Wie ein variabler Zinssatz Ihr Unternehmen in die Insolvenz treiben kann

Falsche Berechnung der Zinsen beim variablen Zinssatz


Die Wirtschaftswoche berichtete jüngst über einen Unternehmer, dessen Firma in die Insolvenz ging. Weil die Bank die Zinsen falsch berechnete – wie er behauptet. Ein Gutachten sollte das beweisen. Doch das Gericht winkte ab. Bei so hohen nicht beglichenen Forderungen, könnten angeblich falsch berechnete Zinsen nicht mehr ins Gewicht fallen. Aber entspricht diese Aussage der Wahrheit?

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Insolvenz durch Zinsschwindel?

Zwar handelte es sich in dem von der Wirtschaftswoche dargestellten Fall nicht um einen Darlehensvertrag mit variablem Zinssatz, jedoch wird deutlich, dass Zinsfalschberechnungen einen erheblichen Schaden anrichten können – auf Seiten des Kunden. Der betroffene Unternehmer führte eine erfolgreiche Batteriefirma, die er – wie es nicht unüblich ist – durch einen Kredit bei seiner kommunalen Sparkasse finanzierte. Angebliche Zinsmanipulationen, sittenwidrige Sollzinsen und rechtswidrige Zinsanpassungen sollen letztlich zur Schieflage des Unternehmens und damit zur Insolvenz geführt haben. Am Ende wurde sogar sein Wohnhaus zwangsversteigert.

Die variable Verzinsung

Dass der Schaden bei einem regelmäßig anzupassenden Zinssatz umso höher ausfallen kann, ist ebenso logisch, wie die Tatsache, dass Fehlberechnungen hier schwerer nachzuvollziehen sind. Schließlich muss man bei einer entsprechenden Überprüfung neben den Abrechnungen die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die vertraglichen Absprachen in Hinblick auf eine etwaige Zinsbegrenzung beachten. Der variable Zinssatz ist eine Methode, die vor allem Unternehmern besondere Anreize bietet. Ärzte, die ihre Praxisausstattung finanzieren, Unternehmer, die Maschinen für ihren Betrieb kaufen wollen. Typischerweise schließen sie einen Kreditvertrag mit langer Laufzeit ab und einigen sich auf einen Referenzzinssatz. Steigt dieser, wird der Kredit teurer, sinkt er, muss auch der Kredit billiger werden. Viele Finanzinstitute „vergessen“ allerdings regelmäßig, auch die Zinsanpassungen nach unten vorzunehmen oder berechnen die Zinsen falsch. Zinsanpassungen nach oben hingegen werden meist pünktlich durchgeführt. Selbst wenn ein sinkender Referenzzins dem Darlehensnehmer jeweils nur wenige Wochen zu spät weitergegeben wird, kann sich das im Laufe der Jahre zu einer beträchtlichen Summe addieren. Doch das sind nicht die einzigen „Fehler“, die Kreditinstituten passieren. Teilweise wird das Dispolimit gesenkt, ohne dass der Kunde davon etwas mitkriegt. Während dieser der Meinung ist, noch über dem Dispolimit zu liegen, verbucht das Kreditinstitut Tag für Tag teure Überziehungszinsen. Faktisch handelt es sich hierbei um eine Kreditausweitung.

Zinsklau ist kein Einzelfall

Ein Versehen oder geschickte Manipulation zur Gewinnmaximierung? Buchautor Olaf Kumpfert zumindest zeichnet in seinem Buch „Zinsklau“ das Bild einer systematischen Masche zur Gewinnmaximierung. Die Wirtschaftswoche berichtet, dass allein zwischen 2007 und 2012 mehr als 800 Beschwerden zu falsch abgerechneten Bankzinsen bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin eingegangen sind. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Gerade bei Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen häufen sich die Fälle mutmaßlich geprellter Kunden. Das Problem wird nun von der Bafin untersucht, die im vergangenen Jahr Fragebögen an viele Kreditinstitute versandte. Die Geldhäuser sollten Stellung dazu beziehen, wie ihre Praxis bei der Zinsanpassung aussieht. In Einzelfällen wird nun geprüft, ob die Vertragsklauseln der Institute gegen die geltende Rechtsprechung verstoßen. Schwammige Zinsanpassungsklauseln zum Beispiel hat der Bundesgerichtshof schon 2009 für unwirksam erklärt.

Das Zinsgutachten

Ob und inwiefern die Zinsen falsch berechnet wurden, ist für den Laien nicht feststellbar. Abhilfe schafft hier ein Zinsgutachten.
Ein Sachverständiger überprüft sodann die Kontobewegungen und gleicht diese mit den vertraglichen Vereinbarungen ab. So lässt sich feststellen, wann eine Zinsanpassung falsch, zu spät oder gar nicht erfolgte und wann ein falscher Betrag verbucht wurde. Ein derartiges Gutachten ist umfangreich, aufwändig und dementsprechend teuer, kann sich aber sehr wohl lohnen. Denn bei den meist sehr hohen Kreditsummen fallen minimale prozentuale Abweichungen stärker ins Gewicht. Was nach Pfennigfuchserei wegen Zinsanpassungen im Dezimalbereich aussieht, kann im Einzelfall einen Rückzahlungsanspruch im fünf- bis sechsstelligen Bereich bedeuten.

Im Zweifel: Zahlungsflüsse überprüfen lassen

Wer bei seinen Abrechnungen Unregelmäßigkeiten feststellt, sollte nicht blind auf die Zuverlässigkeit der Bank vertrauen. Blindes Vertrauen kann im schlimmsten Fall den Bankrott des Unternehmens bedeuten. Buchautor Olaf Kumpfert rechnet mit zwei- bis dreihundert Betroffenen jährlich.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Erfolgsaussichten und eine entsprechende Beratung. Zunächst untersuchen wir Ihre Kreditverträge und Zahlungsflüsse summarisch auf Unregelmäßigkeiten. Sollte sich daraus der Verdacht ergeben, dass Sie bei der Zinsberechnung benachteiligt wurden, erstellen unsere Kreditsachverständigen ein detailliertes Gutachten, das bei Notwendigkeit auch vor Gericht dem Beweis dienen kann. Wir greifen hierbei auf Erfahrung aus hunderten gewonnenen Prozessen gegen Kreditinstitute zurück.

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2 Kommentare
  1. Jannik R.
    says:

    Ist das nur so bei variablen Darlehen ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Rackowitz,

      bei Darlehen mit festem Zinssatz kann sich der Darlehensnehmer vorher auf die Zinsbelastung einstellen. Unerwartete Erhöhungen bleiben aus. Somit handelt es sich um eine Thematik die nur variabel verzinste Darlehen betrifft.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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