Leasing Auto verkaufen – ist das möglich?

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    Leasing Auto verkaufen: Option Widerruf

    Niedrige Raten und immer ein neues Auto fahren – damit lockt die Autoindustrie. Insbesondere das Leasing ist in den letzten Jahren zu einem beliebten Finanzierungsmodell geworden. Obwohl insbesondere Unternehmer steuerlich vom Leasing profitieren, finden es auch viele Verbraucher attraktiv. Doch wenn sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse ändern, überlegen viele Leasingnehmer, ob sie sich vorzeitig vom Vertrag lösen können.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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    Das Leasing Auto verkaufen

    Die Raten können nicht mehr bezahlt werden, berufliche Neuorientierung oder gar Familienzuwachs – was tun, wenn das alte Auto plötzlich zu klein, teuer oder schwach wird? Zunächst könnten Verbraucher daran denken, das Leasing Auto zu verkaufen. Das Problem: Wer ein Auto least, dem gehört es nicht. Das Eigentum am Wagen hat weiterhin der jeweilige Vertragspartner und was einem nicht gehört kann man logischerweise auch nicht verkaufen.

    Die Leasingübernahme

    Wer in der Branche von „Leasing Auto verkaufen“ spricht, meint zumeist die Übernahme des Leasingvertrages durch Dritte. Das bedeutet, dass ein Anderer für den ursprünglichen Verbraucher „einspringt“, den Wagen erhält und die Pflichten des ursprünglichen Leasingnehmers übernimmt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern der Leasinggeber einer Übernahme zustimmt.

    Schließlich ist diesem wichtig, einen vertrauenswürdigen Vertragspartner zu haben, welcher die Raten pünktlich zahlt. Die Übertragung des Leasingvertrages ist deshalb – wenn überhaupt möglich – mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

    Alternative Widerruf

    Als Alternative bietet sich daher der Widerruf an. Anstatt das Leasing Auto zu verkaufen, kann der Verbraucher den Widerruf erklären und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Der Leasingnehmer kann den PKW an den Leasinggeber zurückgeben und erhält im Gegenzug die gezahlten Raten, abzüglich Zinsen, zurück. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung.

    Anwendungsbereich der Rückabwicklung von Autokrediten

    Ein Widerruf kommt immer dann in Betracht, wenn eine Privatperson den Kredit aufnimmt, das heißt wenn das Darlehen überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Auch Existenzgründer können widerrufen

    Es existieren allerdings auch Ausnahmen für Existenzgründer. Wer also beispielsweise zum Zwecke der Unternehmensgründung und noch vor der Aufnahme des operativen Geschäfts ein Darlehen aufnimmt, wird nach dem Gesetz wie ein Verbraucher behandelt. Das bedeutet, auch Existenzgründern kann ein Widerrufsrecht zustehen unabhängig davon, ob sie als Einzelkaufmann, eine OHG oder eine KG in der Gründungsphase auftreten. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Darlehen bis zu 75.000 EUR. Sie erfasst aber auch Betriebserweiterungen, sofern diese im Verhältnis zu dem bisherigen Betrieb rechtlich selbstständig sind.

    Widerruf nur bei Finanzierungsleasing

    Der Widerruf ist ferner nur bei Finanzierungsleasingverträgen möglich. Die Konstellation sieht dabei wie folgt aus: Der Leasinggeber (die Bank) kauft dem KFZ-Händler das Auto ab und stellt dieses dem Leasingnehmer gegen monatliche Zahlungen zur Verfügung. Das gesamte Geschäft wird dabei in aller Regel in den Verkaufsräumen des KFZ-Händlers abgewickelt. Der Leasingnehmer trägt das Instandhaltungs- und Nutzungsrisiko des geleasten Fahrzeugs. Das Finanzierungsleasing wird in aller Regel mit einer Kaufoption am Ende der Leasingzeit angeboten – im Grunde handelt es sich hier um einen Mietkauf.

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    So funktioniert die Rückabwicklung beim Widerruf

    Der Widerruf wird gegenüber dem Leasinggeber, d.h. der Bank erklärt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Bank verpflichtet, die gezahlten Leasingraten sowie die geleisteten Zinsen an den Leasingnehmer herauszugeben. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug an die Bank zurückgeben – der KFZ-Händler bleibt dabei außen vor.

    Die spannende Frage, die sich hier stellt, lautet: muss der Leasingnehmer für die Abnutzung des Fahrzeugs, also z.B. für die gefahrenen Kilometer aufkommen? Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags. Wer sein Fahrzeug nämlich nach dem 13. Juni 2014 geleast hat, muss nach dem Widerruf infolge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung keinen Ersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten. Der Bank stehen dann lediglich die Finanzierungszinsen zu.

    Bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind, galt noch eine andere Rechtslage. Hier darf die Bank nach einem Widerruf neben den Finanzierungszinsen auch einen Ersatz für die Abnutzung des Fahrzeugs verlangen. Im Gegenzug darf allerdings auch der Verbraucher eine Verzinsung auf die seinerseits geleisteten Raten verlangen.

    Fazit zum Widerruf von Leasingverträgen

    Zahlreiche PKW-Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können noch heute widerrufen werden. Das Leasing Auto verkaufen ist häufig die schlechtere Alternative, da eine Rückabwicklung nach Widerruf in der Regel mit finanziellen Vorteilen einhergeht. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall in Betracht kommt und beraten Sie unverbindlich zu dem optimalen Vorgehen. Vertrauen Sie den Widerrufsspezialisten mit Erfahrung aus über 1000 erfolgreich abgewickelten Fällen.

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    1 Antwort
    1. Kira N. .
      says:

      Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Auto verkaufen. Interessant, dass ein Leasing Auto nicht verkauft werden kann, der Vertrag aber rückabgewickelt werden kann. Mein Freund hat gerade ein Leasingauto, beim nächsten Wagen werden wir aber zum Autohändler unseres Vertrauens gehen.

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