Zahlreiche rechtliche Fehler in Kreditverträgen
Mit dem Widerruf von Autokrediten berichtet die ARD über ein Thema, auf das sich diese Kanzlei schon lange spezialisiert hat. Denn die millionenfach genutzten Verträge zur Autofinanzierung wurden von den Herstellern selten korrekt formuliert. Stattdessen sind zahlreiche Verträge unvollständig, unübersichtlich und rechtlich fehlerhaft. So wie unsere Mandanten aus der Sendung Plusminus betrifft dies deutschlandweit hunderttausende Kunden. Die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits schlummert also noch in unzähligen Verträgen.
Widerruf und Rückabwicklung von Autokrediten möglich
Insbesondere sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen enthalten. Verbraucher müssen umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden. Doch die gut bezahlten Anwälte der Autokonzerne haben diese wichtige Verbraucherinformation falsch oder gar nicht in die Verträge aufgenommen. Falsch belehrte Kunden haben deswegen das Recht, auch Jahre später noch ihre Verträge zu widerrufen. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das gebrauchte Auto zurück. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre über die Jahre geleisteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung zurück. Diese Rechtslage wurde auch vor Gericht mehrfach bestätigt. Fraglich ist nur, ob für die Bank für die Abnutzung des Autos eine Nutzungsentschädigung von der Rückzahlung abziehen darf. Dies wurde von Gerichten bisher nicht einheitlich beantwortet. Doch selbst wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, so sind die Abzüge bei einer üblichen Fahrzeugnutzung relativ gering und erreichen keinesfalls den Wertverlust des Autos bei einem regulären Verkauf über Autoscout24 oder an einen Gebrauchtwagenhändler.
Plusminus macht Geschädigten im Abgasskandal Hoffnung
Für sich genommen ist der Widerrufsjoker bereits ein großes Thema, da er auch auf Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen anwendbar ist. Doch wie auch Plusminus berichtet, kommt bei Autokrediten noch ein zweiter Punkt hinzu: der Abgasskandal. Denn der von VW ausgelöste Dieselskandal wurde von Autoherstellern und Politik nur unzureichend aufgeklärt. Entschädigungen für Kunden, die ohne ihr Wissen den manipulierten Skandalmotor EA 189 und andere Autos mit geschönten Abgaswerten gekauft hatten, gab es nicht. Der Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge übersteigt den üblichen Preisnachlass für Gebrauchtwagen um ein Vielfaches. Daher ist der Widerruf für Diesel-Kunden besonders interessant, wenn er auch allen Autobesitzern gleichermaßen offen steht, die eine Finanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben.
Widerruf von Leasingverträgen
Ähnlich wie in Darlehensverträgen ist die Rechtslage auch bei Leasingverträgen. Auch hier besitzt der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch hier verwenden die Banken fehlerhafte Verträge. Rechte der Verbraucher und wichtige Informationen werden teils in umfangreichen Zusatzbestimmungen versteckt oder fehlen ganz. Diese Rechtsverstöße haben zur Folge, dass der Verbraucher jederzeit den Widerruf erklären kann. Dann erhält er die gezahlten Leasing-Raten zurück. Im Gegenzug gibt der das gebrauchte Leasingfahrzeug zurück. Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten im Vorgehen gegen VW Leasing, Audi Leasing und andere Anbieter.