Fokus auf Elektromobilität und Umrüstungen
Der Rheinland-Pfalz-Gipfel konzentriert sich auf die Städte, die direkt von etwaigen Fahrverboten betroffen wären. Dazu gehören Mainz, Koblenz und Ludwigshafen.
Eine Rolle spielt auch die aktive Gestaltung der Mobilität in der Zukunft. Der Plan ist es, die Elektromobilität zu fördern. Zu diesem Zwecke sollen 186 weitere Schnellladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Das Land soll sich außerdem an dem Pilot-Projekt Brennstoffzellenbusse im Rhein-Main-Gebiet beteiligen. Bis Ende 2018 soll es im Gebiet elf Brennstoffzellenbusse geben. Es wird mit Einsparungen von 600 Tonnen CO2 gerechnet. Zusätzlich soll die Neuanschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben gefördert werden. Eine Umrüstung soll es ebenso bei den Dienstwagen der Landesregierung geben.
Einführung der Musterfeststellungsklage
Wie jüngst auch Kanzlerkandidat Schulz und Kanzlerin Merkel fordert die Landesregierung die Einführung eine Musterfeststellungsklage innerhalb der nächsten Legislaturperiode des Landtags. Ein runder Tisch unter dem Motto „Saubere Luft für RLP“ soll künftig die Einhaltung der auferlegten Maßnahmen erleichtern.
Alle Teilnehmer des Gipfels kamen überein, dass weitere Gespräche hilfreich und sogar notwendig seien. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte außerdem , man müsse in einer weiteren Runde auch Vertreter der Automobilbranche und der Arbeitnehmervertreter miteinbeziehen.
Fahrverbot erfolgreich abgewehrt?
Ob die besprochenen Maßnahmen kurz- und mittelfristig ausreichend sind, lässt sich aktuell nur schwer beurteilen. Auffällig ist die große Schnittmenge mit dem von der Umwelthilfe (DUH) aufgestellten Acht-Punkte-Plan für eine saubere Luft. Die Überschneidungen kommen nicht von ungefähr. Denn auch rheinlandpfälzische Städte stehen auf der schwarzen Liste der DUH. Ein Fahrverbot schwebt deshalb auch hier über dem Diesel-Skandal. Die leitet aktuell gegen 45 weitere Städte formelle Verfahren ein.
Darunter auch Ludwigsburg. Auch hier droht eine Klage. Eine Klage, wie sie in Stuttgart schon zu einem Urteil führte, das viele Dieselfahrer verunsicherte: „Ein Fahrverbot ist verhältnismäßig.“, so hieß es im Tenor. Gegen Mainz läuft bereits ein Klageverfahren. Die DUH soll auch gegen Koblenz eine Klage in Betracht gezogen haben. Betrachtet sie die angekündigten Maßnahmen als unzureichend, sind weitere Klageverfahren wahrscheinlich – und das Risiko für Fahrverbote steigt.
Widerrufsbelehrung prüfen lassen
Trotz der durchweg positiven Neuigkeiten vom kleinen Diesel-Gipfel in Rheinland-Pfalz wäre es vermessen, Entwarnung zu geben. Fahrverbote erscheinen nach wie vor als die schnellste und wirksamste Methode, die Grenzwerte der EU zu unterschreiten. Für Diesel-Fahrer gibt es dennoch eine kleine Hoffnung.
Wer seinen Diesel nämlich über die Herstellerbank finanziert hat, kann vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren. Dieses Instrument sorgt dafür, dass auch Jahre nach Abschluss des Vertrages ein Widerruf möglich ist und man den Wagen Zug um Zug gegen die geleisteten Zahlungen zurückgeben kann. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, entfällt sogar die Nutzungsentschädigung für den Verschleiß des Wagens. Ihre Vertragsunterlagen überprüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Unsere im Widerruf spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter klären Sie umfassend und individuell zu Chancen und Risiken eines Widerrufs auf. Tatsächlich haben nahezu alle Herstellerbanken Fehler in Ihren Widerrufsbelehrungen gemacht, die die Widerrufsmöglichkeit eröffnen. Der Widerruf kann deswegen einen verlustfreien Ausweg im Diesel-Skandal bieten.
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