Guten Tag,
demnächst werde ich über eine Schuldnerberatung einen Insolvenzantrag stellen und habe hierzu ein paar Fragen auf die ich noch keine richtige Antwort erhalten habe.
Ich fotografiere nebenberuflich und habe hierfür ein Kleingewerbe angemeldet. Darf ich dieses weiterführen und die Kamera, Objektive und Studioblitze behalten oder werden diese vom Insolvenzverwalter gepfändet?
Wie lange geht das “Insolvenzverfahren im eigentlichen Sinne” von der Eröffnung bis zur Aufhebung mit Übergang in die Wohlverhaltensphase, wenn der Insolvenzverwalter alle benötigten Unterlagen erhalten hat.
Dann möchte ich gern noch fragen, ob ich nach Antragstellung meine Steuererklärung noch machen darf, wenn noch keine Insolvenz eröffnet wurde oder ob ich diese dem Insolvenzverwalter überlassen muss?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Besten Dank schon mal im Voraus.
Freundliche Grüße Simone