Guten Tag,
ich lebe seit 20 Jahren im Elsass und besitze dort eine Eigentumswohnung, welche durch eine franz. Bankkredit finanziert wird. Ich arbeite als Freiberufler in Deutschland für deutsche Kunden.
Würde ich bei dem aktuell rein theoretischen Fall einer Insolvenz meine Wohnung in Frankreich während dem Insolvenzverfahren weiter nutzen können ?
Das Insolvenzverfahren wäre ohnehin in Frankreich durchzuführen, da ich real nur dort wohne.
Oder muss ich davon ausgehen, dass ich während dem Insolvenzverfahren meine Wohnung räumen muss, mit den grundlegenden Risiko, dass ich u.U. auch in Deutschland keine andere Wohnung finde. Ein Insolvenzverfahren wäre dabei nur durch nicht bezahlbare Schulden in Deutschland denkbar – z.B. wenn sehr hohe Steuernachzahlungen nicht mehr bezahlt werden könnten.
Es ist dabei davon auszugehen, dass auch während der Insolvenz in Deutschland ein Arbeitseinkommen erzielt wird, dann z.B. durch eine Angestelltentätigkeit mit Zahlung an ein franz. Bankkonto.
Diese Frage dient nur dazu, sich für diesen aktuell theoretischen Notfall einer Insolvenz vorzubereiten.
Danke im Voraus für die Rückantwort.