Widerrufsjoker – Ein Verbraucherrecht mit vielen Vorteilen

So setzen Sie den Widerrufsjoker bei Ihrem Autokredit ein

Der Widerrufsjoker ist ein Trumpf in den Händen aller Verbraucher, die sich mit einem finanziellen Vorteil von ihrem Auto trennen möchten. Wer sein Auto über einen Kredit finanziert hat, sollte in jedem Fall den Widerrufsjoker prüfen lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 26.03. die Wirksamkeit des Widerrufsjokers (Aktenzeichen C-66/19). Dabei handelt es sich um einen Fehler, den nahezu jeder Kreditnehmer in seinem Vertrag finden kann.

Was bringt der Widerrufsjoker bei einem Autokredit?

Wer den Widerrufsjoker erfolgreich zieht, der kann sein Auto zurückgeben und erhält dafür die an die Bank gezahlte Summe zurück. Vor allem bei Problemen mit dem Auto, sei es wegen der aktuellen Diesel-Krise (Abgasskandal) oder einfach, weil man mit dem Auto unzufrieden ist, macht der Widerrufsjoker es möglich, das Auto bestmöglich loszuwerden. Denn man muss sein Auto nicht mit hohem Wertverlust auf einer Gebrauchtwagen-Plattform verkaufen, sondern gibt es einfach an die Bank zurück und erhält viel mehr Geld, als bei einem Verkauf.

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Was ist der Widerrufsjoker?

Der Widerrufsjoker fußt auf gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz. Wenn eine Bank mit einem Verbraucher einen Kreditvertrag schließt, sitzt die Bank am längeren Hebel – denn bei ihr arbeiten gut bezahlte Experten. Daher werden der Bank Pflichten auferlegt, wie der Vertrag genau auszusehen hat, damit sie den Verbraucher nicht übervorteilen kann. Hier kommt der Widerrufsjoker ins Spiel. Denn wenn die Bank sich trotz ihrer Expertise nicht an diese Regeln hält, kann der Kunde den Vertrag “ewig” widerrufen, auch noch nach mehreren Jahren. Und genau diesen Fehler haben zahlreiche Banken gemacht.

Welche Fehler lösen den Widerrufsjoker aus?

Erschwerend kommt hinzu, dass die Banken die fehlerhaften Verträge millionenfach als Vorlage verwendet haben. Somit können Millionen Kunden den Widerrufsjoker nutzen und ihren Autokredit widerrufen.

Der vom Europäischen Gerichtshof bemängelte Satz, der die Kunden zur Rückabwicklung ihrer Verträge berechtigt, lautet in den meisten Verträgen so:

Die Frist zum Widerruf beginnt erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten haben.

Damit verweist der Vertrag in nur einem Satz auf einen Gesetzestext von ca. acht Seiten Länge. Denn es handelt sich um eine sogenannte Verweisungskette oder auch Kaskadenverweis genannt. Der genannte § 492 verweist den Leser tiefer und tiefer in unterschiedliche Gesetze. Welche Dokumente genau gemeint sind, versteht niemand.

Allein diese Konstruktion ist laut EuGH geeignet, den Verbraucher derart zu verwirren, dass er von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch macht, da er nicht weiß, wann genau seine Frist zu laufen beginnt.

Verträge enthalten viele weitere Fehler

Bei den zusätzlichen Fehlern handelt es sich um versteckte Klauseln, die die Kunden von der Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte abhalten könnten. Beispielsweise werden eigentlich zusammenhängende Regelungen auf mehrere Absätze aufgeteilt oder den Kunden werden Informationen vorenthalten.

Die Gerichte urteilten auch in solchen Fällen in der Vergangenheit häufig im Sinne der Verbraucher und bestätigen den Widerrufsjoker auch bei anderen Fehlern.

Übersicht über die häufigsten Fehler

1
2
3
Bild von Kfz-Darlehensvertrag
1

Fehler in den Darlehensbedingungen:

Keine Angabe des einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigung des Vertrags durch Kreditnehmer.

2

Fehler in der Widerrufsinformation:

Unzutreffende und irreführende Angabe des Tageszinses (Tageszins 0,00 %)

3

Fehler bei den Widerrufsfolgen:

Folgen des Widerrufs sind für den Verbraucher verwirrend und unverständlich dargestellt

Bei welchen Banken habe ich mit dem Widerrufsjoker eine Chance?

Grundsätzlich greift der Widerrufsjoker immer, wenn mit einem Kreditvertrag ein Fahrzeugkauf finanziert wurde. Denn in diesen Fällen handelt es sich um “verbundene Geschäfte” und der Widerruf des Autokredits führt gleichzeitig zu einer Rückabwicklung des Autokaufvertrags. Das heißt, es ist egal, ob der Vertrag mit der Volkswagen Bank, der Mercedes-Benz Bank oder einer anderen Bank geschlossen wurde. Sogar der Widerruf eines Wohnmobilkredits ist möglich. Nur das Datum des Vertrags sowie die das Vorliegen des Kaskadenverweises oder anderer Fehler sind entscheidend.

Denn nahezu alle Banken hielten es für notwendig, von den gesetzlichen Vorschriften zur Vertragsgestaltung abzuweichen. Und immer dann, wenn dies passiert ist, greift der Widerrufsjoker. Betroffen sind Verträge ab dem 10.06.2010.

Welche Folgen hat der Einsatz des Widerrufsjokers?

Der Widerrufsjoker führt zur Rückabwicklung des Autokaufs. Grundsätzlich steht Ihnen dann die gesamte Summe zu, die Sie an die Bank gezahlt haben. Doch die Banken fordern in der Regel einen Abzug für bisher gefahrene Kilometer. Die Frage, ob die Bank etwas abziehen darf, ist umstritten. Es gab bereits Urteile, die diese Frage sowohl mit Ja als auch mit Nein beantwortet haben. Daher rechnen wir mit Ihnen zunächst beide Alternativen durch. Inbesondere wenn es durch einen außergerichtlichen Vergleich zu einer schnellen Einigung kommen soll, wird die Bank die Nutzungsentschädigung einfordern.

Wer zahlt die Durchsetzung des Widerrufsjokers?

Niemand muss besorgt sein, dass der Bank oder dem Autokonzern wegen des Widerrufsjokers existenzielle Schwierigkeiten entstehen. Diese Konzerne erzielen weltweit astronomische Gewinne und haben auch an Ihrem Autokredit gut verdient. Die Rückabwicklung des Autokaufs bedeutet für Sie im Endeffekt einige tausend Euro Plus. Dem Autokonzern entsteht jedoch kein Minus in gleicher Höhe. Denn die Konzerne haben ganz andere Möglichkeiten, das gebrauchte Auto zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

Rechtsschutzversicherung greift beim Widerruf

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, für den entfällt jegliches Kostenrisiko. Sie können den Widerrufsjoker ziehen und die Reaktion der Bank entspannt abwarten, denn die Kosten für ein rechtliches Vorgehen bei einer Ablehnung durch die Bank zahlt die Versicherung.

Doch auch wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte seine Verträge prüfen lassen, Oftmals sind die Erfolgsaussichten sehr gut, so dass wir mit Sicherheit eine angemessene Lösung finden werden.

Ilja Ruvinskij
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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Widerrufsjoker – Ein Verbraucherrecht mit vielen Vorteilen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

2 Kommentare
  1. Onur K.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    über eine Google Suche bin ich auf Sie aufmerksam geworden und möchte mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden :
    Ich habe eine Wohnung in Köln im Jahr 2005 bei der BBBank gekauft und finanziert. Im Laufe der Jahre habe ich auch verschiedene Darlehen aufgenommen, die im Grundbuch eingetragen sind.
     
    Dabei handelt es sich um folgende drei Darlehen :
     
    Aufgenommen am 19.05.2013 zu einem Zinssatz von 3,54 % = 40.000 EUR 
    Aufgenommen am 22.02.2013 zu einem Zinssatz von 2,99 % = 50.000 EUR
    Aufgenommen am 30.05.2016 zu einem Zinssatz von 1,72 % = 25.000 EUR
     
    Die aktuelle Restschuld beläuft sich auf ca. 85.000 EUR. Meine Wohnung habe ich über einen Makler zum Verkauf angeboten und einen Käufer für 350.000 EUR gefunden.
     
    Der Notartermin ist für Mitte Dezember angesetzt und die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt aus privaten Gründen zum 01.03.2021.
     
    Die Bank hat mir mündlich mitgeteilt, dass ich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 15.000 EUR zu zahlen habe.
     
    Jetzt habe ich Ihr Angebot zum Widerrufsjoker gelesen und wollte Sie fragen wie es abläuft, wenn ich die Immobilie verkaufen möchte und keine neue Immobilienfinanzierung abschließen will. 
    Mein Plan ist es, die Immobilie zu verkaufen und ,,erstmal” die Vorfälligskeitsentschädigung zu bezahlen und danach ggf. die zu viel gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. alle rechtlichen Möglichkeiten ( evtl. Widerrufsjoker ?`) der Bank gegenüber geltend machen zu lassen.
    Wäre es möglich ?
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Onur K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Es birgt immer Risiken, wenn Sie zunächst eine Leistung zahlen und diese später wieder zurückfordern. Die Bank kann sich dann querstellen und die Rückzahlung trotz möglicherweise bestehendem Anspruch verweigern. Es ist daher ratsam, einen solchen Anspruch vorher zu prüfen und geltend zu machen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) nutzen, in der wir Ihnen gerne weitere Fragen beantworten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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