Das Fahrverbot kommt – Landgericht Stuttgart entscheidet

Werden Dieselautos bald aus Ballungsräumen verbannt?

Schon länger stehen sie zur Debatte und bereiten Dieselfahrern unruhige Nächte: die Fahrverbote. Zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sollen Autos mit Dieselmotoren in einigen deutschen Großstädten nicht mehr fahren dürfen. Bisher klang das aber nur nach ungewisser Zukunftsmusik. Wer will denn Verantwortung für ein Fahrverbot tragen, das kurz vor den Bundestagswahlen so viele Wähler verprellen würde? Doch nun scheint das erste Verbot in greifbarer Nähe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Weg geebnet.

„Fahrverbot ist verhältnismäßig“

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe mit einem klaren Ziel – reinere Luft. Ihre Priorität war das Vorgehen gegen erhöhte Feinstaubwerte und Luftverschmutzung, wenn nötig auch mit einem Diesel-Fahrverbot. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gab ihr Recht. Die aktuelle Situation erfordere das schnellstmögliche Ergreifen von Maßnahmen. Man könne sich nicht auf die Umrüstpläne der Automobilhersteller verlassen.

Richter Wolfgang Kern reichten Absichtserklärungen nicht mehr aus. Er bewertet ein entsprechendes Verbot als verhältnismäßig.  „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, betont er. Insgesamt zeichnet sich ab, dass das Gericht die Auffassung vertritt, einzig und allein ein Fahrverbot könne das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung hinreichend schützen. Welche erheblichen Folgen das für Diesel-Eigentümer hat, wurde hier ausgeklammert.

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Deutsche Umwelthilfe startet Klagewelle

Nicht nur vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Deutsched Umwelthilfe geklagt. Eine Klage gegen das Land NRW und die Stadt Köln wird aktuell in der Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Bereits 2016 hatte sie gegen die Stadt Düsseldorf und die Bezirksregierung wegen der Überschreitung von Grenzwerten geklagt. In insgesamt elf deutschen Städten strebt sie die Durchsetzung von Fahrverboten auf dem Klageweg an.

Laut eigener Pressemitteilung hat sie außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – genauer: die Androhung von Zwangsgeldern – wegen Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dabei beruft sich die Deutsche Umwelthilfe auf Angaben der Weltgesundheitsorganisativon (WHO), die hohe Konzentrationen an Stickstoffoxid und Feinstaub als krebserregend einstuft. Das Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt habe ermittelt, dass es allein in Deutschland 10.000 bis 19.000 „vorzeitige“ Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung durch Dieselfahrzeuge gebe – und das im Jahr. Aktuell fordert die Deutsche Umwelthilfe sogar einen Pflichtrückruf für alle neueren Diesel der Abgas-Normen Euro 5 und Euro 6.

Kommt das Fahrverbot wirklich bald?

Das Gericht verlangte die Einführung eines Fahrverbots bis zum 01.01.2018. Aber wird dieses in Stuttgart oder anderen Städten wirklich so schnell kommen? Ob und wann es denn kommt, ist bislang noch offen. Gegen das erste wegweisende Urteil sind schließlich noch Rechtsmittel möglich. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss. Das verantwortliche Verkehrsministerium will die komplexe Entscheidung nun sorgfältig prüfen. Hierzu will man die im August erwartete schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Noch am 14. Juni äußerte sich Stuttgarts Oberbürgermeister Dieter Reiter gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Man müsse über Zufahrtsbeschränkungen für Dieselautos nachdenken, wenn es keine andere Lösung gebe. Langfristig ist davon auszugehen, dass die Fahrverbote kommen – als erster Schritt in eine Zukunft mit emissionsfreien Fahrzeugen.

Drastische Auswirkungen für Dieselfahrer

Doch wie würde sich ein Diesel-Fahrverbot in Städten wie Stuttgart oder Köln auswirken? So lobenswert die Bestrebungen, den Bürger vor einer Luftverpestung schützen zu wollen auch sind – für viele wäre ein Fahrverbot alles andere als eine gute Nachricht. Leidtragende wären vor allem Pendler. Schließlich rechnet sich ein Diesel-Fahrzeug mehr, je höher die Kilometerleistung ist. Allein in Köln wäre also ein bedeutender Teil der 316.000 Pendler betroffen. Sie würden gezwungen, teilweise oder ganz auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Eine Option, die für viele mit erheblichem Zeit- und Geldverlust verbunden ist. Leider geht es aber um noch viel mehr als die faktische Möglichkeit, in die Städte oder Ballungszentren zu gelangen.

Bild von einer Diesel Zapfsäule

Sie können den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Was nach einem großen juristischen und finanziellen Risiko klingt, muss weder rechtlich noch finanziell riskant sein.

Denn parallel verliert das betroffene Diesel-Fahrzeug erheblich an Wert. Aktuell beträgt er bei Dreijährigen Gebrauchten von VW bereits 400 Euro pro Wagen. Dabei handelt es sich um etwa einen Prozent des Restwertes. Von weiteren zehn Prozent Restwertverlust wird ausgegangen, sollten die Fahrverbote kommen. Verlierer sind damit in erster Linie die Eigentümer der Diesel-Fahrzeuge. Zum einen ist die Nutzbarkeit der Wagen bald womöglich stark eingeschränkt. Zum anderen werden sie ihren ungeliebten Diesel nicht mehr oder nur noch mit hohem Wertverlust los. Auch der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen Klaus Müller kritisiert, dass die Fehler der Automobilhersteller von den Falschen ausgebadet werden. Er fordert eine entsprechende Nachrüstung oder den Umtausch gegen ein saubereres Fahrzeug. Keinesfalls dürfe es zu einer Enteignung wegen Verfehlungen der Industrie kommen.

Die Politik muss endlich den Verbraucherschutz stärker berücksichtigen als die Interessen der Industrie.“, so Müller.

Letzte Chance auf lukrative Auflösung: Widerruf

Bislang wurde diesen Forderungen jedoch nicht entsprochen. Ein Fahrverbot wird als wirksamstes Mittel gesehen. Die mit schnellerem Verschleiß einhergehenden Umrüstungen werden ebenfalls sukzessiv angeordnet. In der Konsequenz bleibt dem Diesel-Eigentümer nicht viel. Er kann sein Fahrzeug trotz drohender Fahrverbote weiter fahren oder es mit einem hohen Verlust verkaufen. Er kann den Hersteller zwar auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden verklagen – allerdings wird dieser jede Forderung zurückweisen. Es folgen langwierige Prozesse, deren Ausgang ungewiss und auch von den Ermittlungsergebnissen der entsprechenden Behörden abhängig ist.

Kunden allerdings, die ihr Fahrzeug über die Herstellerbank finanziert haben, bleibt ein letzter Ausweg: der Widerruf.
Der Gesetzgeber hat Kreditinstituten hohe Anforderungen an die Information des Kunden gestellt. Der Verbraucher soll umfassend über seine Rechte aufgeklärt werden. Unterläuft dabei ein Fehler, so steht ihm ein ewiges Widerrufsrecht zu. Schließlich kann ohne eine korrekte Verbraucherinformation die Widerrufsfrist nicht anlaufen. Dadurch hat der Kunde auch Jahre nachdem er das Fahrzeug finanziert hat, einen Joker zur Rückabwicklung in der Hand. Es bietet sich an, den gebrauchten PKW, der mehr und mehr an Wert verliert, gegen die gezahlten Raten einzutauschen und sich somit der gesamten Abgasproblematik zu entziehen.

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Kunden, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, winkt eine besondere Ersparnis. Sie müssen nicht einmal für die gefahrenen Kilometer bezahlen und damit keinen Ersatz für die Abnutzung des PKW zahlen. Aber auch für vorher finanzierte PKW kann die Prüfung der Vertragsunterlagen hohe Ersparnisse bedeuten. Gerade im Angesicht der drohenden Fahrverbote erscheint es sinnvoll, sich auf diesem Wege von seinem Fahrzeug zu lösen.

Ob auch Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, lässt sich nur nach professioneller Sichtung Ihrer Vertragsunterlagen beantworten. Diese ist Teil unserer kostenlosen Erstberatung. Unsere Sozietät ist auf Widerrufsverfahren spezialisiert und greift auf einen großen Erfahrungsschatz zurück. Nach der Rückabwicklung von Darlehen und Lebensversicherungen steht nun der Widerruf von Autofinanzierungen im Fokus. Profitieren Sie von unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungsexpertise, indem Sie unser Angebot einer kostenlosen Rechtsberatung nutzen.

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