Lange Zeit haben sich die Gerichte mit Urteilen zugunsten der Patienten in der Psychotherapie schwergetan. Dies ändert sich nun. Das Sozialgericht Berlin hat in einem bahnbrechenden Urteil einer Patientin den Kostenerstattungsanspruch für ihre Therapie bei einem privaten Therapeuten zugesprochen. Der Patientin stehe im Falle eines Systemversagens ein Anspruch auf Übernahme der entstehenden Kosten gegen die Krankenkasse zu.
Unser Kooperationspartner halloanwalt.de hat die wichtigsten Erkenntnisse des Urteilsspruchs in einem empfehlenswerten Artikel zusammengefasst.
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