Mit diesen Autos dürfen Sie bald nicht mehr auf die Straße

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    Fahrverbot für Euro 5- und Euro 6-Diesel droht

    Update 07.09.2018: Nach Stuttgart und Hamburg ist jetzt Frankfurt am Main als dritte Stadt gezwungen, Fahrverbote für Diesel auszusprechen. Welche Autos dies betreffen wird, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

    Update 28.02.2018: Durch das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Frage nach möglichen Fahrverboten deutlich mit ja beantwortet. Im folgenden Artikel lesen Sie, welche Autos unserer Ansicht nach von Fahrverboten wegen des Abgasskandals betroffen sind oder sein werden. Die Autohersteller drücken sich seit nunmehr über zwei Jahren vor ihrer Verantwortung für die Diesel-Misere, Diesel-Besitzer müssen es nun büßen. Bisher spürten vor allem diejenigen den Dieselskandal, die ihren Diesel gebraucht verkaufen wollen. Die Fahrverbote betreffen aber auch Verbraucher, die ihr Auto nicht verkaufen wollen.

    Wie ein Damoklesschwert hängt das drohende Fahrverbot seit Wochen über den Köpfen der Diesel-Fahrer. Die auf dem Diesel-Gipfel beschlossenen Software-Updates werden überwiegend negativ beurteilt. Nicht nur warnen Experten der EU und des ADAC vor stärkerem Verschleiß einzelner Bauteile. Auch sollen weiterhin Abschalteinrichtungen zur Anwendung kommen und die finale Schadstoffreduktion nur minimal sein. Fahrverbote bleiben deswegen auch weiterhin Thema. Doch wer wäre konkret davon betroffen?

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    Logo der WirtschaftswocheWas wir betroffenen Verbrauchern raten, die Fahrverbote und Wertverlust Ihrer Autos befürchten, erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Dr. V. Ghendler in einem aktuellen Artikel in der Wirtschaftswoche

    Euro 5 und Euro 6 Generation betroffen

    Primär geht es beim Abgasskandal um die PKW der Schadstoffnormen Euro 5 und Euro 6. Teilweise sollen diese sogar dreckiger sein als ältere Euro 4-Modelle. Für die älteren Modelle gibt es nun die sogenannte Umweltprämie. Wer den alten Wagen verschrotten lässt und einen Neuwagen ersteht, soll bis zu 10.000 € Zuschuss erhalten. Fahrer der Euro 5 und Euro 6 Modelle haben diese Möglichkeit nicht. Auch nach einer Softwareumrüstung ist es wahrscheinlich, dass sie weiterhin die EU-Grenzwerte überschreiten. Sie wären die Leidtragenden etwaiger Fahrverbote.

    Allerdings soll nach bisherigen Informationen das Fahrverbot zunächst nur für Fahrzeuge der EURO 5-Norm und niedriger gelten. Die EURO 6-Norm wird erst betroffen sein, wenn sich herausstellt, dass die Abgaswerte auch in Zukunft keine Verbesserung zeigen. EURO 6-Diesel sind also vom Fahrverbot bedroht, jedoch nicht nicht konkret betroffen. Dennoch leiden Sie aufgrund des Wertverlusts sowie der Zwangs-Nachrüstungen ebenfalls unter dem Abgasskandal.

    Die folgenden Tabellen (Quelle: Umweltbundesamt) verdeutlichen, welche Fahrzeuge betroffen sind und wie hoch die Stickoxidbelastung durch diese Modelle ist. Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge.

    BMW

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    BMW 118d Euro 5 180 752
    BMW 318d ED Euro 5 180 604
    BMW 320d ED Euro 5 180 226
    BMW 320d Gran Turismo Sport Line Steptronic Euro 6 80 311
    BMW X3 xDrive 20D Euro 6 80 423
    BMW X5 xDRive 30D Euro 6 80 170

    Audi

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Audi A3 1.6 TDI Sportback Euro 5 180 834
    Audi A6 allroad quattro 3.0 TDI Euro 6 80 247

    Fiat

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Fiat Punto Evo 1.3 JTD 16V Euro 5 180 597
    Fiat Doblo 1.6 Multijet Euro 5 180 1791

    Kia

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Kia Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362

     Mercedes Benz

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mercedes-Benz Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362
    Mercedes-Benz A 220 CDI Euro 6 80 368
    Mercedes-Benz ML 350 Bluetec Euro 6 80 254

    Opel

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Opel Astra 1.7 CDTI Euro 5 180 624/885

     Peugeot

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Peugeot 407 SW 2.0 HDi Euro 5 180 822
    Peugeot 308 SW BlueHDi 150 FAP STOP&START Euro 6 80 251
    Peugeot 308 SW BlueHDi 120 FAP SZOP&START Euro 6 80 479

     Renault

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Renault Megane 1.5 dCi Euro 5 180 694
    Renault Grand Scenic 1.6 dCi130 Euro 6 80 850

     Toyota

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Toyota Avensis 2.2 D-4D Combi Euro 5 180 498
    Toyota Yaris 1.4 D-4D Euro 5 180 380

     Volkswagen

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Volkswagen Passat 2. TDI BMT Euro 5 180 919
    Volkswagen Golf VI 2.0 TDI Euro 5 180 861
    Volkswagen Touran 2.0 TDI BMT Euro 5 180 590
    Volkswagen Golf VII 1.6 TDI Euro 6 80 180
    Volkswagen Passat 2.0 BlueTDI Euro 6 80 181

     Mazda

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mazda CX-5 D LP 4WD Euro 6 80 574
    Mazda CX-5 Euro 6 80 341

     Mini

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mini Cooper D Euro 6 80 108

     Porsche

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Porsche Macan S Diesel Euro 6 80 564

    Diese Aufzählung gibt einen ersten Überblick über die Ausmaße des Dieselskandals und lässt einen ersten Rückschluss zu, wie stark die Beeinträchtigungen durch ein Fahrverbot wären. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Aufzählung abschließend ist. Der Porsche Cayenne beispielsweise, für den erst kürzlich ein Zulassungsverbot erging findet auf der Liste des Umweltbundesamtes noch keine Erwähnung.

    Die einzige bisher erfolgte Maßnahme, die die Situation für Euro 5- und Euro 6-Fahrer entschärfen könnte, sind die “umfassende[n] und zügige[n]” Softwareupdates, die die führenden deutschen Hersteller vergangene Woche angekündigt hatte.

    Updates unzureichend

    Dass die zugesicherten Software-Updates unzureichend sind, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Sie stehen für einen Minimalkonsens, die kostengünstigste Maßnahme und die Übermacht der Konzerne. Für gesündere Atemluft oder eine Korrektur der durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden stehen sie nicht.  Wenig überraschend sind deswegen die Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Civey. Ganze 72,8 Prozent der Befragten zeigten sich unzufrieden mit dem Verhalten gegenüber der Automobilindustrie in Sachen Luftverschmutzung. Es werde zu viel Nachsicht geübt. Ganze 80,6 Prozent der befragten städtischen Bevölkerung wünschten sich weniger Rücksichtnahme auf die Interessen der Industrie.

    Diese fühlt sich aber nicht in der Verantwortung. VW-Chef Matthias Müller stellte im Rahmen des Diesel-Gipfels klar, man könne kein „unternehmerisches Versagen“ erkennen. Die teuren mechanischen Updates, die die Konzerne pro Fahrzeug 1.500 € kosten würde, wurden abgelehnt. Das Update hingegen schlägt mit nur 50 € zu Buche.

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    Kommen die Fahrverbote?

    Die obige Liste ist symptomatisch für die aktuelle Situation. Denn sie zeigt, warum ein Fahrverbot von vielen als effektivstes Mittel angesehen wird. Stickoxidbelastungen, die den Grenzwert um bis zu 900 Prozent übersteigen, wären von jetzt auf gleich nicht mehr Problem der Großstädte. Millionen PKW der neuen Schadstoffnormen dürften sich diesen nicht mehr nähern. Für die große Zahl der Betroffenen ist die damit einhergehende sauberere Atemluft vermutlich nur ein geringer Trost. Denn sie können ihren Wagen dann in folgenden Städten nicht mehr fahren: Stuttgart, Berlin, Aachen, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden. Gegen all diese Städte hat die Deutsche Umwelthilfe geklagt, um ein Fahrverbot gerichtlich zu erzwingen.

    Es ist offensichtlich, dass die Nutzbarkeit der Euro 5- und Euro 6-Diesel dadurch erheblich eingeschränkt wäre. Im schlimmsten Fall müssten sich betroffene Fahrer vor jeder Dienstreise oder privaten Fahrt erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen sie in eine bestimmte Stadt einreisen können. Trotzdem wäre ein Fahrverbot „verhältnismäßig“. So zumindest sahen es die Stuttgarter Richter im ersten Urteil, das ein zeitnahes Fahrverbot begünstigt. Nach dem Stuttgarter Urteil ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch weitere Gerichte diesem Tenor folgen werden.

    Was können Diesel-Fahrer noch tun?

    Eine unangenehme Situation für Diesel-Eigentümer, die sich aktuell in einer Bredouille befinden. Den Eigentümern der Euro 5- und Euro 6-Generation wurde keine Umweltprämie angeboten. Ihr teils noch fabrikfrischer Wagen verkommt mit jeder neuen Schlagzeile weiter zu einem Minusgeschäft. Das Fahrzeug verliert beinahe täglich an Wert, jedes neue Urteil, das ein Fahrverbot in einer weiteren Stadt begünstigt, wird diesen Effekt verstärken. Ein Verkauf erscheint deswegen nicht als Lösung des Problems. Möglich ist es jedoch, gegen den Hersteller vorzugehen, sofern das jeweilige Modell vom Abgasskandal betroffen ist. Schließlich hat dieser durch die Abschaltsoftware einen mangelhaften Wagen geliefert. Er ist damit in der Pflicht, den Mangel zu beheben und für den entstandenen Schaden Ersatz zu leisten.

    Eine weitere attraktive Option ergibt sich für Käufer, die ihren Diesel über die Herstellerbank finanziert haben. Bei Finanzierungsvertrag und Kaufvertrag handelt es sich nämlich um sogenannte verbundene Verträge. Wurde der Kunde beim Abschluss des Finanzierungsvertrages fehlerhaft belehrt, führt das im Ergebnis auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

    Er muss den PKW zurückgeben und erhält dafür sämtliche von ihm getätigte Zahlungen zurück. Gerade bei Finanzierungen, die nach dem 13.06.2014 datiert sind, lohnt es sich, denn hier muss nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Kunden mit älteren Verträgen müssen zwar für Abnutzung eine Pauschale zahlen, trotzdem kann sich auch hier der Widerruf gegenüber einem verlustreichen Verkauf rechnen.

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    Ob sich ein Widerruf rentiert, ist klar vom Einzelfall abhängig. Faktoren, die hier eine Rolle spielen, sind zum Beispiel der Finanzierungszeitpunkt, die zurückgelegten Kilometer und der Restwert des PKW. Außerdem muss erst einmal festgestellt werden, ob die Widerrufsinformation überhaupt fehlerhaft ist. All dies bieten wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Unsere kompetenten Mitarbeiter sind auf dem Gebiet des Widerrufsrechts sehr erfahren und prüfen Ihren Vertrag auf Fehler. Anschließend erhalten Sie eine individuelle Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.

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