Umwelthilfe kontert gegen „Placebo-Software-Updates“

Acht-Punkte-Sofortprogramm für reine Luft

Der Diesel-Gipfel ist vorbei – mit einem ernüchternden Ergebnis für Dieselfahrer. Die mechanische Umrüstung ist vom Tisch – das freiwillige Software-Update wird als Erfolg präsentiert. Ein Update, das stark in der Kritik ist. Nicht nur von stärkerem Verschleiß einzelner Bauteile ist die Rede. Tatsächlich soll sich das Update nur geringfügig auf die Feinstaubbelastung auswirken.

Die Deutsche Umwelthilfe gab nun ein „Acht-Punkte-Sofortprogramm“ heraus, das für saubere Luft sorgen soll. Dieses soll die Interessen und die Mobilität der Autofahrer wahren. Damit geht die Umwelthilfe vehement gegen „illegale Placebo-Software-Updates“ vor.

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Acht-Punkte-Plan der Deutschen Umwelthilfe

Beim Diesel-Gipfel fehlte es an vielfältigen Perspektiven und differenzierter Betrachtung. So waren die Umwelthilfe und Verbraucherschutzverbände vom Treffen ausgeschlossen. Mit dem Ausgang ist wohl nur eine Partei zufrieden – die Automobilhersteller. Grund genug für die Umwelthilfe, einen Acht-Punkte-Plan zu erstellen, der eine tatsächliche Verbesserung zur Folge haben soll.

1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne

Ab dem 01.01.2018 sollen nur noch Neuwagen verkauft werden, die den Euro 6-Grenzwert für Stickoxid von 80 mg/km einhalten. Dies soll auch bei Temperaturen von bis zu -15 °C gewährleistet sein (sprich: Keine Abschalteinrichtung).

2. Verstärkung des Angebots sauberer & effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen

Hierzu zählen Erdgas-, sowie effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe. Dies soll noch im Jahr 2018 geschehen. Auch EU-Binnenmarktkomissarin Bieńkowska forderte eine langfristige Entwicklung in Richtung Null-Emissions-Fahrzeuge.

3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge

Der Rückruf soll jedoch nicht zum Zweck eines Software-Updates geschehen. Vielmehr soll eine Nachbesserung der Hardware vorgenommen werden. Die Abgasreinigungsanlage soll umgerüstet werden, um eine Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für Stickoxid zu gewährleisten.

4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge

Diese Forderung bezieht sich auf Liefer- und Handwerkerfahrzeuge. Sie sollen auf aktuelle Euro 6 SCR-Technologie nachgerüstet werden.

<5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen „Sauberen ÖPNV“

Anknüpfungspunkt des Sonderinfrastrukturprogramms ist der öffentliche Verkehr, genaugenommen die ÖPNV-Busse. Bis zum 01.07.2018 sollen sämtliche Fahrzeuge dieses Typs einen SCR-Katalysator und Partikelfilter haben, sodass sie die Euro 6 Abgaswerte einhalten. Alternativ soll ein Austausch durch Neufahrzeuge vorgenommen werden. Zusätzlich wird der Ausbau des ÖPNV gefordert.

6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht

Dem deutschen Kläger fehlt bisher ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Konzerne – die Sammelklage. Die Möglichkeit eines kollektiven Vorgehens soll deswegen auch hierzulande geschaffen werden.

7. Transparenzzusage der Industrie

Die Industrie soll außerdem dazu verpflichtet werden, die Messwerte sämtlicher Fahrzeuge offenzulegen. Namentlich geht es hier um die RDE-Messwerte für CO2 und NOx (Stickoxid). Die Umwelthilfe begehrt außerdem die Veröffentlichung des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs, in dem es eine ordnungsgemäße Abgasreinigung gibt.

8. Transparenz der Behörde

Zur Herstellung einer umfassenden Transparenz soll das industrienahe Kraftfahrtbundesamt verpflichtet werden, sämtliche CO2- und emissionsbezogenen Daten offenzulegen. Dem soll die Automobilindustrie zustimmen. Zustimmen soll sie auch der Veröffentlichung gefundener illegaler und legaler Abschalteinrichtungen.

Software-Updates unwirksam?

Ein genauer Blick auf den im Rahmen des Diesel-Gipfels getroffenen Kompromiss zeigt, wieso die Umwelthilfe die Einigungen für unzureichend hält und selbst ein „Sofortprogramm“ einbringt. In Expertenkreisen heißt es schließlich schon länger, die von den Automobilherstellern geplanten Updates stellten keine wirkliche Lösung für das Problem Stickoxidausstoß dar.

Zuerst warnten Vertreter von ADAC und der EU vor den Updates, da diese zu einem schnelleren Verschleiß einzelner Motorenteile und damit zu höheren Kosten führen sollten. Es sind jedoch nicht nur wirtschaftliche Erwägungen, die gegen Software-Änderungen sprechen.

Kürzlich wurde bekannt, dass auch weiterhin Abschaltvorrichtungen zum Einsatz kommen sollen. Der Spiegel veröffentlichte entsprechende Informationen, die aus internen VW-Dokumenten stammen sollen. Demzufolge funktioniert die Abgasreinigung unter 10 und über 33 Grad Celsius Außentemperatur nicht. Auch über 250 Meter Seehöhe soll die Reinigung aussetzen. Damit bliebe der Stickoxidausstoß trotz Software-Updates weiterhin in einzelnen Bereichen und Jahreszeiten unverändert hoch. Auch das Landgericht Augsburg schloss sich der Ansicht an, dass ein Software-Update nicht geeignet sei, den Mangel vollständig zu beheben. Viele sind deswegen vom Ausgang des Diesel-Gipfels mehr als nur negativ überrascht. In das Treffen zwischen wichtigen Ministern und Verantwortlichen der Automobilhersteller waren mehr Hoffnungen gesetzt worden.

Software-Updates rechtswidrig?

Die Deutsche Umwelthilfe geht in ihrer Kritik sogar noch einen Schritt weiter. Sie bezeichnet die Updates nicht nur als unwirksam, sondern als EU-rechtswidrig. Hierbei bezieht sie sich auf den Prozess vorm Stuttgarter Verwaltungsgericht, den sie erst kürzlich gewann.

Das Gericht hatte klargestellt, dass die EU-Grenzwerte zwingend eingehalten werden müssen -notfalls mittels eines Fahrverbots.
Der Gesundheitsschutz sei höher zu gewichten als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit, so die Richter. Eine freiwillige Umrüstung sei unzureichend. Selbst wenn 100 Prozent der betroffenen Halter ihre PKW umrüsten ließen und infolge dessen eine Reduktion der Emissionen um 50 % einträte, wäre insgesamt nur mit einer Stickoxidreduktion von 9 Prozent zu rechnen. Die Belastung der Stuttgarter Luft allerdings soll bis zu 100 Prozent über dem gesetzlichen Grenzwert liegen.Damit zeigt sich: Auch im konkreten Fall „Stuttgart“ sind die Umrüstungen nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Bis zum 01.01.2018 soll daher die Einhaltung der Grenzwerte garantiert sein. Das ist auch das Startdatum eines etwaigen Fahrverbotes. Die geplanten Umrüstungen, die nun auf dem Diesel-Gipfel hinter verschlossener Tür beschlossen wurden, umgehen das Stuttgarter Urteil in unzulässiger Weise. Vor allem, wenn durch die Software-Updates das gesteckte Ziel der EU-Richtwerteinhaltung gerade nicht erreicht werden kann.

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Acht-Punkte-Plan vs. Realität

Ein Update, das stark in der Kritik ist. Nicht nur von stärkerem Verschleiß einzelner Bauteile ist die Rede.

Der Acht-Punkte-Plan der deutschen Umwelthilfe ist vermutlich das, was sich viele als Ergebnis des Diesel-Gipfels erhofft hatten. Eine Lösung, die Automobilhersteller in die Pflicht nimmt. Die für eine mechanische Umrüstung sorgt, die Rechte der Geschädigten stärkt und umweltorientiert ist.

Eine Lösung, die das langfristige Ziel der Schadstoffreduktion verfolgt und großflächige Fahrverbote verhindern könnte.
Die Realität sieht aktuell aber anders aus. Im Rahmen des Diesel-Gipfels haben sich Vertreter der Politik und der Automobilriesen auf das freiwillige Software-Update geeinigt. Ein Kompromiss, der die Abgas-Problematik aber nicht lösen wird. Die Fahrverbote bleiben deswegen nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.

Elf deutsche Städte hat die Umwelthilfe verklagt. Weitere Urteile, die Fahrverbote begünstigen, sind zu erwarten. Ein Fahrverbot würde für Dieselfahrer nicht nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit bedeuten. Auch mit einem rapiden Preisverfall muss gerechnet werden.Eigentümer könnten sich dann nur noch mit immensem Verlust von ihren PKW trennen.

Widerrufsoption prüfen lassen

Gerade Eigentümer der Diesel Euro 5 und Euro 6 Generation sind von den aktuellen Entwicklungen betroffen. Um einem verlustreichen Verkauf zu entgehen, können Käufer, die ihren PKW über die Herstellerbank finanziert haben, ihren Finanzierungsvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung untersuchen lassen.

Liegt diese vor, können sie den gesamten Vertrag rückabwickeln und sich so der Abgasproblematik entziehen. Gerade Kunden, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, sollten diese Option ernsthaft in Betracht ziehen. Denn für die gefahrenen Kilometer müssen sie nicht bezahlen und damit keinen Ersatz für die Abnutzung des PKW leisten. Aber auch für PKW, die vor dem 13.06.2014 finanziert wurden, kann die Prüfung der Vertragsunterlagen hohe Ersparnisse bedeuten. Im Lichte drohender Fahrverbote bietet sich für Diesel-Fahrer hier eine Möglichkeit, sich verlustfrei von ihrem Diesel zu trennen.

Unsere Kanzlei ist seit Jahren im Bereich des Widerrufsrechts aktiv. Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot, um Ihren Finanzierungsvertrag unentgeltlich überprüfen zu lassen. Gerne beraten unsere kompetenten Mitarbeiter Sie individuell zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.

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