Widerrufsjoker– Rechtsschutzversicherungen als starker Partner
Die Ereignisse um die Machenschaften der Autoindustrie überschlagen sich. Zuerst der Abgasskandal: Fahrverbot in Stuttgart, Zulassungsverbote für den Porsche Cayenne und Mitte letzter Woche der enttäuschende Diesel-Gipfel. Als Spitze des Eisbergs wurde vor Kurzem das wohl größte Kartell der deutschen Geschichte aufgedeckt. Es ist zu befürchten, dass die Fehler der größten fünf Autohersteller auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Viele Diesel– Besitzer fragen sich deswegen, wie sie ihr Auto ohne Wertverlust veräußern können.
Halter, die ihr Auto finanziert haben – Darlehen und Leasing – können vom Widerrufsjoker profitieren. Dieser verschafft vielen Darlehensnehmern die Gelegenheit für einen attraktiven Ausstieg aus ihren Verträgen. Die Voraussetzung hierfür ist eine fehlerhafte Widerrufsinformation in den Vertragsunterlagen. Daher können auch nicht vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter ihren Kreditvertrag widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind.
Folge des Widerrufs ist, dass der Kunde alle Tilgungsleistungen sowie die Anzahlung zurückerhält. Die Herstellerbank muss das finanzierte KFZ zurücknehmen. Die Bank darf lediglich die Finanzierungszinsen einbehalten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ist ab dem 13.06.2014 nicht zu zahlen. Vierstellige Rückerstattungsansprüche infolge der Rückabwicklung des Vertrages sind keine Seltenheit.
Inhalt dieser Seite:
- Widerrufsjoker – Rechtsschutzversicherungen als starker Partner
- Kostenrisiko schreckt viele Interessierte zu Unrecht ab
- Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten des Widerrufsverfahrens
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie finde ich heraus, ob die Kosten abgedeckt werden müssen?
- Fazit
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Überprüfung meines Finanzierungsvertrags mit der Audi-Bank durch ihre Kanzlei hat ergeben, dass mein Vertrag in mehreren Punkten fehlerhaft ist und ein Widerruf/Rückabwicklung möglich sei. Daher habe ich im Oktober letzten Jahres bei der HUK eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Im Oktober war in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK das Widerrufsverfahren nicht ausgeschlossen. Auch nicht rückwirkend, d.h. wenn zum Zeitpunkt des Kauf-/Finanzierungsvertrags die Verkehrsrechtsschutzversicherung noch nicht bestand. Mit den neuen allgemeinen Versicherungsbedingungen zum 01.01.2019 wurde das Widerrufsverfahren dann jedoch ausgeschlossen.
Da ich im Oktober letzten Jahres auf Nummer sicher gehen und 3 Monate vor meinem Widerruf verstreichen lassen wollte, hat mich die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK diesbezüglich sehr benachteiligt. Trotz umfangreicherer Recherche habe ich seither keinen Versicherer mehr gefunden, der den Widerruf auch rückwirkend mitversichert.
Heute Morgen habe ich im Radio von der Sammelklage gegen den VW-Konzern gehört und das Thema Widerruf kam für mich erneut auf. Mein PKW hat durch den Dieselskandal, auch wenn der verbaute Motor nicht direkt betroffen war, deutlich an Wert verloren. Und dies ärgert mich immer noch und ich fühle mich betrogen. Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, dass man Sie bezüglich Rechtsschutzversicherungen gerne ansprechen soll. Also frage ich Sie direkt, ob Ihnen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bekannt ist, die ich jetzt noch abschließen kann. Aktuell bin ich seit letzten September bei der Advokart und der HUK verkehrsrechtsschutzversichert.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schwendemann
Sehr geehrter Herr Schwendemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dies beantworten wir am besten im persönlichen Gespräch, daher wird sich schnellstmöglich ein Mitarbeiter bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt