Technische Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen bald Pflicht?

Automobilindustrie lehnt Hardware-Updates weiterhin ab

Als Anfang August Regierungsvertreter und Automobilhersteller zusammenkamen, um einen Weg aus dem Abgas-Skandal zu finden, waren alle Augen auf Berlin gerichtet. Doch der Gipfel brachte kaum Neues. Die Hersteller erklärten sich zu Software-Updates bereit. Updates, von denen mittlerweile bekannt ist, dass sie keine nennenswerte Reduktion der Schadstoffbelastung herbeiführen. Politik und Gesellschaft reagierten auf den Ausgang des Gipfels mit Forderungen. Eine technische Umrüstung müsse geschehen. Diese aber würde die Unternehmen mehr als 1500 € kosten – und das pro Fahrzeug. Im Bundesverkehrsministerium soll es jetzt konkrete Pläne für eine verbindliche technische Nachrüstung geben.

Konkrete Pläne für Pflicht zur technischen Umrüstung?

Laut Spiegel Online besteht im Verkehrsministerium bereits ein festes Vorhaben, wonach die Autobauer mit einer bloßen Software-Umrüstung nicht mehr davonkämen. Zunächst sollen die Hersteller offenlegen, welche Fahrzeuge mit einem System zur Einspritzung des sogenannten AdBlue-Wirkstoffs ausgestattet werden könnten. Diesen Angaben soll aber nicht blind vertraut werden. Vorgesehen ist eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige. Die Bestandsaufnahme soll Türöffner für umfangreiche technische Umrüstungen sein. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zögert jedoch, die Pläne umzusetzen. Bisher hatte er sich immer schützend vor die Automobilindustrie gestellt. Der drohen nun Kosten in Milliardenhöhe, sollte die technische Umrüstung verpflichtend werden. Deswegen werden technische Umrüstungen von den Konzernen bislang verweigert.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

10.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Teure Rechnung für die Hersteller

Der Diesel-Skandal kommt die Autobauer jetzt schon teuer zu stehen. Allein in den USA hatte VW beispielsweise 10.000 € an jeden Geschädigten zahlen müssen. Wie hoch etwaige Entschädigungszahlungen in Deutschland sein werden, ist noch unklar. Nun flog zusätzlich zum Abgas-Skandal auch noch ein Kartell der fünf größten Hersteller auf. Hier drohen Geldbußen in zweistelliger Milliardenhöhe, allein VW soll 21,7 Milliarden Euro Strafe zahlen.

Da ist es wenig überraschend, dass die Automobilhersteller sich mit einer Einigung auf Software-Updates zufrieden zeigen. Ein solches Update kostet den Hersteller pro Fahrzeug schließlich nicht mehr als 100 Euro. Setzt man diese Summe ins Verhältnis zu den geforderten Hardware-Umrüstungen, sparen die Hersteller durch das Software-Update 13 Milliarden Euro. Ein Betrag, der der Industrie in Anbetracht sinkender Nachfrage, fallender Aktienkurse und teuren Umweltprämien, gelegen kommt.

Software-Update senkt Emissionen nicht

Bild von einem blauen VW

Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst.

An sich spricht nichts dagegen, sich für die günstigere Variante der Umrüstung zu entscheiden – zumindest dann, wenn diese ebenso effektiv ist wie die kostenintensivere. Gerade daran gibt es aber erhebliche Zweifel, die sich mehr und mehr zu einer Gewissheit verdichten. Die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise bezeichnet die Updates als Micky-Maus-Maßnahme. Experten der EU und des ADAC warnten schon länger vor Updates, die sich in erster Linie nachteilig auf das Fahrzeug auswirken sollen. Einzelne Bauteile sollten schneller verschleißen und ein häufigerer Austausch durch den Verbraucher notwendig werden. Jetzt steht fest: Die Updates sind nicht mal ansatzweise so effektiv wie zunächst angepriesen. Selbst das  Umweltministerium und das Umweltbundesamt haben mittlerweile festgestellt, dass die alleinige Software-Umrüstung kaum Einfluss auf die Schadstoffkonzentration hat. Nicht nur sollen unter bestimmten Bedingungen (über 250 Meter Seehöhe, unter 10 und über 33 Grad Celsius) weiterhin Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Informationen der Deutschen Umwelthilfe zufolge, soll die Stickoxidreduktion infolge des Software-Updates auch nur zwei bis drei Prozent betragen.

Hardware-Update ebenfalls sinnlos?

Was aber, wenn das technische Nachrüsten nicht den Erfolg bringt, den es verspricht?
Eine Studie des Umweltbundesamtes legt nahe, dass auch der mechanische Umbau alles andere als sinnvoll ist, wie die FAZ berichtet. Zwar befürwortet inzwischen auch Bundesumweltministerin Hendricks die Durchführung technischer Updates, die Ergebnisse der Studie wecken allerdings Zweifel. Geht man vom günstigsten Fall aus, der eine verbesserte Abgasreinigung von 70 % mit sich bringt, so liegen die Emissionswerte vielerorts nach wie vor über dem zulässigen Grenzwert. Den technischen Updates stehen somit zweierlei Hindernisse entgegen: Zum einen müsste Verkehrsminister Dobrindt seinen herstellerfreundlichen Kurs abändern, zum anderen muss festgestellt werden, inwieweit eine technische Lösung faktisch zu einer Besserung führen wird. Die Studie des Umweltbundesamtes legt nahe, dass auch die Hardware-Lösung Fahrverbote langfristig nicht verhindern kann.

Fahrverbot umgehen – Widerruf erklären

Verlässliche Aussagen sind in der aktuellen Situation nur schwer zu treffen. Dabei ist es das, was sich unzählige Dieselfahrer erhoffen. Schließlich wären knapp 9 Millionen Fahrzeuge der Euro 5- und Euro 6- Generation von einem Fahrverbot auf deutschen Straßen betroffenEin solches kommt für viele einer Enteignung gleich, sämtliche Versuche, das Auto verlustfrei zu verkaufen, sind zum Scheitern verurteilt.
Einzig und allein denjenigen, die ihren Diesel über die Herstellerbank finanziert haben, bietet sich ein lohnender Ausweg an: Der Widerruf
Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, das dem Kunden zusteht, um die Vormachtstellung von Unternehmen auszugleichen. 14 Tage lang hat er das Recht, seinen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt hierbei nur dann, wenn die Bank ihn über seine Rechte korrekt belehrt hat. Macht sie hierbei einen Fehler, fängt die 14-Tages-Frist nicht zu laufen an. In der Folge sind viele Verträge auch heute noch widerrufbar.

Dann kann der Kunde den Wagen gegen die von ihm bezahlten Raten eintauschen. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, entfällt sogar eine Nutzungsentschädigung. Tatsächlich haben nahezu alle Herstellerbanken erhebliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Die Chancen, dass auch Sie sich durch Widerruf von Ihrem Diesel lösen können, stehen also gut. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen. Unsere Kanzlei ist auf den Widerruf spezialisiert und kann Sie individuell zu Chancen und Risiken beraten. Unser von Stiftung Warentest empfohlener Rückabwicklungsrechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die einzusparende Summe.

Widerruf Rechner

Sie müssen nicht mehr zahlen

abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer

Sie erhalten zurück

Sie erhalten zurück (2. Methode)

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

10.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Technische Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen bald Pflicht?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei