Insolvenzverfahren

Hallo Herr Kraus,
ich war Geschäftsführerin einer GmbH gegen die 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In 2008 erwirkte der Insolvenzverwalter einen rechtskräftigen Titel vor dem LG gegen mich. Das Insolvenzverfahren gegen die GmbH läuft nunmehr seit 8 Jahren. Ich musste bereits 2x die EV abgeben, letztmalig Mai 2013. Der Insolvenzverwalter hat nun beim AG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich privat gestellt. Ich beziehe ein Nettogehalt von ca. € 1090,00 von dem ca. € 30,00 monatlich pfändbar sind. Was passiert, wenn ich beantrage, das Verfahren gegen mich mangels Masse abzulehnen? Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren gegen die GmbH bald eingestellt wird. Kann der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger, die er vertritt, danach auch noch die Forderung aus dem o.g. Urteil weiterhin gegen mich durchsetzen ?
Da neben der Forderung des Insolvenzverwalter meinerseits nur noch geringfügige Schulden bestehen, möchte ich davon absehen selbst einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.
Besten Dank für Ihre Hilfe

Privatinsolvenz

Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und habe 5 Gläubiger.
2 Gläubiger haben schon mein Konto nun für lange Zeit gepfändet, aber auf eine Lohnpfändung abgesehen, da mir deswegen dann vielleicht mein Arbeitgeber mit irgendwelchen Gründen kündigen könnte.
Wenn ich jetzt Privatinsolvenz mache, können mich dann alle meine Gläubiger nicht mehr pfänden oder bleibt die Pfändung der 2 aktuellen Gläubiger bestehen?
Wie werden dann alle meine 5 Gläubiger befriedigt? Erhalten diese alle denselben Anteil bis zu meinem unpfändbaren Einkommen?

Ich habe noch einen Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel mit einer vor-
sätzlich unerlaubten Handlung gegen mich hat; solche Forderungen können
ja leider nicht durch die Privatinsolvenz gelöscht werden, sondern während der
Wohlverhaltensphase können die Gläubiger nicht mehr vollstrecken, aber danach leider wieder. Wie kann man solche Forderungen doch los werden?
Kann man dies auch durch ein Insovenzplanverfahren oder andere Methoden erreichen? Könnte ein Insolvenzplanverfahren bei mir möglich sein?

Für eine baldige Antwort bedanke ich mich schon im Voraus

MfG
H.Heiber

Regelinsolvenz 3 Jahre

Guten Tag Herr Kraus,
ich denke darüber nach in die Regelinsolvenz zu gehen. Von einem Bekannten habe ich gehört, dass ab 2014 unter bestimmten Konditionen die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden kann.
Gilt diese verkürzte Zeit auch auf die Regelinsolvenz?

Privatinsolvenz / Neue Gesetze

Kurze Frage: Eine liebe Bekannte erfüllt im Juli 2014 das geforderte 3. Jahr und die geforderten 35 % nebst Verfahrenskosten.

Fällt sie unter das Gesetz, oder muss sie weiter abtragen…?

Liebe Grüße
Gero

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
möchte mich entschuldigen, da ich mich nicht für Ihre Hilfe vorab bedankt habe ! War wahrscheinlich zu nervös.
Liebe Grüße
Petra B.

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
seit Jahren schiebe ich nun den Antrag auf Privatinsolvenz immer wieder vor mich her. Nun bin ich über 50 Jahre, seit einiger Zeit arbeitslos und habe nun die Chance mich mit Hilfe des Arbeitsamt selbständig zu machen. Kann ich trotzdem die Insolvenz beantragen? Im Internet habe ich gelesen, dass dann vom Verwalter ein fiktives Gehalt angenommen wird, von dem die Pfändungen berechnet werden. Stimmt das, oder wird alles darüber hinaus ( Gewinn) gepfändet ?

Restschuldbefreiung

Hallo,
eine Frage an anwalt-kg,
meine privat insolvenz ging August 2012 zu Ende. Das Gericht hat die
Restschuldbefreiung zum 04.08.2012 erteilt.
In meiner Schufa Auskunft ist ein Eintrag jedoch weiter vermerkt!! Wann wird
er genau gelöscht?

Dennis N.

Gläubigervergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ra Kraus,
nun war ich bereits gefühlte 100 mal auf Ihrer Internetseite, bevor ich nun endlich den Mut finde, Ihnen zu schreiben.
Ich gebe Ihnen ein paar Eckdaten zu meiner Person / Situation. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich war bis vor kurzem selbstständig, ich habe ein Haus, vor zwei Monaten habe ich die EV abgeben müsse, und aufgrund sich aneinander reihenden Fehlentscheidungen 40.000€ Schulden. Dieser Schuldenberg setzt sich zusammen aus Lieferantenrechnungen, Krankenkasse, versicherungen, Stromlieferanten etc.
Meine Einnahmen setzen sich zusammen aus einer Mieteinnahme, Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe. Die Mieteinnahme wird mir allerdings, trotz P-Konto, aktuell auch genommen, da ein Gläubiger eine Drittschulderzahlung meines Mieters fordert.
Ich lasse die Eckdaten meines Mannes bewusst aussen vor, da ich mir nicht sicher bin, ob er mit mir an einem Strang zieht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: ich könnte eine Einmalzahlung von rund 4.000€ aufbringen, also rund 10% des Betrages, macht da eine Vergleichsverhandlung Sinn? Ich könnte um Ihnen einen konkreteren Überblick zu verschaffen, die einzelnen Gläubiger nebst Forderungen auflisten.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort
M.S.

Regelinsolvenz/Ehepartner

Sehr geehrte Damen und Herren. Seit 01.01.2008 bin ich Selbstständig (Gebäudereinigung/Gebäudereinigermeister) Meine Frau und ich werden bei der Steuer gemeinsam veranlagt. Meine Frau hat im Rahmen meiner Selbstständigkeit keine Unterschrift als Bürger oder Ähnliches geleistet. Alle Anschaffungen im Privatbereich inkl. Miete wurden(Nachweisbar) von meiner Frau geleistet, Das Arbeitseinkommen wurde entsprechend versteuert(Lohnsteuer).Auch der im November notwendige Umzug von Ismaning nach Markranstädt wurde finanziell durch meine Frau bewältigt. Dazu kommt noch das wir gemeinsam meine Mutter seit November 2011 pflegen (Pflegestufe1). Sie wohnte bis zur Diagnose Krebs alleine in unserem Haus (jeder ein drittel Eigentum) in Markranstädt, war dann ein Jahr in Ismaning (Chemotheraoie) und im November gemeinsam mit uns nach Markranstädt. Seit Mai 2010 bis März 2013 haben meine Frau und ich ca 31.000,00€ Einkommensteuer bezahlt und immer noch ist es nicht genug. Jetzt gibt es eine Vollstreckungsankündigung vom FA Borna mit Pfändung meines Geschäftskontos und meines Privatkontos. Ich wollte morgen ein P-Konto eröffnen und zumindest mein Gehalt (seit März2013 bin ich noch zusätzlich angestellt) vor der Pfändung zu schützen. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für mich als Selbstständiger? Durch eine Regelinsolvenz würde ich meine Firma gerne selbst führen, welche Möglichkeiten gibt es dazu. Macht es Sinn den Geschäftsbetrieb einzustellen?
Würden Sie mich mit der Kanzlei anwaltlich vertreten können und welche Kosten würden da auf mich zukommen (ca. 600,00€) für die Anwaltskanzlei? Abschließend noch eine Frage, da ich Selbstständig arbeite, Angestellt bin und Pflegeperson meiner Mutter bin, meine Frau weiter in München arbeitet und nur alle 14 Tage nach Markranstädt kommt, ich jedoch die anderen Wochenenden nach München fahre um mich um die Firma zu kümmern haben wir schon länger, das heißt wir planen das seit vier Jahren immer so , ab Freitag zwei Wochen Urlaub. Kann ich das machen, die Verhinderungspflege für meine Mutter ist auch bereits organisiert.
Mit freundliche Grüßen Mario Pauli