Abwrackprämie von VW? Autokonzern unterbreitet Angebot

Abwackprämie nicht für Fahrzeuge mit Euro 5 und 6

Im Fokus des Abgasskandals lagen bisher die PKW der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Aber auch die älteren Modelle der Normen Euro 1 bis 4 sind alles andere sauber. Eine saubere Luft kann nicht allein durch die Konzentration auf Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 erreicht werden. Das erkannte auch der Gesetzgeber – und sperrte diese Diesel-Generationen als erstes aus den Innenstädten Deutschlands aus. Im Rahmen des Diesel-Gipfels kündigten Die Autokonzerne daher eine Abwrackprämie an, die einen Anreiz für Fahrer der Euro 1-bis 4-Abgasnormen schaffen soll.

Bis zu 10.000 Euro Abwackprämie soll jeder erhalten, der einen Neuwagen kauft und dafür seinen alten Diesel verschrotten lässt. Eigentümer der Normen Euro 5 und 6 hingegen werden mit einem simplen Update abgespeist. Diese “Abwrackprämie 2.0” ist ein als umweltfreundlich getarntes Konjunkturprogramm der Hersteller. Denn trotz der Prämie bleiben Neuwagen ein teurer Spaß, den sich nicht jeder leisten kann – und an dem die Hersteller auch bei Zahlung einer Prämie prächtig verdienen.

In Wahrheit gaben die Verkäufer auch bisher gerne einen Rabatt auf den Listenpreis eines Neuwagens. Somit bleibt von den versprochenen 10.000 Euro nur noch ein Bruchteil übrig.

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Unternehmensfinanzierte Abwrackprämie

Auf die Worte beim Diesel-Gipfels folgten überraschend schnell Taten. Adressaten der sogenannten „Umweltprämie“ bzw. Abwrackprämie sollen Halter von Diesel-Fahrzeugen sein, die seit mindestens sechs Monaten einen PKW der Abgasnormen Euro 1 bis 4 fahren.

Hierbei ist völlig egal, von welcher Marke das zuvor gefahrene Fahrzeug stammt. Nicht nur bei VW soll es eine solche Abwrackprämie geben. Auch die VW-Töchter Audi, Skoda, Porsche und Seat ziehen mit. BMW, Daimler, Toyota und Ford kündigten ähnliche Modelle an. Was stark an die Abwrackprämie aus 2009 erinnert, ist tatsächlich an dieser orientiert – mit einem Unterschied: Es gibt keinen „staatlichen Zuschuss“, wie VW-Marketingvorstand Jürgen Stackmann bestätigte.

In Wirklichkeit ist die Umweltprämie ein cleverer Marketingtrick. Denn sie zeigt eine faktische Abkehr vom eigentlichen Problem: Den Euro 5- und Euro 6-Abgasnormen.

Umweltprämie: Cleverer Marketingtrick mit Vorteilen

Zwar steht es vollkommen außer Frage, dass die Eigentümer älterer Diesel von der Abwrackprämie profitieren können. Laut Kraftfahrtbundesamt sind deutschlandweit etwa 6,3 Millionen Fahrzeughalter betroffen, denen Ersparnisse winken. Trotzdem hat die Umweltprämie einen faden Beigeschmack. Denn subventioniert wird auch der Kauf neuer Dieselfahrzeuge. Eine an den umweltfreundlichen Betrieb gekoppelte Prämie? Fehlanzeige. Vielmehr scheint es sich um eine kalkulierte Maßnahme zu handeln. Imagepflege und Absatzsteigerung sind wohl eher Motivation als eine Verminderung der Luftverschmutzung. Mit der „Umwelt“ hat die „Umweltprämie“ streng genommen nur wenige Berührungspunkte.

Hierfür spricht, dass Fahrzeuge der Euro 5- und Euro 6- Abgasnorm von der Abwrackprämie ausgeschlossen sind. Man könnte meinen, das hänge damit zusammen, dass diese Fahrzeuge ohnehin niedrigere Emissionen haben als ihre Vorgängermodelle. Aber weit gefehlt. Verkehrsexperte Axel Friedrich bestätigte gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Zeit“: “Neuere Modellreihen von Mercedes und Volkswagen sind oft sogar dreckiger als ältere Euro-4-Diesel.” Warum also gibt es die unternehmensfinanzierte Abwrackprämie nicht für die Modelle, die schon seit einigen Monaten Anlass für Negativnachrichten und drohende Fahrverbote sind?

Das Argument der Automobilindustrie liegt klar auf der Hand. Wurde doch erst letzte Woche im Rahmen des Diesel-Gipfels beschlossen, “umfassende und zügige”Updates an der Steuersoftware von etwa 5,3 Millionen Pkw der Schadstoffnormen Euro 5 und 6 vorzunehmen. Aus Herstellersicht sind damit alle betroffenen PKW abgedeckt.

Euro 5 und 6 stark benachteiligt

Stellt man einen Dieselfahrer in Anbetracht der aktuellen Lage vor die Wahl zwischen einer Abwrackprämie beim Kauf eines neuen Fahrzeugs und einem zweifelhaften Software-Update, liegt seine Entscheidung nahe. Schließlich stellt das Update noch lange nicht sicher, ob der Wagen auch zukünftig am Verkehr teilnehmen darf. Die Deutsche Umwelthilfe engagiert sich derzeit stark, die Feinstaubbelastung einzudämmen. In Stuttgart steht das erste Fahrverbot im Raum, über weitere Klagen wurde bislang noch nicht entschieden. Außerdem sollen die PKW durch die digitale Nachbesserung langfristig Schäden davontragen. Fahrern der neueren Modelle wird damit eine Lösung präsentiert, die nicht einmal annähernd gleichwertig zu einem mechanischen Umbau oder einer entsprechenden Abwrackprämie ist.

Euro 5 und Euro 6 – Keine Umweltprämie, aber Widerrufsjoker

Bild von einem blauen VW

In Wirklichkeit ist die Umweltprämie ein cleverer Marketingtrick. Denn sie zeigt eine faktische Abkehr vom eigentlichen Problem: Den Euro 5- und Euro 6-Abgasnormen.

Letztlich bleiben Haltern der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 nur wenige Möglichkeiten: Verlustreicher Verkauf oder die Umrüstung der Software. Den PKW zum Verschrotten zurückgeben und dafür eine Abwrackprämie erhalten? Keine Option.
Doch was wäre, wenn der Käufer seinen PKW einfach zurückgeben könnte und den gezahlten Kaufpreis zurückerhielte?
Tatsächlich ist das eine Option – nämlich dann wenn der Käufer seinen PKW über ein Darlehen der Herstellerbank finanziert hat.
Unterließ die Bank eine korrekte Belehrung über den Widerruf und dessen Folgen, so steht dem Kunden ein praktisch ewiges Widerrufsrecht zu und der Vertrag kann rückabgewickelt werden.

Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, muss nicht einmal Ersatz für die gefahrenen Kilometer und damit die Abnutzung des Wagens gezahlt werden. Aber auch bei älteren Finanzierungen kann es sich durchaus lohnen, einen Widerruf in Betracht zu ziehen. Für eine erste unverbindliche Einschätzung nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung. Seit Jahren sind wir im Bereich des Widerrufsrechts spezialisiert und überprüfen Ihren Finanzierungsvertrag gerne und kompetent auf etwaige Belehrungsfehler.

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Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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