Unterschied zur “echten Sammelklage”
In dem Entwurf, der bislang in der Warteschleife steckt, ist vorgesehen, dass neben Verbraucherverbänden auch Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern das Recht zur Klageerhebung erhalten sollen. Somit wären neben Verbrauchern auch kleine und mittlere Unternehmen berechtigt, sich zu einem gemeinsamen rechtlichen Vorgehen zusammenzuschließen.
Die aktuelle Situation führt dazu, dass Verbraucher sich oft scheuen, ihre Rechte geltend zu machen.
Sinn der geplanten Muster-Feststellungsklage ist es, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Anspruchsvoraussetzungen von mindestens zehn Betroffenen festzustellen. Im Anschluss müsste trotzdem weiterhin jeder Betroffene einzeln seine Rechte durchsetzen. Es kommt also nicht zu einer großen, gemeinsamen Klage wie in den USA, wo bei solchen Prozessen häufig enorme Summen erstritten werden. Der Einzelne hätte allerdings durch die vorherige Feststellung einen vereinfachten Prozess vor sich.
Diese Trennung von Feststellungs- und Leistungsklage führt einerseits dazu, dass die Besonderheiten von Einzelfällen im Anschluss noch gewürdigt werden können. Andererseits fehlt jedoch den Beklagten die Rechtssicherheit, zu wissen, wie hoch die Ansprüche am Ende sein werden. Damit entfällt eine der größten Motivationen, sich zu einigen und Ansprüche anzuerkennen, statt den Prozess in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.
Musterfeststellungsklage keine Option für Geschädigte im Abgasskandal
Keine der großen Parteien hat anscheinend ernsthaft die Absicht, die Rechtslage bezüglich Gruppenverfahren entscheidend zu verändern. Man will die Situation lieber aussitzen, bis das öffentliche Interesse am Dieselskandal nachlässt. Auch die anstehenden Bundestagswahlen verhindern eine deutliche Positionierung der Parteivertreter. Solange der Entwurf über die Musterfeststellungsklage in der politischen Diskussion feststeckt, werden Verbraucher sich weiterhin ohnmächtig fühlen.
Viele Geschädigte werden aufgrund von Desinteresse an geringen Forderungen bzw. aus falscher Ehrfurcht vor dem scheinbar komplizierten Gerichtsverfahren stillschweigend auf ihre Rechtsansprüche verzichten. Beispielsweise für Ansprüche im VW-Abgasskandal wird die Muster-Feststellungsklage als Mittel für Verbraucher, Schaden im Abgasskandal zu vermeiden, deutlich zu spät kommen. Eine Entlastung der Justiz hätte die geplante Regelung ohnehin nicht gebracht, da weiterhin jeder Betroffene einzeln hätte klagen müssen. Im Abgasskandal bleibt Betroffenen weiterhin als attraktivster Ausweg der Widerruf des Kreditvertrags, mit dem das Auto beim Kauf finanziert wurde. Die Möglichkeit dazu hängt davon ab, ob im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Ob dies der Fall ist, prüfen wir für Ihren Kreditvertrag ganz individuell.
Individueller Rechtsbeistand lohnt sich
In den letzten Jahren kam es auch im Bereich der Strom- und Gasverträge zu zahlreichen Rückzahlungsansprüchen gegen die Unternehmen. Doch weil Verbraucher gezwungen sind, wegen relativ geringer Summen individuell Klage zu erheben, kommt es dazu, dass berechtigte Forderungen massenhaft nicht durchgesetzt werden. Verbraucher sind aber nicht darauf angewiesen, die langwierige Entscheidungsfindung der Politik abzuwarten. Die Lösung lautet, einen Anwalt zu beauftragen, der auf die spezifischen Details eines bestimmten Rechtsgebietes spezialisiert ist und darüber hinaus transparente Kosten anbietet. Im Idealfall sorgt eine Rechtsschutzversicherung für ein Entfallen des gesamten Kostenrisikos. Wenn Sie eine Lösung suchen, um auch ohne Sammelklage einen Schaden im Abgasskandal noch abzuwenden, können Sie schnell und einfach Ihren Vertrag bei uns überprüfen lassen.
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