Neuigkeiten zum Auto-Kartell in Deutschland
Tatsächlich war die Abgas-Affäre der Türöffner zur Aufdeckung eines noch viel größeren Skandals. Was bei einem Unternehmen begann, stellt sich nun als flächendeckende Absprachen auf dem Automobilmarkt dar.
Jüngsten Berichten zufolge soll die EU-Kommission bereits seit 2014 einen Kartellverdacht hegen. Mehrere Zeitungen gehen davon aus, dass Daimler zu diesem Zeitpunkt bereits Selbstanzeige erstattet hatte. Der Spiegel titelte kürzlich: „Das Auto-Syndikat“ und schilderte die jahrelange Kungelei deutscher Autohersteller. Im Zentrum der geheimen Absprachen, die wohl schon seit den neunziger Jahren stattfinden, standen nicht allein Technik, Kosten und Zulieferer.
Auch die umstrittene Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen war Thema. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass nun auch gegen Daimler Ermittlungen wegen manipulierter Abgaswerte laufen und Audi 850.000 Wagen zurückgerufen hat. Aktuell sei noch kein offizielles Kartellverfahren eingeleitet, wie es aus Brüssel heißt. Bei derart komplexen Fällen sind jahrelange Untersuchungen nicht außergewöhnlich. Die Ermittlungen im Fall des LKW-Kartells nahmen schließlich auch mehrere Jahre in Anspruch.
Ein Ausweg für Kunden, welche ihr Auto durch die Herstellerbank finanziert haben ist der Widerruf.
Volkswagen, ein Konzern, der schon wegen der Abgas-Affäre erhebliche Image- und Umsatzeinbußen zu beklagen hat, schweigt bislang zu den Kartellvorwürfen. Das Unternehmen hält den Austausch zu technischen Fragen für „weltweit üblich“, schreibt Spiegel Online. Das Magazin zitiert hier aus einem Schreiben des Konzerns, in welchem es außerdem heißt, der Kunde profitiere von solchen Absprachen, “weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter sind als aufwendigere Einzelentwicklungen”.
Kann es sich bei den Absprachen wirklich nur um Absprachen im Interesse des Kunden handeln? Wohl kaum.
Wenn der Austausch sich auch auf den Zeitpunkt der Weitergabe neuer Technologien bezieht und auf die damit einhergehende Preisgestaltung, wird der Wettbewerb verhindert. Bieten unterschiedliche Hersteller die gleichen Technologien zum gleichen Zeitpunkt zu vergleichbaren Preisen an, geben diese Änderungen für den Verbraucher keinen Ausschlag bei der Kaufentscheidung. Gibt es hingegen keine Absprachen, so muss ein Konzern den anderen ausstechen. Sei es mit schnellerer Weitergabe neuer Technologien oder durch niedrigere Preise. Diesen Wettbewerbseffekt schalteten die Kartellanten de facto aus.
Aus diesem Grund könnte das Auto-Kartell auch weite Kreise ziehen.
Bei finanzierten PKW: Widerruf bleibt eine Option
Schon der Abgasskandal und Berichte über Fahrverbote hatten erhebliche Auswirkungen auf den Diesel-Markt. Der Restwertverlust steigt unaufhörlich. Nun geht das Bundeskartellamt weiter und kündigt Eigentümern, die ihren Wagen nicht umrüsten lassen wollen an, man werde diesen sonst stilllegen. Kunden sind nun in einer Bredouille. Weitere Wertverluste durch das aufgedeckte Kartell drohen. Die Ansage des Bundeskartellamts ist für eine Marktstabilisierung auch nicht unbedingt förderlich. Gleichzeitig warnt unter anderem der ADAC vor schnellerem Verschleiß durch die Umrüstung. Diesel-Eigentümern, aber auch anderen Autobesitzern, die sich durch die aktuellen Skandale geschädigt sehen, bleiben also nur wenige Optionen, von denen beinahe alle mit einem finanziellen Verlust einhergehen.
Viele haben ihren PKW jedoch finanziert – durch einen Autokredit der Herstellerbank.
Der Kreditvertrag ist nämlich mit dem Kaufvertrag verbunden, sodass das Gestaltungsrecht des Widerrufs hier Abhilfe schaffen kann. Die meisten Herstellerbanken haben die Verbraucher unzureichend über wesentliche Vertragsinhalte informiert – mit der Folge, dass auch heute noch eine Rückabwicklung möglich ist. Im Klartext heißt das: Die Rückgabe des gebrauchten PKWs im Tausch gegen die bereits bezahlten Raten. Eine Rechnung, die vor allem für die Käufer aufgeht, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Diese müssen keine Nutzungsentschädigung zahlen und haben den Wagen damit effektiv über Jahre hinweg kostenlos gefahren. Aber auch in anderen Konstellationen kann ein Widerruf attraktiv sein.
Käufern, die ihr Auto nicht finanziert haben, steht dieser Ausweg nicht offen. Ihnen bleibt die Möglichkeit, gegen den Konzern selbst vorzugehen, etwa indem sie Schadensersatz fordern. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung überprüfen wir Ihren Finanzierungsvertrag und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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