Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch

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    Studie zeigt: Hersteller schummeln wie nie zuvor

    Der angegebene Spritverbrauch eines Neuwagens hat immer weniger mit der Realität zu tun. Eine Studie der unabhängigen Forschungsorganisation ICCT zeigt, dass der Verbrauch auf der Straße 42% höher ist, als die Hersteller beim Verkauf angeben. Käufer können die angegebenen Werte selbst mit dem sanftesten Fahrstil auf der Straße nicht erreichen.

    Hersteller nutzen Schlupflöcher

    Das ICCT (International Council on Clean Transportation) ist eine gemeinnützige und hauptsächlich von Stiftungen finanzierte Forschungsorganisation. Ihre Nachforschungen haben auch schon zur Aufdeckung des Abgasskandals beigetragen. Und wieder einmal stellte sich heraus, dass Laborwerte auf der Straße nicht erreicht werden. Die Hersteller nutzen Schlupflöcher im Testverfahren. Der Spritverbrauch wird beispielsweise an Autos getestet, deren Gewicht durch Ausbauen zahlreicher Teile deutlich niedriger ist. Auch die Motoren der Fahrzeuge werden speziell präpariert. Diese Methoden sind vollkommen legal, die Regierung lässt den Autoherstellern bei der Selbstregulierung viel Spielraum.

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    Neue Messmethode eingeführt

    Hochgerechnet können durch den Mehrverbrauch zusätzliche Spritkosten von rund 400€ im Jahr zu den Herstellerangaben entstehen. Doch im September 2017 wurde ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch eingeführt. Es gilt zunächst nur für neu auf den Markt gebrachte Modelle, bald für alle Neuwagen. Hier werden einige Regelungslücken im Testablauf geschlossen, die bisher kreativ ausgenutzt wurden. Damit sollen sich Autokäufer über realitätsnahe Ergebnisse freuen können. Doch die Freude dürfte sich in Grenzen halten. Wenn der höhere Verbrauch offiziell festgestellt wird, steigt auch die vom CO2-Ausstoß abhängige KfZ-Steuer. Profitieren kann also der Bundesfinanzminister.

    Rechtsfolgen von höherem Verbrauch

    Rechtlich gesehen stellt ein zu hoher Verbrauch einen Mangel dar. Liegt der Verbrauch mehr als 10% über dem offiziellen Wert, liegt ein Sachmangel vor. Grund dafür ist, dass die Herstellerangaben zu den sogenannten zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs zählen. Dieser Mangel kann zum Rücktritt vom Autokauf berechtigen, da die Hersteller eine Nachbesserung in aller Regel verweigern bzw. diese nicht möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast für den Mangel beim Käufer liegt. Tankquittungen oder die Angaben des Bordcomputers reichen dafür nicht aus, da der Verbrauch auch durch Ihre individuelle Fahrweise beeinflusst wird. Sie liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte, dass ein zu hoher Verbrauch vorliegt. Gerichte akzeptieren in der Regel nur ein Gutachten eines Sachverständigen. Hierfür müssen Sie zunächst selbst die Kosten tragen.

    Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks

    Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen Ratschläge über das weitere Vorgehen. Er wird Sie ausführlich dazu beraten, ob bei Ihrem individuellen Fall Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess besteht. Möglicherweise kommt auch eine komfortable Lösung in Betracht: Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir auf die Durchsetzung des sogenannten Widerrufsjokers bei Autokrediten spezialisiert. Ein Verbraucher kann seinen Autokredit häufig auch heute noch widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Kreditverträgen der Banken, die ein praktisch ewiges Widerrufsrecht ermöglichen. In vielen Fällen können Sie durch die Rückabwicklung nicht nur die bezahlten Raten zurückerhalten, Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie über die Vorteile beraten, die ein Widerruf für Sie bedeuten kann. Beachten Sie auch, dass das Widerrufsrecht unabhängig vom Mehrverbrauch oder dem Abgasskandal ist. Es sind also keine teuren Sachverständigengutachten notwendig.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    2 Kommentare
    1. Michael M.
      says:

      Seit letzter woche liegt im gerichtlichen brweissicherungsverfahren des lg köln
      Das gutachten über den tatsächlichen verbrauch vor. Ergebnis 6,8 prozent über mercedes angabe. Das fahrzeug kann als nicht gewandelt werden aber ein schadebsersatz steht uns wohl zu.
      Frage: haben sie solche schacensersatzprozesse wegen benzin mehrverbrauch
      Schon geführt?
      Mit freundlichen Grüßen
      Michael meier-sieren köln

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Meier-Sieren,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Aktuell führen wir keinen Schadensersatz-Prozess wegen erhöhtem Benzinverbrauch. Unsere Anwälte sind jedoch auf Schadensersatz generell spezialisiert, daher können wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung bezüglich Ihrer Möglichkeiten anbieten. Melden Sie sich dazu einfach unter widerruf@anwalt-kg.de oder unter 0221 – 6777 0055.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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