Verbraucherfreundliches Urteil zum Widerruf von Autokrediten

LG Arnsberg: VW muss das Auto zurücknehmen

Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.

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Erfolg für VW-Kunden vor dem Landgericht Arnsberg

Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.

Streitfrage Nutzungsentschädigung

Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.

Wege aus dem Dieselgate

Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.

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