Will das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern schonen?

Muss die Bundesregierung härter gegen VW durchgreifen?

Der VW-Konzern hat bei Abgastests betrogen, soviel steht fest. In den USA wurden durch Sammelklagen Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.000 Dollar pro Fahrzeug erreicht, insgesamt musste VW dort schon über 20 Milliarden Euro für Entschädigungen und Umrüstungen aufwenden. Die deutsche Regierung zeigte dagegen nur eine zögerliche Reaktion auf die Enthüllungen. Der zuletzt einberufene Dieselgipfel blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Es scheint ganz so, als würden die Interessen der Verbraucher hinter die Belange der Autoindustrie zurückgestellt.

Gefährliche Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft

Vielfach entsteht der Eindruck, dass nicht die Politik, sondern die Wirtschaft das Geschehen bestimmt. Zuletzt geriet der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil in die Schlagzeilen, da er seine Erklärung zum Abgasskandal vorher mit dem VW-Konzern abgestimmt und umgeschrieben haben soll. Er erklärte dies damit, dass es bei dem Vorgang „um tausende Arbeitsplätze gegangen“ sei. Gleichzeitig ist das Land Niedersachsen mit 20% an der Volkswagen AG beteiligt. Zusätzlich zahlt das Unternehmen viele Steuern und Abgaben, somit liegt das Wohl des Konzerns aus vielen Gründen im Interesse der Politik. Doch bei einem Gewinn von 6,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2017 dürfte beim Wolfsburger Autogiganten kein Grund zur Sorge bestehen. Für eine dermaßen sträfliche Vernachlässigung der schutzwürdigen Belange der Verbraucher ist daher keine vernünftige Rechtfertigung ersichtlich.

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Unzureichender Kompromiss beim Dieselgipfel

Der Dieselgipfel in Berlin Anfang August machte deutlich, dass die Politik nicht gewillt ist, die mächtige Automobilindustrie zur Übernahme von Verantwortung zu zwingen. Der Chef des VW-Konzerns Matthias Müller konnte bei der anschließenden Pressekonferenz seine Freude über die „Sanktionen“, den Diesel-Fahrzeugen nur ein 80-Euro-teures Software-Update zu verordnen, kaum verbergen. Die Kunden fragen sich unweigerlich, wie es mit so einem einfachen Update möglich sein soll, die Autos wieder „sauber“ zu bekommen. Ein härteres Durchgreifen würde den unangenehmen Eindruck von zweifelhaften Verquickungen zwischen Wirtschaft und Politik möglicherweise zerstreuen. Immerhin ist die Idee vom Tisch, mit Steuergeldern eine Art Abwrackprämie für den Skandalmotor EA 189 zu finanzieren.

Vom Politiker zum Auto-Lobbyisten

Immer wieder tauchen Anhaltspunkte für mangelnde Distanz zwischen Politik und Automobilindustrie auf. Zuletzt blockierte die Bundesregierung ein EU-Vorhaben zu strengeren Abgastests, wie die Süddeutsche berichtete. Autos dürfen auch weiterhin die im Labor festgestellten Werte überschreiten. Die Autobranche besitzt auch ein umfangreiches Recht auf Selbstkontrolle und ist damit staatlicher Einflussnahme entzogen. Außerdem ist der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), das Sprachrohr der Autobranche, ein ehemaliger CDU-Politiker. Auch die großen Konzerne leisten sich Lobbyisten, die früher hohe Parteiposten innehatten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wies nach eigenen Angaben die Bundesregierung bereits 2011 auf Widersprüche bei den Abgaswerten hin, doch die Regierung blieb tatenlos, zum Schaden der Bürger.

Zulassungsverbot für Porsche Cayenne – Weitere Baureihen betroffen?

Bild von einem blauen VW

Vielfach entsteht der Eindruck, dass nicht die Politik, sondern die Wirtschaft das Geschehen bestimmt. Zuletzt geriet der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil in die Schlagzeilen.

Sportwagenhersteller und VW-Tochter Porsche ist mit seinen Dieselmodellen ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. Hier hat das KBA gleich im Anschluss an die Enthüllungen zum Abgaskartell anscheinend hart durchgegriffen, es kam zu Rückrufaktionen. Derzeit ist das Modell Cayenne sogar von einem Zulassungsverbot betroffen.

Nach Informationen des SPIEGEL waren diese Maßnahmen jedoch längst nicht umfangreich genug. Grund für den hohen Schadstoffausstoß sei nämlich ein Getriebeteil, welches auch in zahlreiche weitere Modelle aus der VW-Markenpalette eingebaut wurde. Damit müsste der Rückruf auch diese Modelle betreffen, was der VW-Konzern natürlich um jeden Preis vermeiden will. Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten sollten, hätte sich das KBA nachlässig verhalten und den VW-Konzern unzulässig geschont.

Was können betroffene VW-Fahrer unternehmen?

Als betroffener Kunde kann leicht das Gefühl entstehen, man sei der Autobranche ausgeliefert, erst recht, wenn diese unter dem Schutz der Politik steht.

Doch die Verbraucher haben die Möglichkeit, rechtlich gegen die systematische Täuschung durch die Hersteller vorzugehen. Wer eines der betroffenen Fahrzeuge gekauft hat, sollte sich jedoch zeitnah über die ihm zustehenden Ansprüche informieren. Zum Ende 2017 drohen die ersten Ansprüche zu verjähren.

Für den Fall, dass das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages. Unsere Experten prüfen, ob eine unzureichende Widerrufsinformation vorliegt. In diesem Fall kann der Vertrag widerrufen und der Autokauf rückabgewickelt werden. In Fällen, in denen der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, ist keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer fällig. Hintergrund ist der sogenannte Widerrufsjoker, der vielen bereits in dem Zusammenhang mit der Rückabwicklung von hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen bekannt sein dürfte.

Der Widerrufsjoker kann auch bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen, die nicht vom Dieselskandal betroffen sind. Voraussetzung ist nur, dass der Darlehensvertrag bei einer Herstellerbank im Jahr 2010 oder später geschlossen wurde.

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