Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 28.09.2022 in Privatinsolvenz. Das heißt, dass die Wohlverhaltensphase zum Monatsende vorbei sein müsste. Leider ist das Insolvenzgericht extrem überlastet – der Schlusstermin hat immer noch nicht stattgefunden und über einen Antrag, den ich bereits im August 2024 gestellt hatte, wurde erst kürzlich entschieden.
Deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich mich darauf einstellen muss, dass womöglich ein weiteres Jahr mein Gehalt gepfändet wird, bis ggfs irgendwann die Restschuldbefreiung erteilt wird?
Oder besteht die Möglichkeit, dass der Treuhänder die Pfändung meines Einkommens und Kontos aufhebt?
Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft,
mit freundlichen Grüßen
G. Klein



