Spielsucht Wohlverhaltensphase
Hallo,
wenn man vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits spielsüchtig war, man mit einem Schuldnerberater gesprochen hat, dieser zusammen mit einem die Insolvenzeröffnung vorbereitet hat und dieser auch von der Spielsucht wusste, dies aber nicht dem Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, kann es jetzt passieren, dass einem die Restschuldbefreiung versagt wird?
Verfahren wurde 2018 eröffnet, demnach ist die Wohlverhaltensphase 2024 vorbei.
Jetz kam raus, dass man seine Forderungen gegen illegale Onlinecasinos zurückfordern kann. Dieses wurde getan, nur wurde der Insolvenzverwalter erst, nachdem die erste Klage gegen das Casino anhängig wurde, mitgeteilt. Welche Nachteile entstehen dem Schuldner jetzt? Sollte der Schuldner dem Insolvenzverwalter mitteilen, bei welchem Casino er gespielt hat, in welchen zeiträumen und welche Summen er verspielt hat? Oder geht den Insolvenzverwalter das nichts an.
Kann ihm dadurch die Restschuldbefreiung versagt werden?
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen



