Von Kartellanten und Wettbewerbsschutz

Das Autokartell vor dem Hintergrund der Abgas-Affäre

Die Manipulation von Motor-Software auch bekannt als Abgas-Affäre hat sich erst vor wenigen Wochen von VW auf weitere Hersteller ausgeweitet. Nun wird bekannt: Der Abgas-Skandal scheint nun nur die Spitze eines Eisbergs zu sein. Seit den Neunzigern sollen die größten Automobilhersteller regelmäßig geheime Absprachen getroffen haben und zwar über Technikstandards, Kosten für Bauteile und Zulieferer. Neben den in diesem Zusammenhang bereits bekannten Marken VW und Mercedes, rücken nun weitere Hersteller in den Fokus: Auch BMW, Porsche und Audi sollen an dem Kartell beteiligt sein.

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Warum sind geheime Absprachen schädlich?

Aber erst einmal von vorne: Was versteht man unter einem Kartell und warum ist es für den einzelnen Verbraucher so schädlich?
Ein Kartell bezeichnet den Zusammenschluss von Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweiges, die durch Absprachen (beispielsweise Preisabsprachen) versuchen, Konkurrenten auszuschalten.
In der freien Marktwirtschaft geht es faktisch darum, Angebote und Preise durch ein bestimmtes Instrument zu kontrollieren: Den Wettbewerb.

In dem Moment, wo Kartellanten sich zusammenschließen, etwa die Einführungszeitpunkte neuer Technologien oder die Auswahl der Zulieferer absprechen, wird dieses Regulationsinstrument umgangen. Der Kunde kann dann nur noch unter vielen sich ähnelnden Angeboten wählen. Im Ergebnis passiert oft Folgendes: Die Preise werden künstlich reguliert, die Marktkräfte agieren nicht frei.
Solchen Entwicklungen will die Europäische Union entgegenwirken. Deswegen werden derartige Absprachen hart sanktioniert.

Kartellrecht in Deutschland

Viele Jahrzehnte lang galt Deutschland als das „Land der Kartelle“. Diese Zeiten sind jedoch nach den 1930er Jahren vorbei – dachte man jedenfalls. Mit dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde auf Grundlage der Potsdamer Konferenz eine Dekartertellierung beschlossen. Durch Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahre 1958 entstand ein Ordnungsrahmen, in dessen Grenzen sich das Wirtschaftsgeschehen ereignen muss.Das deutsche Kartellrecht geht Hand in Hand mit dem europäischen Kartellrecht. Die Behörden arbeiten eng zusammen. Auf diesem Wege soll die Ausbeutung der Verbraucher durch Monopolpreise verhindert werden. Deswegen gibt es auch immer wieder Anpassungen und Novellen zur Stärkung der Verbraucherrechte.
Erst im Juni diesen Jahres wurde die neueste Novelle verabschiedet (9. GWB-Novelle), die die private Rechtsverfolgung gegen Kartelle stärkt.

Immer mehr Kartelle werden aufgedeckt

Trotz des gesetzlich geschaffenen Ordnungsrahmens werden in jüngster Zeit immer wieder Kartelle aufgedeckt. Erst kürzlich wurden Kartellrechtsverstöße der Kette P&C und dem Modelabel Wellensteyn bekannt. Wegen rechtswidriger Absprachen müssen die Unternehmen insgesamt rund 11 Millionen Strafe zahlen. Ein weiteres markantes Beispiel ist das sogenannte LKW-Kartell:

Über einen Zeitraum von 14 Jahren sprachen sich fünf LKW-Hersteller (MAN, Daimler, DAF, IVECO und Volvo/Renault) über die Weitergabe neuer Technologien und Preise ab.
Erst 2011 flog das bislang größte (bekannte) Kartell der Geschichte auf. Die EU-Kommission verhängte eine Rekordbuße von etwa 2,93 Milliarden Euro. Ein Betrag, der noch höher ausgefallen wäre, hätten nicht einige Hersteller ihre Beteiligung am Kartell bereitwillig eingeräumt.

Für den Verbraucher ist dies solange uninteressant, bis der Blick auf die Auswirkungen des Kartells fällt. 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises  soll der Schaden pro LKW betragen. Wer also im fraglichen Zeitraum einen ganzen Fuhrpark mit LKW dieser Hersteller bestückt hat, dem stehen nun Schadensersatzahlungen in sechsstelliger Höhe zu. Ähnlich könnte es sich auch bei dem nun aufgedeckten Autokartell gestalten. Während vom Abgas-Skandal ausschließlich Diesel-Fahrzeuge betroffen waren, könnten sich nun für sämtliche Käufer Schadensersatzansprüche ergeben. Abhängig ist dies in erster Linie von den Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission. Ergeben die Ermittlungen letztlich, dass die Absprachen einen Einfluss auf die Preisgestaltung hatten, könnten Milliarden an Autokäufern Schadensersatzansprüche zustehen.
Und das bezieht sich nicht nur auf Diesel-Fahrzeuge. Zu verweisen ist hier auf die Parallele zum LKW-Kartell. Dort beträgt die kartellbedingte Preissteigerung 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Betroffenen bleibt hier nichts anderes, als die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.

Was die Rechtsdurchsetzung anbetrifft, so spielt ihnen die neue GWB-Novelle in die Karten. Hier wurde durch den Gesetzgeber zur Stärkung privater Rechtsdurchsetzung bei Kartellverstößen die Akteneinsicht erleichtert und Gerichten eine Kompetenz zugesprochen, die Schadenshöhe zu schätzen. So könnten teure Gutachten auf Dauer an Bedeutung verlieren.

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Neuigkeiten zum Auto-Kartell in Deutschland

Tatsächlich war die Abgas-Affäre der Türöffner zur Aufdeckung eines noch viel größeren Skandals. Was bei einem Unternehmen begann, stellt sich nun als flächendeckende Absprachen auf dem Automobilmarkt dar.
Jüngsten Berichten zufolge soll die EU-Kommission bereits seit 2014 einen Kartellverdacht hegen. Mehrere Zeitungen gehen davon aus, dass Daimler zu diesem Zeitpunkt bereits Selbstanzeige erstattet hatte. Der Spiegel titelte kürzlich: „Das Auto-Syndikat“ und schilderte die jahrelange Kungelei deutscher Autohersteller. Im Zentrum der geheimen Absprachen, die wohl schon seit den neunziger Jahren stattfinden, standen nicht allein Technik, Kosten und Zulieferer.

Auch die umstrittene Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen war Thema. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass nun auch gegen Daimler Ermittlungen wegen manipulierter Abgaswerte laufen und Audi 850.000 Wagen zurückgerufen hat. Aktuell sei noch kein offizielles Kartellverfahren eingeleitet, wie es aus Brüssel heißt. Bei derart komplexen Fällen sind jahrelange Untersuchungen nicht außergewöhnlich. Die Ermittlungen im Fall des LKW-Kartells nahmen schließlich auch mehrere Jahre in Anspruch.

Bild von einem Lenkrad

Ein Ausweg für Kunden, welche ihr Auto durch die Herstellerbank finanziert haben ist der Widerruf.

Volkswagen, ein Konzern, der schon wegen der Abgas-Affäre erhebliche Image- und Umsatzeinbußen zu beklagen hat, schweigt bislang zu den Kartellvorwürfen. Das Unternehmen hält den Austausch zu technischen Fragen für „weltweit üblich“, schreibt Spiegel Online. Das Magazin zitiert hier aus einem Schreiben des Konzerns, in welchem es außerdem heißt, der Kunde profitiere von solchen Absprachen, “weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter sind als aufwendigere Einzelentwicklungen”.

Kann es sich bei den Absprachen wirklich nur um Absprachen im Interesse des Kunden handeln? Wohl kaum.
Wenn der Austausch sich auch auf den Zeitpunkt der Weitergabe neuer Technologien bezieht und auf die damit einhergehende Preisgestaltung, wird der Wettbewerb verhindert. Bieten unterschiedliche Hersteller die gleichen Technologien zum gleichen Zeitpunkt zu vergleichbaren Preisen an, geben diese Änderungen für den Verbraucher keinen Ausschlag bei der Kaufentscheidung. Gibt es hingegen keine Absprachen, so muss ein Konzern den anderen ausstechen. Sei es mit schnellerer Weitergabe neuer Technologien oder durch niedrigere Preise. Diesen Wettbewerbseffekt schalteten die Kartellanten de facto aus.
Aus diesem Grund könnte das Auto-Kartell auch weite Kreise ziehen.

Bei finanzierten PKW: Widerruf bleibt eine Option

Schon der Abgasskandal und Berichte über Fahrverbote hatten erhebliche Auswirkungen auf den Diesel-Markt. Der Restwertverlust steigt unaufhörlich. Nun geht das Bundeskartellamt weiter und kündigt Eigentümern, die ihren Wagen nicht umrüsten lassen wollen an, man werde diesen sonst stilllegen. Kunden sind nun in einer Bredouille. Weitere Wertverluste durch das aufgedeckte Kartell drohen. Die Ansage des Bundeskartellamts ist für eine Marktstabilisierung auch nicht unbedingt förderlich. Gleichzeitig warnt unter anderem der ADAC vor schnellerem Verschleiß durch die Umrüstung. Diesel-Eigentümern, aber auch anderen Autobesitzern, die sich durch die aktuellen Skandale geschädigt sehen, bleiben also nur wenige Optionen, von denen beinahe alle mit einem finanziellen Verlust einhergehen.

Viele haben ihren PKW jedoch finanziert – durch einen Autokredit der Herstellerbank.
Der Kreditvertrag ist nämlich mit dem Kaufvertrag verbunden, sodass das Gestaltungsrecht des Widerrufs hier Abhilfe schaffen kann. Die meisten Herstellerbanken haben die Verbraucher unzureichend über wesentliche Vertragsinhalte informiert – mit der Folge, dass auch heute noch eine Rückabwicklung möglich ist. Im Klartext heißt das: Die Rückgabe des gebrauchten PKWs im Tausch gegen die bereits bezahlten Raten. Eine Rechnung, die vor allem für die Käufer aufgeht, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Diese müssen keine Nutzungsentschädigung zahlen und haben den Wagen damit effektiv über Jahre hinweg kostenlos gefahren. Aber auch in anderen Konstellationen kann ein Widerruf attraktiv sein.

Käufern, die ihr Auto nicht finanziert haben, steht dieser Ausweg nicht offen. Ihnen bleibt die Möglichkeit, gegen den Konzern selbst vorzugehen, etwa indem sie Schadensersatz fordern. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung überprüfen wir Ihren Finanzierungsvertrag und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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