Fahrverbote in mehr als 60 Städten unabwendbar?

Deutsche Umwelthilfe strebt weitere Verfahren an

Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits einen Erfolg verbuchen können. Gegen 16 weitere Städte soll sie Verfahren führen. Das Ziel: „Saubere Luft in unseren Städten“. Doch das reicht dem Verein noch nicht. Nun hat er gegen 45 weitere Städte formelle Rechtsverfahren eingeleitet. DUH-Bundes-Geschäftsführer Jürgen Rech stellt für 2018 eine düstere Prognose: Fahrverbote in mehr als 60 Städten seien unabwendbar.

Reaktion auf Untätigkeit im Umweltschutz

Der Aktionismus der deutschen Umwelthilfe ist dabei nichts weiter als eine Reaktion auf die Untätigkeit der Städte, Landesregierungen und Kommunen. Bereits seit dem 01.01.2010 sind bestimmte Grenzwerte der Stickoxidbelastung EU-rechtlich festgeschrieben. Dabei soll die Belastung nicht höher als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sein. Tatsächlich liegen viele deutsche Städte deutlich über diesem Grenzwert.

Gegen 16 deutsche Städte laufen bereits gerichtliche Verfahren. Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Berlin und München könnte es daher ab dem 01.01.2018 Fahrverbote geben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese bereits als geeignete und verhältnismäßige Maßnahme bestätigt.

In folgenden Städten hat die DUH jetzt formelle Verfahren eingeleitet:

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Stadt Stickoxidjahreswert in μg/m3
Kiel 65
Düren 60
Heilbronn 57
Backnang 56
Hannover 55
Esslingen am Neckar 54
Ludwigsburg 53
Hagen 51
Dortmund 51
Bochum 50
Paderborn 50
Oldenburg 50
Mühlacker 49
Ravensburg 49
Herrenberg 49
Wuppertal 49
Bielefeld 49
Tübingen 48
Siegen 48
Oberhausen 48
Osnabrück 48
Leinfelden-Echterdingen 47
Leonberg 47
Pleidelsheim 47
Marburg 47
Hürth 47
Mannheim 46
Nürnberg 46
Ludwigshafen am Rhein 46
Augsburg 46
Halle(Saale) 46
Leverkusen 45
Herne 45
Witten 45
Neuss 45
Mülheim an der Ruhr 45
Dresden 45
Heidenheim an der Brenz 44
Kuchen 44
Norderstedt 44
Schwerte 44
Gießen 44
Hildesheim 44
Mönchengladbach 44
Leipzig 42

Konkret geht es um Fahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 5 und Euro 6. Damit wären knapp 9 Millionen Dieselfahrer in Deutschland betroffen.

Unwirksame Updates

Bedeutender Einflussfaktor wird vermutlich auch der Diesel-Gipfel und dessen Ausgang gewesen sein. Die dort beschlossenen Software-Updates standen zwar schon vorher in der Kritik. Ihre Unwirksamkeit wurde inzwischen auch vom Bundesumweltamt bestätigt.  Die Nachrüstungen sollen demnach nur Veränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich mit sich bringen – und das nur im Sommer. Bei kälteren Temperaturen soll es laut DUH gar keine Veränderung geben. Für die DUH ein untragbares Ergebnis, gibt es ihren Berechnungen nach doch jährlich etwa 10.600 frühzeitige Todesfälle, die auf die verschmutzte Luft zurückzuführen sind. Europaweit sollen es sogar 430.000 vorzeitig Verstorbene sein. Dass die Maßnahmen, auf die sich Vertreter der Industrie und der Politik geeinigt hatten, unzureichend sind, hatte sich schon länger abgezeichnet. Der nächste Gipfel jedoch soll erst Ende November stattfinden.

Länder und Kommunen unter Druck

Die angeschriebenen Kommunen und Länderbehörden sind nun im Zugzwang. Bis zum 21.09.2017 haben sie Zeit, Stellung zu beziehen. Sie müssen der DUH darlegen, welche kurzfristigen Maßnahmen sie zur Schadstoffreduktion planen. Hierbei geht es nicht um eine bloße Reduktion, sondern um eine strikte Einhaltung der Grenzwerte zum 01.01.2018.

Dabei hält die DUH drei potentielle Maßnahmen für besonders wichtig und erfolgsversprechend:

  1. Diesel-Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die den Euro 6/VI Grenzwert auf der Straße überschreiten
  2. Kurzfristige Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro VI
  3. Schnelle Umstellung der Taxiflotten auf Umwelttaxis mit Erdgas, Benzin-Hybrid oder Elektroantrieb

Sieht die DUH die geplanten Maßnahmen als unzureichend an, wird sie auch hier Klageverfahren einleiten. Es ist dabei nicht unwahrscheinlich, dass die Gerichte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart folgen und ein Fahrverbot als verhältnismäßig betrachten. Damit würden mehr als 60 Städten Fahrverbote drohen.

Viele offene Fragen – Widerruf verspricht Klärung

Bild von einem Mann, welcher etwas ausfüllt

Die angeschriebenen Kommunen und Länderbehörden sind nun im Zugzwang. Bis zum 21.09.2017 haben sie Zeit, Stellung zu beziehen.

Wird es 2018 gerichtlich angeordnete Fahrverbote geben? Ist auch meine Stadt betroffen? Kann mein Wagen umgerüstet werden und welche Konsequenzen hat das für mich? Wie weit sinkt der Wert meines Diesel, wenn es Fahrverbote gibt? Wie weit, wenn ich das Software-Update vornehmen lasse? Kann ich meinen Diesel irgendwie loswerden, wenn er in ein paar Monaten in bis zu 60 Städten nicht mehr fahren darf?

All das sind Fragen, auf die Dieselfahrer sich aktuell eine Antwort erhoffen. Doch sie hoffen vergebens. Die Politik trifft insbesondere vor den anstehenden Wahlen keine eindeutigen Aussagen. Der nächste Diesel-Gipfel ist für November geplant, Politik und Wirtschaft hüllen sich in Schweigen. Keiner möchte verantwortlich für eine Hiobsbotschaft sein. All die obigen Fragen muss sich ein Dieseleigentümer womöglich nicht mehr stellen, wenn er seinen PKW (über die Herstellerbank) finanziert hat. Denn dann lautet die optimale Antwort: Widerrufsjoker.

Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages

Der Kunde kann sich dadurch auch Jahre später noch vom Vertrag lösen und das an Wert verlierende Auto zurückgeben. Dafür erhält er die von ihm gezahlten Raten zurück. Hat er den Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, muss er sich nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Die Vertragsunterlagen prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung ohne finanzielles Risiko. Hierzu untersuchen unsere erfahrenen Mitarbeiter die Vertragsdokumente auf Fehler in der Widerrufsbelehrung, die zum Widerruf berechtigen. Anschließend findet eine ausführliche Beratung über die Chancen und Risiken und das weitere Vorgehen statt.

Erste Anhaltspunkte auf die mögliche Ersparnis kann Ihnen hier unser von Stiftung Warentest empfohlener Rückabwicklungsrechner bieten.

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