprüfen lassen.

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