Rückzahlung Krankenkassenbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 09.24 befinde ich mich in einer Prvatinsolvenz.
Ich bin selbstständig tätig und hatte für die Monate 01-11.24 Krankenkassenbeiträge i.H.v. ca. 1020€ zu zahlen, da keine Änderung des voraussichtlichen Einkommens für 2024 erfolgte. Für den Zeitraum vor der Eröffnung wurden keine Beiträge gezahlt.
Eine Änderung des Beitrages (auf ca. 320€) konnte erst für 12.24 erfolgen.
Die Beiträge für die Zeit nach der Eröffnung wurden entsprechend bezahlt. Nun ist der Steuerbescheid für 2024 angekommen, mit ca. 20000€. (17000€ für 01-09.24 und 3000€ für 09-12.24 – zusammengefasst auf die neue Steuernummer, welche ich nach Insolvenzeröffnung erhalten habe).
Jetzt meine Frage:
Für die Zeit vor der Insolvenz wurden keine Beiträge bezahlt, ab 09.24 entsprechend ca. 2500€ + 320€ 12.24 (Die Eröffnugn war nicht zum 1.09).
Werden diese Beiträge anteilig zurück erstattet?
Darf ich die Beträge behalten (Insolvenzbeschlag)? Die Rückerstattung vom Stromanbieter wurde durch den Insolvenzverwalter eingezogen.
Bei den Beiträgen handelt es sich nur um meine persönlichen Beiträge, es gibt keine Angestellten usw.
Mit freundlichen Grüßen
Green



