Rückzahlung Krankenkassenbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 09.24 befinde ich mich in einer Prvatinsolvenz.
Ich bin selbstständig tätig und hatte für die Monate 01-11.24 Krankenkassenbeiträge i.H.v. ca. 1020€ zu zahlen, da keine Änderung des voraussichtlichen Einkommens für 2024 erfolgte. Für den Zeitraum vor der Eröffnung wurden keine Beiträge gezahlt.

Eine Änderung des Beitrages (auf ca. 320€) konnte erst für 12.24 erfolgen.
Die Beiträge für die Zeit nach der Eröffnung wurden entsprechend bezahlt. Nun ist der Steuerbescheid für 2024 angekommen, mit ca. 20000€. (17000€ für 01-09.24 und 3000€ für 09-12.24 – zusammengefasst auf die neue Steuernummer, welche ich nach Insolvenzeröffnung erhalten habe).

Jetzt meine Frage:
Für die Zeit vor der Insolvenz wurden keine Beiträge bezahlt, ab 09.24 entsprechend ca. 2500€ + 320€ 12.24 (Die Eröffnugn war nicht zum 1.09).
Werden diese Beiträge anteilig zurück erstattet?
Darf ich die Beträge behalten (Insolvenzbeschlag)? Die Rückerstattung vom Stromanbieter wurde durch den Insolvenzverwalter eingezogen.

Bei den Beiträgen handelt es sich nur um meine persönlichen Beiträge, es gibt keine Angestellten usw.

Mit freundlichen Grüßen

Green

Nebenberufliche Selbstständigkeit in der Privatinsolvenz

Guten Tag,
am 19.02.2025 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor war ich selbständig tätig, habe mein Gewerbe auf Anraten des Schuldnerberater abgemeldet, da es sich um private Schulden handelt.
Ich bin fast 60 Jahre alt und habe nun ein eine Teilzeitstelle gefunden, die ich zum 1. Mai antrete. In Absprache mit dem Insolvenzverwalter habe ich wieder ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, welches ich zunächst nur in den Abendstunden ausüben werde (ca. 3 Stunden die Woche). Eine Freigabe für das Gewerbe wurde erteilt. Mein Einkommen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.450€ netto pro Monat. Mein Ziel ist, das Gewerbe in den nächsten Monaten wieder aufzubauen, sodass ich nach dem Insolvenzverfahren von der Selbständigkeit meinen Lebensunterhalt wieder bestreiten kann.
Auf telefonische Nachfrage beim IV, wieviel ich ihm aus dem derzeitigen Einkommen abführen muss, bekam ich die Antwort: zur Zeit nichts, da ich noch keine ausreichenden Einnahmen hätte. Dieswürde sich erst ändern, wenn ich über das pfändbare Einkommen käme. Meine Befürchtung ist allerdings, dass mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird und ich zum Jahresende einen nicht erwirtschafteten Betrag in die Insolvenzmasse zahlen muss.
Mein Bestreben ist zukünftig in Teilzeit angestellt zu bleiben, meine Selbstständigkeit aufzubauen und dann auch einen Beitrag abzuführen, welches die Differenz zum fiktiven Arbeitsverhältnis beträgt.
Nun meine Frage, stimmt die Aussage des IV oder habe ich zu befürchten, dass ich zum Jahresende in die Bredouille komme?
Herzlichen Dank für Ihre Zeit und die Möglichkeit hier mein Anliegen zu schildern.
Christine xxx

Dauer

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.10.2019 ist vom Amtsgericht Stuttgart der Insolvenzbeschluß für meine Privatinsolvenz ergangen.

Wann ist den nun meine Insolvenz beendet? Am 7. Oktober 2025?

Meine Verfahrenskosten habe ich ich bezahlt. Gilt dann eine Verkürzung auf fünf Jahre?

Beste Grüße

Keine Lösung für bestehendes Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe der BKK firmus und der IKK Südwest ca. 5.300 Euro Schulden, die ich nicht zahlen kann, da ich Bürgergeld beziehe und sich dies in naher Zukunft auch nicht ändern wird.

Wahrscheinlich raten sie mir jetzt auch zu öffentlichen Schuldnerberatung der Diakonie oder DRK.

Mit freundlichen Grüßen

 

Steuererklärung während Insolvenz

Guten Tag,
seit 9.1.25 bin ich in der Regelinsolvenz. Steuererklärung 2022-2024 sind noch nicht gemacht. War vom 1.4.22-30.06.23 in einer GbR Gesellschafter und vom 1.1.22-31.12.22 zusätzlich Solo Selbständiger. Steuer 22- 24 kann ich leider nichts für einen Steuerberater bezahlen und der Insolvenzverwalter macht die Erklärung nicht, weil kein Geld da ist. Für 22 und 23 rechne ich mit einer Erstattung vom Finanzamt von ca. 8-10.000 €, die ja in die Masse einfließen. Kann ich die Erklärung selbst machen – wenn ich sie hinbekomme? Danke. Freundliche Grüße

Gerichtsvollzieher / Ratenzahlung

Guten Abend,
ich bin mit einer Teilforderung von meinem Gläubiger über den GV konfrontiert: Zahlen oder Vermögensauskunft.
Die Forderung sind 1000 Euro, ich habe eine Ratenzahlung in Höhe von 200 Euro pro Monat angeboten / die sind auch gut von mir zu leisten. Nun will aber der GV plötzlich dazu meine Gehaltsabrechnung sehen, angeblich um die Ratenhöhe zu kontrollieren…im Prinzip kein Problem, nur würde ich gern die Daten des Arbeitgebers schwärzen…die Arbeitgeberdaten gehen ihn ja prinzipell erstmal nix an. Eigentlich dachtre ich immer, das hierbei die 12 Raten Regel gilt. Ich habe den Verdacht, dass er den AG herausfinden will.
Kann mir jemand dazu was sagen?

Neue Regelungen Insolvenz

Liebes Team,
ich habe bei Google mal neue Gesetze Insolvenz 2025 eingegeben und das kam dabei raus:
Die deutsche Umsetzung gilt aber auch für Verbraucher. Dies bedeutet, egal wann man in 2020 bis August 2022 in die Insolvenz geht, das Insolvenzverfahren ist immer im August 2025 beendet.

Meine Insolvenz begann im Juni 2022 und wäre eigentlich am 08.06. 2025 fertig. Der Satz macht mir aber Sorge, dass ich jetzt auf einmal drei Monate dann länger in Insolvenz bin.

Ich freue mich über eine Antwort zu der Frage.

Vielen Dank !!!

20 Jahre eine einzige Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren

wenn eine Immobilie aus der Insolvenzmasse frei gegeben wurde und dann 3 Jahre später die Restschuldbefreiung erteilt worden ist beim zuständigen Insolvenzgericht.

Damit ist doch die freigebebe Immobilie aus der Insolvenzmasse wieder zurück in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners und seit der Freigabe fortan unpfändbar ?

Und mit der Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz damit Streichung aller noch offen stehenden Forderungen die mit in der Insolvenz angemeldet waren ?

Und nach einen jahr nach der erteilten Restschuldbefreiung ist diese unanfechtbar ?

Und man ist schuldenfrei und der Start frei für einem wirtschaftlichen Neustart und die Gläubiger können keine alte Forderungen mehr durchsetzen ?

Vielen Dank im voraus.

Doppelte Vollstreckung

Schönen guten Tag,
mein Mann hat ein Problem mit der UMB GmbH und wir fragen uns, ob Sie uns hierbei eventuell helfen können.
Mein Mann wollte sich im Jahr 2009 selbstständig machen und brauchte hierfür auch eine Private Krankenversicherung. Als er merkte, dass das mit der Selbstständigkeit nicht so klappt, suchte er sich wieder einen Angestellten-Job und war hierdurch wieder gesetzlich versichert. Die Private Krankenversicherung wurde gekündigt, aber hier gab es dann Unstimmigkeiten mit der Versicherung wegen der noch ausstehenden Beiträge bzw. dem Kündigungstermin. Die Versicherung gab die Forderung an die UMB GmbH ab. Es gab eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil. Dieses ging ihm auch zu und es ist noch in seinen Akten.
Der Obergerichtsvollzieher kam und es wurden Ratenzahlungen vereinbart. Die erste Rate erfolgte am 20.05.2011 per Überweisung, danach wurde sofort ein Dauerauftrag gestartet, immer monatlich zum 15. des Monats, da hier der Lohn einging, damit es zu keinen Rückbuchungen kommt. Die Zahlungen müssten im August 2013 beendet gewesen sein. Nun kam 2017 eine erneute Aufforderung zur Zahlung für genau diese Versicherung und wir dachten, das vielleicht noch etwas gefehlt hat. Hierauf haben wir wieder eine Ratenzahlung vereinbart. Nun habe ich, weil ja nun schon fast 9 Jahre bezahlt wurde, das sind € 5400,-, eine Forderungsaufstellung verlangt, die nun auch eingegangen ist. Hierbei fiel mir als erstes auf, dass hier immer noch Säumniszinsen berechnet wurden, obwohl die Raten immer 15 Tage vor Zahlungstermin eingingen. Danach habe ich mir das ganze genauer betrachtet.
Dabei stellte ich fest, dass das Aktenzeichen von den Zahlungen an den Obergerichtsvollzieher nicht mit den Aktenzeichen übereinstimmt, das auf der Kostenübersicht ist. Hierfür haben wir auch kein Urteil vom Gericht zugestellt bekommen. Auch sind hier wiederum nochmals andere Aktenzeichen vom Gericht in Hünfeld aufgezeigt, die sich mir nicht erschließen. Auch für diese haben wir nichts vom Gericht bekommen. Wir schauen auch ob wir die alten Kontoauszüge noch haben, auf denen die Zahlungen an den Obergerichtsvollzieher zu sehen sind. Wie müssen wir weiter vorgehen, was können wir tun um das zu viel bezahlte Geld wieder zubekommen, da ja alles schon bis August 2013 über den Obergerichtsvollzieher bezahlt wurde.
Vielen Dank für ihre Antwort.

Privatinsolvenz

guten Tag Heinz Marchner hir ich habe vor 16 Monaten über ihre Kanzlei Privatinsolvenz beantragt die leider noch nicht läuft woran liegt es weil ein Gerichtsvollzieher wissen wollte warum es so lange dauert und wo das Problem liegt ich hatte schon einige Email an ihnen geschiegt aber es meldet sich niemand von ihnen wo ran liegt es Gruß Heinz Marchner.