Konsequenz für den Verbraucher – Verschlechterte Position
Was für den Verbraucher zunächst nur nach einem Kampf der Großen vor einem hohen Gericht mit geringer Relevanz klingt, hat direkte Auswirkungen auf die Geltendmachung seiner Rechte. Jeder Ermittlungserfolg in Hinblick auf den Abgasskandal verbessert die Position des Autokäufers – gerade weil VW hierzulande sämtliche Ansprüche negiert. Dass die Münchner Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Unterlagen nun nicht heranziehen darf, verzögert die Ermittlungen. Zwar bewertete das Bundesverfassungsgericht die Ermittlungsverzögerungen als weniger schwerwiegend als die irreparablen Schäden im Mandantenverhältnis zwischen VW und Jones Day. Für Dieseleigentümer wiegt dieser Eingriff dennoch schwer. Aktuell wollen viele ihren Diesel loswerden, denn es drohen erhebliche Wertverluste.
Eine Klage auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages hat logischerweise höhere Erfolgsaussichten, je mehr Anhaltspunkte und Beweise für ein betrügerisches Verhalten des Konzerns existieren. Dementsprechend haben die strafrechtlichen Ermittlungen und deren Fortgang empfindliche Auswirkungen für den VW-Kunden.
Die Alternative: Widerruf
Sie können den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Was nach einem großen juristischen und finanziellen Risiko klingt, muss weder rechtlich noch finanziell riskant sein.
Schadenersatzforderungen wegen des Abgasskandals stellen allerdings nur eine von mehreren möglichen Alternativen für Betroffene dar. Dabei spielt der Großkonzern, der in den USA Vergleiche in Milliardenhöhe geschlossen hat, in Deutschland auf Zeit und lehnt die geltend gemachten Ansprüche allesamt ab. Autokäufern, die ihren Wagen über die Herstellerbank finanziert haben, bietet sich eine weitere Chance, gegen VW vorzugehen. Mittel der Wahl ist hier der sogenannte Widerrufsjoker. Dieser gibt dem Käufer die Möglichkeit, sich auch noch im Nachhinein vom Finanzierungs- und Kaufvertrag zu lösen. Hat die Herstellerbank den Vertragspartner fehlerhaft belehrt, kann dieser auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.
In der Folge wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt – der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält sämtliche Zahlungen rückerstattet.
Gerade wer den Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen hat, kann hiervon profitieren. Dann fällt nämlich keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an. Auch für die älteren Verträge kann ein Widerruf sich rentieren. Gerade vor Angesicht der jüngsten Entscheidung des BVerfG ist dies eine lohnende Option. Schließlich ist ein etwaiges Widerrufsrecht vollkommen unabhängig von den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft und den Entwicklungen im Abgasskandal.
Gerne prüfen wir Ihren Finanzierungsvertrag im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung. Unsere Kanzlei ist auf dem Bereich des Widerrufsrechts spezialisiert und greift auf einen großen Erfahrungsschatz zurück. Für eine erste Einschätzung Ihres Rückzahlungsanspruchs können Sie unseren Widerrufsrechner verwenden. Gerne können Sie Ihre Unterlagen bequem mit ihren Kontaktdaten über unseren Upload hochladen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter beraten Sie anschließend ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!