Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang November 2023 wurde mein Antrag der Privatinsolvenz vom Amtsgericht angenommen und mir ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt.
Vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, mit der Überschrift: Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren. Auszugsweise weitere Inhalte des Schreibens:
“… ist am ….. die Prüfung im schriftlichen Verfahren (§§ 5, 176, 304 InsO)
angeordnet worden.
Es wurde festgestellt, dass die Insolvenzverwalterin die Insolvenztabelle nebst den
Unterlagen zur Forderungsanmeldung sowie einen schriftlichen Bericht über die
wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen rechtzeitig zur Einsicht durch die Beteiligten niedergelegt hat.
Geprüft wird/werden folgende Forderung/en:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1
Das Ergebnis der Prüfung wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
Laut Erklärung der Verwalterin sind keine Forderungen aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung, der Verletzung einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder
§ 374 der Abgabenordnung angemeldet.
Der Insolvenzverwalterin wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten … ”
Ist das der Beginn der Wohlverhaltensphase? Oder wie darf ich das Schreiben sonst interpretieren?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!