Der Widerruf eines Autokredits und die Rechtsschutzversicherung

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    Widerrufsjoker– Rechtsschutzversicherungen als starker Partner

    Die Ereignisse um die Machenschaften der Autoindustrie überschlagen sich. Zuerst der Abgasskandal: Fahrverbot in Stuttgart, Zulassungsverbote für den Porsche Cayenne und Mitte letzter Woche der enttäuschende Diesel-Gipfel. Als Spitze des Eisbergs wurde vor Kurzem das wohl größte Kartell der deutschen Geschichte aufgedeckt. Es ist zu befürchten, dass die Fehler der größten fünf Autohersteller auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Viele Diesel– Besitzer fragen sich deswegen, wie sie ihr Auto ohne Wertverlust veräußern können.

    Halter, die ihr Auto finanziert haben – Darlehen und Leasing – können vom Widerrufsjoker profitieren. Dieser verschafft vielen Darlehensnehmern die Gelegenheit für einen attraktiven Ausstieg aus ihren Verträgen. Die Voraussetzung hierfür ist eine fehlerhafte Widerrufsinformation in den Vertragsunterlagen. Daher können auch nicht vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter ihren Kreditvertrag widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind.

    Folge des Widerrufs ist, dass der Kunde alle Tilgungsleistungen sowie die Anzahlung zurückerhält. Die Herstellerbank muss das finanzierte KFZ zurücknehmen. Die Bank darf lediglich die Finanzierungszinsen einbehalten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ist ab dem 13.06.2014 nicht zu zahlen. Vierstellige Rückerstattungsansprüche infolge der Rückabwicklung des Vertrages sind keine Seltenheit.

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    Kostenrisiko schreckt viele Interessierte ab – zu Unrecht

    Klar ist: ein Widerrufsverfahren ist eine Rechtsstreitigkeit. Die Bank wird dem Begehren des Darlehensnehmers nicht ohne Weiteres zustimmen. Rechtsanwälte und eventuell auch das Gericht sind involviert. Dies verursacht Kosten. Trotz der Gegenüberstellung mit den hohen Ersparnissen, zögern deshalb manche Darlehensnehmer ihre Ansprüche gegen die Hersteller durchzusetzen. Aber auch ohne viel Kapital können Verbraucher zu Ihrem Recht gelangen.

    Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten des Widerrufsverfahrens

    Glücklich schätzen kann sich deshalb, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die für die Kosten aufkommt. Das eigene Kostenrisiko ist auf die Selbstbeteiligung von zumeist 150 Euro begrenzt, wenn die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt. Der Rechtsanwalt rechnet selbstständig mit der Rechtsschutzversicherung ab, ohne dass sich der Verbraucher um die Begleichung der Kostennote kümmern muss.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    1. Rechtsschutzversicherung mit Vertragsmodul
      Die Police muss eine Privatrechtsschutzversicherung mit sog. „Vertragsmodul“ beinhalten. Ob auch eine Verkehrsrechtsschutz die Kosten tragen muss, ist noch nicht abschließend geklärt.
    2. Wartezeit überprüfen
      Bevor ein Widerrufsverfahren – eventuell in Eigenregie – eingeleitet wird, sollte die vertraglich vereinbarte Wartezeit überprüft und gegebenenfalls abgewartet werden. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Manche Rechtsschutzversicherungen bieten auch einen Tarif ohne Wartezeit an.
    3. Widerrufsverfahren nicht ausgeschlossen
      Die wohl wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Widerrufsverfahren nicht generell durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. In den jüngeren Policen (ab 2016) ist dies bei der Mehrheit der Rechtsschutzversicherungen der Fall. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne eine Empfehlung.

    Wie finde ich heraus, ob die Kosten abgedeckt werden müssen?

    Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die Kosten für ein Verfahren zu tragen, erfordert eine genaue Überprüfung der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Diese Vertragsprüfung ist Teil unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Übersenden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax. Innerhalb von höchstens drei Werktagen haben Sie Gewissheit.

    Fazit

    Widerruf Autokredit und die Rechtsschutzversicherung

    Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist generell empfehlenswert, denn in vielen alltäglichen Situationen lauern komplexe rechtliche Probleme. Bei einem Jahresbeitrag von deutlich unter 100 Euro ist eine Rechtsschutzversicherung das Geld mehr als wert, sollte mal nicht alles rund laufen. Auch in über tausend Verfahren im Darlehenswiderruf sowie beim Widerruf unrentabler Lebensversicherungen haben sich die Rechtsschutzversicherungen als zuverlässiger Partner erwiesen. Das Kostenrisiko wird durch den Kosteneintritt der Rechtsschutzversicherung auf ein Minimum – die Selbstbeteiligung – reduziert. Ein enormes Ersparnispotenzial, kombiniert mit einem übersichtlichen Kostenrisiko, bedeutet für den Verbraucher gute Erfolgsaussichten.

    Finden auch Sie heraus, ob Sie vom Widerrufsjoker profitieren können und lassen Sie Ihre Verträge kostenfrei und unverbindlich von unseren Widerrufsexperten überprüfen. Ob auch in Ihrem Fall eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, erörtern wir Ihnen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Der Widerruf eines Autokredits und die Rechtsschutzversicherung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    2 Kommentare
    1. S.  S.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      eine Überprüfung meines Finanzierungsvertrags mit der Audi-Bank durch ihre Kanzlei hat ergeben, dass mein Vertrag in mehreren Punkten fehlerhaft ist und ein Widerruf/Rückabwicklung möglich sei. Daher habe ich im Oktober letzten Jahres bei der HUK eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Im Oktober war in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK das Widerrufsverfahren nicht ausgeschlossen. Auch nicht rückwirkend, d.h. wenn zum Zeitpunkt des Kauf-/Finanzierungsvertrags die Verkehrsrechtsschutzversicherung noch nicht bestand. Mit den neuen allgemeinen Versicherungsbedingungen zum 01.01.2019 wurde das Widerrufsverfahren dann jedoch ausgeschlossen.
      Da ich im Oktober letzten Jahres auf Nummer sicher gehen und 3 Monate vor meinem Widerruf verstreichen lassen wollte, hat mich die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK diesbezüglich sehr benachteiligt. Trotz umfangreicherer Recherche habe ich seither keinen Versicherer mehr gefunden, der den Widerruf auch rückwirkend mitversichert.

      Heute Morgen habe ich im Radio von der Sammelklage gegen den VW-Konzern gehört und das Thema Widerruf kam für mich erneut auf. Mein PKW hat durch den Dieselskandal, auch wenn der verbaute Motor nicht direkt betroffen war, deutlich an Wert verloren. Und dies ärgert mich immer noch und ich fühle mich betrogen. Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, dass man Sie bezüglich Rechtsschutzversicherungen gerne ansprechen soll. Also frage ich Sie direkt, ob Ihnen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bekannt ist, die ich jetzt noch abschließen kann. Aktuell bin ich seit letzten September bei der Advokart und der HUK verkehrsrechtsschutzversichert.

      Mit freundlichen Grüßen

      S. Schwendemann

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Schwendemann,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Dies beantworten wir am besten im persönlichen Gespräch, daher wird sich schnellstmöglich ein Mitarbeiter bei Ihnen melden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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