Merkel will Fahrverbote verhindern

Neuer Diesel-Gipfel soll Automobilindustrie in die Verantwortung nehmen

Angela Merkel ist „sauer“. Nachdem sie lange zum Diesel-Skandal geschwiegen hatte, bezieht sie nun vor den Medien klar Stellung. Sie ist enttäuscht von der deutschen Autobranche. Eine Branche, die immer für „Qualität made in Germany“ stand. Eine Branche, die – intern abgesprochen – über Jahre hinweg Abgaswerte manipuliert hat. Die erst kürzlich beim Diesel-Gipfel mit unzureichenden Maßnahmen davongekommen ist. Fahrverbote in vielen deutschen Städten bleiben weiterhin im Gespräch. Eine erfolgsversprechende Lösung, die aber den Kunden zur Verantwortung zieht und nicht den Hersteller. Die Kanzlerin ist überzeugt: Die Branche muss den Schaden soweit es geht selbst wieder gutmachen.

Keine Fahrverbote?

Fahrverbote sind für Angela Merkel angeblich keine Lösung. Nach Möglichkeit möchte sie diese verhindern. Dabei ist sie der Meinung, grundsätzlich brauche man den Diesel wegen seines geringen Treibstoffverbrauchs. In einem anderen Interview bezeichnete sie ein mittelfristges Verbot von Diesel-Autos jedoch als „im Ansatz richtig“. Damit widerspricht sie dem Wahlprogramm der Union, welches generelle Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen strikt ablehnt. Die Abgasmanipulation verurteilt Angela Merkel als unzulässige Ausnützung von Lücken. Sie verlangt, dass das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt wird.

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Topzahlungen an Manager ungerecht

Merkel betont die herausragende Bedeutung der Automobilbranche für die deutsche Wirtschaft und weist gleichzeitig darauf hin, dass 800.000 bis 900.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Topzahlungen an die Manager, die für die aktuelle Situation mitverantwortlich seien, werden von ihr als „so nicht gerecht“ bezeichnet. Sie stellt sich damit auf die Seite der Angestellten und Kunden. Ihrer Auffassung nach kann es nicht sein, dass der Kunde letztlich die Zeche zahlt.

Erneuter Diesel-Gipfel soll Abhilfe schaffen

Wenig überraschend ist daher auch ihre Ankündigung eines zweiten Diesel-Gipfels, an dem die Kanzlerin selbst auch teilnehmen wird. Während des letzten Gipfels hatte sie sich in ihrem Jahresurlaub befunden und ihren Ministern das Feld überlassen.

Wenig erfolgreich, wie sich schnell zeigte. Diese hatten mit den Autobauern einen Kompromiss auf dem Rücken von Kunden und Umwelt ausgehandelt. Unzureichende Software-Updates mit geringem Kostenaufwand anstelle von teuren Hardware-Updates. Maßnahmen, die nicht einmal den prognostizierten Erfolg eintreten lassen und Fahrverbote weiterhin wahrscheinlich erscheinen lassen.
Nun muss sie selbst Nachbesserungen vornehmen – nicht an den Fahrzeugen, sondern an den Maßnahmen der betroffenen Hersteller.
Der zweite Diesel-Gipfel wird im Herbst stattfinden – nach den Bundestagswahlen.

Zweiter Diesel-Gipfel wird zu Chefsache

Wird beim nächsten Gipfel denn etwas anders laufen als beim letzten? Gibt es Hoffnung, dass nicht nur wieder faule Kompromisse auf Kosten der Dieselfahrer beschlossen werden? Durchaus. Alleine die Aufstellung der Teilnehmer lässt erahnen, dass die Interessen der Dieselfahrer dieses Mal mehr Beachtung finden sollen. Im Gegensatz zum letzten Gipfel sind auch Vertreter der Umweltverbände sowie der Verbraucherverbände eingeladen. Diese standen beim Treffen Anfang August noch vor verschlossener Tür.
Aufgeteilt sein wird der Gipfel laut Focus in vier Expertengruppen zu folgenden Problematiken:

  • Expertengruppe 1: Emissionsreduzierung bei den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten (Vorsitz: BMVI)
  • Expertengruppe 2: Verkehrslenkung, Verkehrsverlagerung und Digitalisierung (Vorsitz: BMVI)
  • Expertengruppe 3: Umstieg öffentlicher Fahrzeugflotten auf emissionsarme Mobilität (Vorsitz: BMUB  und Hamburg)
  • Expertengruppe 4: Zukunft der Antriebstechnologien (Vorsitz: BMWi)

Zentrales Thema soll dabei vor allem die Zukunft des Verbrennungsmotors sein. Eine verpflichtende Quote und ein festes Datum für den Umstieg auf Elektromotoren steht ja schon länger im Raum. Ob und inwieweit hier temporäre Fahrverbote eine Rolle spielen, ist noch unklar. Die Themenschwerpunkte der Expertengruppen zumindest erwecken den Eindruck, bei dem geplanten Gipfel ginge es vielmehr um eine allgemeine Positionierung als um eine Lösung der aktuellen Diesel-Problematik. Doch das bleibt abzuwarten.

Fahrverbote in über 60 deutschen Städten unabwendbar?

Kommen die Fahrverbote trotzdem bald? Gut möglich. Die Deutsche Umwelthilfe, die aktuell federführend in den Verfahren gegen viele Städte ist, bereitet weitere Klagen vor. In vielen deutschen Städten hatte sie schon wegen erhöhter Stickoxidwerte geklagt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte vor kurzem die erste Entschiedung hierzu gefällt und ein Fahrverbot für verhältnismäßig erklärt. Weitere Gerichte könnten dieser Einschätzung folgen und die Städte so weiter unter Druck setzen. Nun kündigte die DUH in einer Pressmitteilung 45 Rechtsverfahren „für saubere Luft in unseren Städten“ an. DUH-Chef Jürgen Resch hält indes Fahrverbote in mehr als 60 Städten für unabwendbar. Er bezeichnet die Software-Updates als „Micky Maus Software-Updates“. Sogar das Bundesumweltamt hat deren Unwirksamkeit mittlerweile bestätigt.

Die Fahrverbote sind damit auch nach dem ersten Diesel-Gipfel weiter Option Nummer eins in puncto Wirksamkeit. Für Dieselfahrer bedeutet das eine ständige Ungewissheit. Millionen Pendler fürchten, bald nicht mehr zu ihren Arbeitsplätzen fahren zu können. Ein Fahrverbot kommt für viele einer (teilweisen) Enteignung gleich. Der einzige Ausweg scheint der Verkauf des PKW zu sein. Dieser ist aber in der aktuellen Situation meist mit hohen Verlusten verbunden. Es heißt, ein Fahrverbot würde zu Restwertverlusten in vier- bis fünfstelliger Höhe führen. Der Kunde ist damit der eigentliche Verlierer im Abgas-Skandal.

Widerrufsbelehrung prüfen lassen

Bild von einem Lenkrad

Ein Ausweg für Kunden, welche ihr Auto durch die Herstellerbank finanziert haben ist der Widerrufsjoker.

Für Kunden, die ihren Wagen durch die Herstellerbank finanziert haben, gibt es allerdings noch einen anderen Ausweg: Den Widerrufsjoker. Der Kunde kann sich, sofern er von der Bank fehlerhaft belehrt wurde, auch Jahre nach Abschluss des Vertrages von diesem lösen und das Geschäft rückabwickeln. Im Klartext: Er gibt das an Wert verlierende Auto ab und erhält die von ihm gezahlten Raten zurück. Gerade bei Finanzierungen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, kann sich das rentieren. Denn dann fällt nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des Fahrzeugs an.

Unsere Kanzlei ist seit Jahren im Bankenrecht und speziell im Widerrufsrecht spezialisiert. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen unsere qualifizierten Mitarbeiter Ihre Vertragsunterlagen und besprechen mit Ihnen Chancen und Risiken eines Widerrufs. Einen ersten Überblick gibt Ihnen hier der von Stiftung Warentest empfohlen Rückabwicklungsrechner.
 

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