David gegen Goliath oder Verbraucher gegen Großkonzern

Veranschaulichung am Beispiel des Abgas-Skandals

Der Abgas-Skandal hat in den Medien hohe Wellen geschlagen. Nun hat erstmals ein Oberlandesgericht über eine Kunden-Klage entschieden. Nachdem Volkswagen sich in den USA bereit erklärt hatte, seine Kunden zu entschädigen, wollen jetzt auch viele Autokäufer aus Deutschland und dem europäischen Ausland ihr Geld zurück. Der Vorwurf: arglistige Täuschung.
Vor dem Oberlandesgericht München jedoch musste sich nun einer von ihnen geschlagen geben. Der Verbraucher ging gegen den Händler vor, von dem er 2014 einen PKW gekauft hatte. Nachdem der Skandal um manipulierte Abgaswerte öffentlich wurde, verlangte auch er die Rückzahlung des Kaufpreises. Das OLG schloss sich jedoch der Position der Vorinstanz an, die eine Täuschung durch den Händler verneinte.

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Falscher Klagegegner: Konzern verantwortlich – nicht der Händler

Die Entscheidung des Gerichts ist gut vertretbar. Tatsächlich hatte kaum ein Händler die Kunden hinsichtlich des Einsatzes der manipulierten Mess-Software getäuscht. Dass die Fahrzeuge mit einer entsprechenden Software ausgestattet gewesen sind, war den Autohäusern nicht bekannt. Für die Täuschung verantwortlich – und hier ist dem OLG München recht zu geben – ist nicht der Händler, sondern der VW-Konzern.

Volkswagen ist ein namhaftes Traditionsunternehmen, welches seit 1937 existiert und das als größter europäischer Automobilhersteller gilt. Ein Unternehmen, dem die Verbraucher Vertrauen entgegenbringen. So vertrauten sie auch auf die niedrigen Abgaswerte, die behördliche Messungen ergaben.
Dass diese sich im realen Fahrzeugbetrieb als etwa 40 mal so hoch wie im Test zeigten, führte zu dem, was man heute aus den Medien als „Abgas-Skandal“ kennt.

Nachdem zunächst angenommen wurde, dass der „Dieselgate“ sich auf die USA und Kanada beschränkt, geht man mittlerweile davon aus, dass weltweit bis zu 11 Millionen Dieselmotoren betroffen sind. Die VW-Töchter Skoda und Seat sind ebenfalls betroffen. Erst im Juni 2017 wurde auch bei Audi die Abgas-Software entdeckt. Verkehrsminister Alexander Dobrindt kündigte kürzlich an, dass weitere Fahrzeuge des VW-Konzerns mit ähnlichen Motoren untersucht werden sollen.
Während VW nun die manipulierten Abgasanlagen umrüsten muss, warnt die EU-Kommission vor möglichen Langzeitfolgen für die betroffenen Dieselfahrzeuge. Bestimmte Komponenten könnten durch die Steuerungssoftware stärker beansprucht werden und deswegen vorzeitig versagen. Ein Schaden, der letztlich den Verbraucher trifft.

Der Mercedes Abgasskandal

Während die öffentliche Aufmerksamkeit in letzter Zeit hauptsächlich VW galt, ermittelten die Strafverfolgungsbehörden auch gegen andere Hersteller. Nun verdichten sich die Hinweise, dass auch bei der Daimler AG Abgaswerte manipuliert worden sind. Die fraglichen Motoren sollen in viele Mercedes-Klassen eingebaut worden sein.
Nachdem bereits im März die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt geworden waren, hatte die Daimler AG die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen.
Im Mai wurden dann verschiedene Daimler-Standorte in Deutschland durchsucht. Begründest wurden die Durchsuchungen mit dem „Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit möglicher Manipulation der Abgasnachbehandlung bei Diesel-Pkw“.Meldungen der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR zufolge, sollen über eine Million Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.
ZEIT Online berichtet von einer Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes.. Im Zeitraum zwischen 2008 und 2016 sollen die Fahrzeuge mit unzulässig hohem Schadstoffausstoß verkauft worden sein.
Damit ist VW nicht mehr alleiniger Akteur der Abgas-Affäre bei Dieselfahrzeugen.

Hersteller auch in das LKW-Kartell verwickelt

Ein einmaliger Fehlgriff scheint die Manipulation der Abgasanlagen jedoch nicht zu sein. So stellt VW-Tochter Scania aktuell 400 Millionen Euro zurück, weil ihr vorgeworfen wird, am LKW-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Die 75%-ige VW-Tochter MAN hat ihre Beteiligung an dem Kartell unlängst zugegeben und wurde bereits sanktioniert. Auch die Beteiligung von Daimler am LKW-Kartell steht fest.
Bei diesem Vorfall handelt es sich keineswegs um eine Bagatelle, sondern um das größte bislang aufgedeckte Kartell der Geschichte. MAN, Daimler, DAF, IVECO, Volvo/Renault und womöglich auch Scania trafen über einen Zeitraum von 14 Jahren Preisabsprachen. Der daraus resultierende Schaden beträgt zwischen 10 und 25 Prozent des Kaufpreises – pro LKW. Gegen die beteiligten Hersteller wurde eine Rekordbuße in Höhe von 2,93 Milliarden Euro verhängt.

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Restschuldversicherung – es ist nicht alles Gold was glänzt

Bild von Autos auf der Straße

Für die Täuschung verantwortlich – und hier ist dem OLG München recht zu geben – ist nicht der Händler, sondern der VW-Konzern.

Ein Großteil der Hersteller konzentriert sich schon lange nicht mehr nur auf die Herstellung und den Verkauf von Fahrzeugen. Viele bieten dem Kunden auch die Möglichkeit der Finanzierung der Fahrzeuge an. VW zum Beispiel offeriert unter dem Namen „Volkswagen Financial Services“ die Finanzierung über die hauseigene Bank. Ein Angebot, das viele Kunden gerne nutzen, erspart es ihnen doch die umständliche Suche nach dem richtigen Darlehensgeber. Der Konzern verdient so auch an den Kosten der Finanzierung und der Verzinsung Zinsen.
Häufig wird dem Kunden allerdings im Rahmen der Kreditvergabe ein zusätzliches Finanzprodukt angeboten, welches den Verbraucherschützern seit Längerem ein Dorn im Auge ist. Die Rede ist von der Restschuldversicherung.
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung, um den Finanzierungskunden im Falle von Tod oder Arbeitsunfähigkeit gegen den Ausfall der Raten abzusichern. Manche Herstellerbanken bieten die Versicherung selber an, andere haben Partner, deren Versicherung sie vermitteln. Im Gegenzug erhalten sie eine Provision.

In jedem Falle lohnt sich die Restschuldversicherung für die Herstellerbanken – für die Kunden zumeist aber nicht.
Verbraucherzentralen bezeichnen die Restschuldversicherung als „nutzlos“, für viele Konstellationen ist eine Eintrittspflicht nämlich im Kleingedruckten ausgeschlossen. Verbraucher können sich zwar im Vorhinein informieren – das Internet enthält viele einschlägige Artikel, die vom Abschluss einer Restschuldversicherung abraten. VW Financial Services und andere Herstellerbanken wählen jedoch oft alternative Begriffe – wie etwa „Kreditschutzbrief“. Diese alternative Bezeichnung hat zur Folge, dass Kunden die Einschätzung des Zusatzangebotes erschwert wird.

Nicht nur Hersteller-Banken betroffen

Dass Konzerne gelegentlich ihre Übermacht dem Verbraucher gegenüber ausnutzen, ist kein Geheimnis. Die aktuellen Verfehlungen von VW und Mercedes steht hier nur pars pro toto für eine lange Reihe an Wirtschaftsskandalen. Nicht nur die hauseigenen Banken der Automobilhersteller fallen durch fragwürdige Handlungsweisen auf. Im gesamten Bankensektor sind „Projekte“ zu beobachten, die dem jeweiligen Institut weitaus mehr nützen als dem Kunden.
Zwar ist es selbstverständlich, dass auch Banken profitorientierte Unternehmen sind, für deren Bestehen Wachstum von essentieller Bedeutung ist.
Jedoch haben die „Angebote“ im Extremfall existenzgefährdende Konsequenzen. Beispiele hierfür sind nicht nur die Schrottimmobilien und geschlossene Fonds als „wohl schlechteste Geldanlage der Welt“, sondern auch fehlerhafte Zinsanpassungen und Bausparverträge, deren Abschlussgebühr den Guthabenzins auffrisst.

Die Instrumente des Verbrauchers

Doch wie kann ein Verbraucher sich gegen die scheinbar übermächtigen Konzerne wehren? Ein Blick ins Ausland lohnt sich hier. Das Rechtssystem der USA sieht im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem das Instrument der Sammelklage vor. Der Einzelne hat so die Chance, seine Rechte als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen geltend zu machen – eine starke Vereinfachung, die die Rechtsverfolgung schneller und effizienter macht. Nicht ohne Grund hat sich VW in den USA auf großzügige Vergleichszahlungen von 10.000 Dollar pro Käufer eingelassen. Hierzulande gibt es das Instrument der Sammelklage nicht. Sämtliche Bemühungen, ein vergleichbares Modell einzuführen, sind bisher gescheitert.

Aber auch ohne das Instrument der Sammelklage hat der Verbraucher Möglichkeiten und vor allem Ansprüche. Etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachbesserung, Rücktritts- oder Widerrufsrechte – das Gesetz bietet dem Verbraucher zahlreiche Schutzrechte und Ansprüche. Schon lange versucht der deutsche Gesetzgeber die Position der Verbraucher zu stärken – etwa durch hohe Anforderungen an Widerrufsbelehrungen, die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder die anstehende Änderung des Mängelgewährleistungsrechts. Allein die Durchsetzung ist in derartigen Konstellationen aufwändiger als in den USA. Dies ist jedoch kein Grund auf die zurecht bestehenden Ansprüche zu verzichten. Denn auch in Deutschland kann jeder zu seinem Recht kommen.

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