Das Leasing Auto verkaufen
Die Raten können nicht mehr bezahlt werden, berufliche Neuorientierung oder gar Familienzuwachs – was tun, wenn das alte Auto plötzlich zu klein, teuer oder schwach wird? Zunächst könnten Verbraucher daran denken, das Leasing Auto zu verkaufen. Das Problem: Wer ein Auto least, dem gehört es nicht. Das Eigentum am Wagen hat weiterhin der jeweilige Vertragspartner und was einem nicht gehört kann man logischerweise auch nicht verkaufen.
Die Leasingübernahme
Wer in der Branche von „Leasing Auto verkaufen“ spricht, meint zumeist die Übernahme des Leasingvertrages durch Dritte. Das bedeutet, dass ein Anderer für den ursprünglichen Verbraucher „einspringt“, den Wagen erhält und die Pflichten des ursprünglichen Leasingnehmers übernimmt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern der Leasinggeber einer Übernahme zustimmt.
Schließlich ist diesem wichtig, einen vertrauenswürdigen Vertragspartner zu haben, welcher die Raten pünktlich zahlt. Die Übertragung des Leasingvertrages ist deshalb – wenn überhaupt möglich – mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.
Alternative Widerruf
Als Alternative bietet sich daher der Widerruf an. Anstatt das Leasing Auto zu verkaufen, kann der Verbraucher den Widerruf erklären und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Der Leasingnehmer kann den PKW an den Leasinggeber zurückgeben und erhält im Gegenzug die gezahlten Raten, abzüglich Zinsen, zurück. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung.
Anwendungsbereich der Rückabwicklung von Autokrediten
Ein Widerruf kommt immer dann in Betracht, wenn eine Privatperson den Kredit aufnimmt, das heißt wenn das Darlehen überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Auch Existenzgründer können widerrufen
Es existieren allerdings auch Ausnahmen für Existenzgründer. Wer also beispielsweise zum Zwecke der Unternehmensgründung und noch vor der Aufnahme des operativen Geschäfts ein Darlehen aufnimmt, wird nach dem Gesetz wie ein Verbraucher behandelt. Das bedeutet, auch Existenzgründern kann ein Widerrufsrecht zustehen unabhängig davon, ob sie als Einzelkaufmann, eine OHG oder eine KG in der Gründungsphase auftreten. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Darlehen bis zu 75.000 EUR. Sie erfasst aber auch Betriebserweiterungen, sofern diese im Verhältnis zu dem bisherigen Betrieb rechtlich selbstständig sind.
Widerruf nur bei Finanzierungsleasing
Der Widerruf ist ferner nur bei Finanzierungsleasingverträgen möglich. Die Konstellation sieht dabei wie folgt aus: Der Leasinggeber (die Bank) kauft dem KFZ-Händler das Auto ab und stellt dieses dem Leasingnehmer gegen monatliche Zahlungen zur Verfügung. Das gesamte Geschäft wird dabei in aller Regel in den Verkaufsräumen des KFZ-Händlers abgewickelt. Der Leasingnehmer trägt das Instandhaltungs- und Nutzungsrisiko des geleasten Fahrzeugs. Das Finanzierungsleasing wird in aller Regel mit einer Kaufoption am Ende der Leasingzeit angeboten – im Grunde handelt es sich hier um einen Mietkauf.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Auto verkaufen. Interessant, dass ein Leasing Auto nicht verkauft werden kann, der Vertrag aber rückabgewickelt werden kann. Mein Freund hat gerade ein Leasingauto, beim nächsten Wagen werden wir aber zum Autohändler unseres Vertrauens gehen.