Tesla-Kaufvertrag widerrufen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Tesla: Jetzt Kaufpreis zurückfordern!

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Von April 2022 bis einschließlich März 2023 wurden in Deutschland circa 75.000 neue Tesla Elektrofahrzeuge zugelassen. Nach unseren aktuellen Kenntnissen haben die meisten privaten Käufer dieser Fahrzeuge jetzt gute Chancen, den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten, wenn sie das Fahrzeug zurückgeben.

Der Grund hierfür liegt darin, dass Tesla in der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung bis vor kurzem keine Telefonnummer angegeben hat. Dadurch verlängert sich die Frist für das Ausüben des Widerrufsrechts von 14 Tagen auf ein ganzes Jahr.

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So funktioniert es

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Für Tesla droht ein “Supergau”. Viele Kunden sind nach dem Kauf von der Qualität der Autos ganz und gar nicht begeistert. Sie können nun ihr Fahrzeug ohne Schaden wieder loswerden! Das Risiko einer juristischen Niederlage ist gering, aber es gibt erhebliche Kosten für klagende Kunden. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen, diese Kosten abzufedern.

Das sind die Probleme:

  1. Tesla wird sich wahrscheinlich mit allen Mitteln wehren und Verfahren in die Länge ziehen.
  2. Eine vorherige Probefahrt des gekauften Modells kann die Ansprüche gegen Tesla in Frage stellen.
  3. Für gewerbliche Käufer besteht die Widerruf-Möglichkeit von Vornherein nicht.
  4. Leasing- oder Finanzierungsverträge können auch andere Regeln enthalten.
  5. Das Unternehmen könnte auch mit einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung des Widerruf-Rechts argumentieren.

Doch am Ende können Tesla-Kunden den hohen Kaufpreis zurückerhalten und sich ein neues Auto kaufen. Das ist besonders lukrativ, da aktuell die Preise für Teslas fallen!

Verbraucherwiderruf: Darum geht es

Das Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 BGB gibt Kunden das Recht, binnen einer bestimmten Frist einen Kaufvertrag zu widerrufen und die gekaufte Ware oder Dienstleistung zurückzugeben. Wenn die Widerrufsbelehrung des Verkäufers jedoch fehlerhaft ist und nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. Das bedeutet, dass der Kunde auch noch nach Ablauf der eigentlich vorgesehenen Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht ausüben kann.

Ein Beispiel dafür wäre, wenn in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer des Verkäufers angegeben wird, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall kann die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf ein Jahr verlängert werden gemäß § 356 Abs. 3 BGB. Kunden können in diesem Fall den Kaufvertrag widerrufen und die Ware oder Dienstleistung zurückgeben, ohne dass der Verkäufer Abzüge vom Kaufpreis vornehmen darf.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

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