Fahrverbot bedeutet Wertverlust
Ungeachtet der Frage, wann und wo ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge kommen wird, zeigen sich bereits deutliche Konsequenzen für den Wert der Fahrzeuge. Bei Bekanntwerden des Abgasskandals wurde mit einem Wertverlust von etwa 20 Prozent gerechnet – die Preise blieben erstaunlicherweise aber zunächst konstant. Heute – zwei Jahre später – bewahrheiten sich die schlimmsten Prognosen. Aus dem wertstabilsten Auto wird langsam aber sicher ein Ladenhüter mit Verlustpotenzial. Mittlerweile sind Diesel-PKWs sogar weniger wert als Benziner. Tausendfach stehen die Autos bei den Händlern “auf Halde”. Gebrauchtwagen werden massenhaft ins Ausland abgegeben – mit deutlichem Preisabschlag.
Laut einer Studie von DAT beträgt der Wertverlust bei dreijährigen Gebrauchten pro Fahrzeug 400 Euro. Für das Jahr 2014 entspricht das – gemessen an den Zulassungen – einem Restwertverlust von 580 Millionen Euro. Nimmt man die Folgejahre hinzu, dürfte der Schaden in die Milliarden gehen. Parallel wird der Diesel-Absatz schwächer, ein Überangebot wird erwartet und auch das drückt den Preis. Die Fahrverbote in deutschen Städten haben diesen Restwertverfall noch einmal erheblich gesteigert. Von bis zu zehn Prozent ist die Rede.
Diesel-Eigentümer bekommen Wertverlust zu spüren
Die aktuellen Entwicklungen machen es nicht nur Händlern sehr schwer, ihre Diesel-Fahrzeuge abzusetzen. Der Markt ist eingebrochen. Auch der private Diesel-Eigentümer ist hiervon direkt betroffen. Ein Wertverlust, der durch Fahrverbote auf eine mittlere vierstellige Summe steigen kann, ist für viele Verbraucher nicht tragbar. Und das ist noch nicht das Ende. Auch etwaige Nachrüstungen können negative Konsequenzen haben.
Nach Angaben der Hersteller sollen diese zu einem verminderten Schadstoffausstoß führen. Die EU und der ADAC warnen allerdings vor einer Nachbesserung. In der Folge könnten verschiedene Autoteile schneller verschleißen. Ein PKW, der schneller verschleißt, büßt ebenfalls an Wert ein. Abgesehen davon ist fraglich, ob die Grenzwerte nach einer Nachbesserung überhaupt eingehalten werden können. Eine Nachrüstung ist damit keine wirkliche Alternative für Diesel-Eigentümer. Vor allem deswegen nicht, weil sie nicht gegen die Fahrverbote helfen.
Ein cleverer Ausweg: Widerruf der Autofinanzierung
In Anbetracht der Fahrverbote ist es nur logisch, dass viele Diesel-Fahrer ihr Fahrzeug schnellstmöglich loswerden wollen. Denn die Nutzbarkeit der Diesel ist erheblich eingeschränkt. Doch genau deswegen sinkt auch der Wert des Fahrzeugs spürbar. Ein Verkauf ist deshalb nur mit hohen Verlusten möglich, die Nachfrage – wenig überraschend – ist gering. Auch Euro-5-Diesel, deren Besitzer im Lichte der kommenden Fahrverbote bereits reagieren wollen, bemerken den hohen Verlust.
Es bleibt eine letzte Möglichkeit, sich verlustfrei von seinem Diesel zu trennen: Der Einsatz des Widerrufsjokers.
Was ist der Widerruf des Autokredits?
Der Widerruf ist ein Gestaltungsrecht, das für Kunden in Frage kommt, die ihren PKW durch einen Autokredit finanziert haben. Denn die Banken haben oft versäumt, ihre Kunden korrekt über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Die Folge: “ewiges” Widerrufsrecht. Da es sich bei dem PKW-Kaufvertrag und dem Darlehensvertrag um sogenannte verbundene Verträge handelt, bedeutet das Folgendes:
Beide Geschäfte werden rückabgewickelt, die gegenseitig erbrachten Leistungen werden an den jeweils anderen zurückgegeben. Der Kunde also gibt sein Dieselfahrzeug – mit dem er bald in einigen Städten nicht mehr fahren darf und das ihm keiner abkauft – zurück. Die Herstellerbank erstattet ihm dafür die von ihm gezahlten Raten zurück. Gerade für Verträge die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind, kann sich der Widerruf besonders lohnen, ab diesem Stichtag muss keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Aber auch bei älteren Finanzierungen kann ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoll sein.
Widerrufsrechner
Die finanzielle Folge des Widerrufs berechnen Sie, indem Sie Ihre Daten in unseren Rechner eingeben. Der Rückzahlbetrag dürfte weitaus höher sein, als der voraussichtliche Erlös bei einem Verkauf.
Hallo,
ich habe mir Mitsubishi Outlander 2.2DI-D bj 12/2014 im 2/2017 geleistet. Ich wohne in der nähe von Stuttgart, vor kurzem habe ich auch erfahren, dass mein Fahrzeug welche ich noch finanziere von Fahrverbot betroffen ist. Was kann ich jetzt dafür tun? Will aber auch nicht lassen, dass Stadt Stuttgart nicht unbestraft wird. Danke für Ihre hilfe
Sehr geehrter Herr Poplasen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob bei Ihrem Modell ein rechtliches Vorgehen möglich ist, kann ich in diesem Rahmen nicht einschätzen. Unter Umständen kommt auch ein Widerruf des Autokredits in Betracht.
Gerne können Sie Ihre Unterlagen, insbesondere ein Foto vom Fahrzeugschein sowie vom Darlehensvertrag, zur kostenlosen Prüfung über unsere Upload-Funktion hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt