Acht-Punkte-Plan der Deutschen Umwelthilfe
Beim Diesel-Gipfel fehlte es an vielfältigen Perspektiven und differenzierter Betrachtung. So waren die Umwelthilfe und Verbraucherschutzverbände vom Treffen ausgeschlossen. Mit dem Ausgang ist wohl nur eine Partei zufrieden – die Automobilhersteller. Grund genug für die Umwelthilfe, einen Acht-Punkte-Plan zu erstellen, der eine tatsächliche Verbesserung zur Folge haben soll.
1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne
Ab dem 01.01.2018 sollen nur noch Neuwagen verkauft werden, die den Euro 6-Grenzwert für Stickoxid von 80 mg/km einhalten. Dies soll auch bei Temperaturen von bis zu -15 °C gewährleistet sein (sprich: Keine Abschalteinrichtung).
2. Verstärkung des Angebots sauberer & effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen
Hierzu zählen Erdgas-, sowie effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe. Dies soll noch im Jahr 2018 geschehen. Auch EU-Binnenmarktkomissarin Bieńkowska forderte eine langfristige Entwicklung in Richtung Null-Emissions-Fahrzeuge.
3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge
Der Rückruf soll jedoch nicht zum Zweck eines Software-Updates geschehen. Vielmehr soll eine Nachbesserung der Hardware vorgenommen werden. Die Abgasreinigungsanlage soll umgerüstet werden, um eine Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für Stickoxid zu gewährleisten.
4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge
Diese Forderung bezieht sich auf Liefer- und Handwerkerfahrzeuge. Sie sollen auf aktuelle Euro 6 SCR-Technologie nachgerüstet werden.
<5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen „Sauberen ÖPNV“
Anknüpfungspunkt des Sonderinfrastrukturprogramms ist der öffentliche Verkehr, genaugenommen die ÖPNV-Busse. Bis zum 01.07.2018 sollen sämtliche Fahrzeuge dieses Typs einen SCR-Katalysator und Partikelfilter haben, sodass sie die Euro 6 Abgaswerte einhalten. Alternativ soll ein Austausch durch Neufahrzeuge vorgenommen werden. Zusätzlich wird der Ausbau des ÖPNV gefordert.
6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht
Dem deutschen Kläger fehlt bisher ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Konzerne – die Sammelklage. Die Möglichkeit eines kollektiven Vorgehens soll deswegen auch hierzulande geschaffen werden.
7. Transparenzzusage der Industrie
Die Industrie soll außerdem dazu verpflichtet werden, die Messwerte sämtlicher Fahrzeuge offenzulegen. Namentlich geht es hier um die RDE-Messwerte für CO2 und NOx (Stickoxid). Die Umwelthilfe begehrt außerdem die Veröffentlichung des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs, in dem es eine ordnungsgemäße Abgasreinigung gibt.
8. Transparenz der Behörde
Zur Herstellung einer umfassenden Transparenz soll das industrienahe Kraftfahrtbundesamt verpflichtet werden, sämtliche CO2- und emissionsbezogenen Daten offenzulegen. Dem soll die Automobilindustrie zustimmen. Zustimmen soll sie auch der Veröffentlichung gefundener illegaler und legaler Abschalteinrichtungen.
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