Neue Messmethode eingeführt
Hochgerechnet können durch den Mehrverbrauch zusätzliche Spritkosten von rund 400€ im Jahr zu den Herstellerangaben entstehen. Doch im September 2017 wurde ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch eingeführt. Es gilt zunächst nur für neu auf den Markt gebrachte Modelle, bald für alle Neuwagen. Hier werden einige Regelungslücken im Testablauf geschlossen, die bisher kreativ ausgenutzt wurden. Damit sollen sich Autokäufer über realitätsnahe Ergebnisse freuen können. Doch die Freude dürfte sich in Grenzen halten. Wenn der höhere Verbrauch offiziell festgestellt wird, steigt auch die vom CO2-Ausstoß abhängige KfZ-Steuer. Profitieren kann also der Bundesfinanzminister.
Rechtsfolgen von höherem Verbrauch
Rechtlich gesehen stellt ein zu hoher Verbrauch einen Mangel dar. Liegt der Verbrauch mehr als 10% über dem offiziellen Wert, liegt ein Sachmangel vor. Grund dafür ist, dass die Herstellerangaben zu den sogenannten zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs zählen. Dieser Mangel kann zum Rücktritt vom Autokauf berechtigen, da die Hersteller eine Nachbesserung in aller Regel verweigern bzw. diese nicht möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast für den Mangel beim Käufer liegt. Tankquittungen oder die Angaben des Bordcomputers reichen dafür nicht aus, da der Verbrauch auch durch Ihre individuelle Fahrweise beeinflusst wird. Sie liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte, dass ein zu hoher Verbrauch vorliegt. Gerichte akzeptieren in der Regel nur ein Gutachten eines Sachverständigen. Hierfür müssen Sie zunächst selbst die Kosten tragen.
Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks
Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen Ratschläge über das weitere Vorgehen. Er wird Sie ausführlich dazu beraten, ob bei Ihrem individuellen Fall Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess besteht. Möglicherweise kommt auch eine komfortable Lösung in Betracht: Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir auf die Durchsetzung des sogenannten Widerrufsjokers bei Autokrediten spezialisiert. Ein Verbraucher kann seinen Autokredit häufig auch heute noch widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Kreditverträgen der Banken, die ein praktisch ewiges Widerrufsrecht ermöglichen. In vielen Fällen können Sie durch die Rückabwicklung nicht nur die bezahlten Raten zurückerhalten, Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie über die Vorteile beraten, die ein Widerruf für Sie bedeuten kann. Beachten Sie auch, dass das Widerrufsrecht unabhängig vom Mehrverbrauch oder dem Abgasskandal ist. Es sind also keine teuren Sachverständigengutachten notwendig.
Seit letzter woche liegt im gerichtlichen brweissicherungsverfahren des lg köln
Das gutachten über den tatsächlichen verbrauch vor. Ergebnis 6,8 prozent über mercedes angabe. Das fahrzeug kann als nicht gewandelt werden aber ein schadebsersatz steht uns wohl zu.
Frage: haben sie solche schacensersatzprozesse wegen benzin mehrverbrauch
Schon geführt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael meier-sieren köln
Sehr geehrter Herr Meier-Sieren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aktuell führen wir keinen Schadensersatz-Prozess wegen erhöhtem Benzinverbrauch. Unsere Anwälte sind jedoch auf Schadensersatz generell spezialisiert, daher können wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung bezüglich Ihrer Möglichkeiten anbieten. Melden Sie sich dazu einfach unter widerruf@anwalt-kg.de oder unter 0221 – 6777 0055.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt