So setzen Sie den Widerrufsjoker bei Ihrem Autokredit ein
Der Widerrufsjoker ist ein Trumpf in den Händen aller Verbraucher, die sich mit einem finanziellen Vorteil von ihrem Auto trennen möchten. Wer sein Auto über einen Kredit finanziert hat, sollte in jedem Fall den Widerrufsjoker prüfen lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 26.03. die Wirksamkeit des Widerrufsjokers (Aktenzeichen C-66/19). Dabei handelt es sich um einen Fehler, den nahezu jeder Kreditnehmer in seinem Vertrag finden kann.
Was bringt der Widerrufsjoker bei einem Autokredit?
Wer den Widerrufsjoker erfolgreich zieht, der kann sein Auto zurückgeben und erhält dafür die an die Bank gezahlte Summe zurück. Vor allem bei Problemen mit dem Auto, sei es wegen der aktuellen Diesel-Krise (Abgasskandal) oder einfach, weil man mit dem Auto unzufrieden ist, macht der Widerrufsjoker es möglich, das Auto bestmöglich loszuwerden. Denn man muss sein Auto nicht mit hohem Wertverlust auf einer Gebrauchtwagen-Plattform verkaufen, sondern gibt es einfach an die Bank zurück und erhält viel mehr Geld, als bei einem Verkauf.
Inhalt dieser Seite:
- Einsatz des Widerrufsjokers
- Was bringt der Widerrufsjoker bei einem Autokredit?
- Was ist der Widerrufsjoker?
- Welche Fehler lösen den Widerrufsjoker aus?
- Bei welchen Banken habe ich mit dem Widerrufsjoker eine Chance?
- Welche Folgen hat der Einsatz des Widerrufsjokers?
- Wer zahlt die Durchsetzung des Widerrufsjokers?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
über eine Google Suche bin ich auf Sie aufmerksam geworden und möchte mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden :
Ich habe eine Wohnung in Köln im Jahr 2005 bei der BBBank gekauft und finanziert. Im Laufe der Jahre habe ich auch verschiedene Darlehen aufgenommen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Dabei handelt es sich um folgende drei Darlehen :
Aufgenommen am 19.05.2013 zu einem Zinssatz von 3,54 % = 40.000 EUR
Aufgenommen am 22.02.2013 zu einem Zinssatz von 2,99 % = 50.000 EUR
Aufgenommen am 30.05.2016 zu einem Zinssatz von 1,72 % = 25.000 EUR
Die aktuelle Restschuld beläuft sich auf ca. 85.000 EUR. Meine Wohnung habe ich über einen Makler zum Verkauf angeboten und einen Käufer für 350.000 EUR gefunden.
Der Notartermin ist für Mitte Dezember angesetzt und die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt aus privaten Gründen zum 01.03.2021.
Die Bank hat mir mündlich mitgeteilt, dass ich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 15.000 EUR zu zahlen habe.
Jetzt habe ich Ihr Angebot zum Widerrufsjoker gelesen und wollte Sie fragen wie es abläuft, wenn ich die Immobilie verkaufen möchte und keine neue Immobilienfinanzierung abschließen will.
Mein Plan ist es, die Immobilie zu verkaufen und ,,erstmal” die Vorfälligskeitsentschädigung zu bezahlen und danach ggf. die zu viel gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. alle rechtlichen Möglichkeiten ( evtl. Widerrufsjoker ?`) der Bank gegenüber geltend machen zu lassen.
Wäre es möglich ?
Mit freundlichen Grüßen
Onur K.
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Es birgt immer Risiken, wenn Sie zunächst eine Leistung zahlen und diese später wieder zurückfordern. Die Bank kann sich dann querstellen und die Rückzahlung trotz möglicherweise bestehendem Anspruch verweigern. Es ist daher ratsam, einen solchen Anspruch vorher zu prüfen und geltend zu machen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) nutzen, in der wir Ihnen gerne weitere Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht