privatinsolvenz
hallo ich möchte gerne in die privatinsolvenz .Zu Viele Schulden Nur Möchte ich voher mein P-Konto Kündigen Keine lust auf konto sperrung .bin zwingend auf Insulin angewiesen.
hallo ich möchte gerne in die privatinsolvenz .Zu Viele Schulden Nur Möchte ich voher mein P-Konto Kündigen Keine lust auf konto sperrung .bin zwingend auf Insulin angewiesen.
habe an mein Sohn schulden
kann ich die schulden bei der Insolvenz mit angeben
danke
Ich musste am 26.06.2023 nach einem Besonders Schwere Fall des Diebstahls einen Insolvenzantrag beim AG Potsdam stellen . Und möchte eine Regelinsolvenz durchführen .
Ich frage an ob Sie mich mit ihrem Know How begleiten würden .
Ich habe Wohngeld für 2 Monate nachgezahlt bekommen, wusste nur, dass das nicht Wohngeld nicht pfändbar ist. 430 € sind mir nicht deshalb ausbezahlt worden, was dazu geführt hat, dass ich Rechnungen nicht zahlen konnte, Rücklastschriften produziert wurden ich jetzt wieder Schulden gemacht habe. Außerdem wusste ich auch nicht, dass ich einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsbetrags hätte stellen können. Meine Insolvenzverwalterin ist sehr sparsam mit Informationen. Wer unterstützt mich in meiner Situation? Hätte die Insolvenzverwalterin darauf hinweisen müssen, dass ich einen Antrag auf die Erhöhung des Pfändungsbetrag hätte einreichen müssen? Ich würde sie gerne wechseln, da ich noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe, ginge das?
Was muss ich Ihnen an Unterlagen senden
Ich habe 3/22 eine EV in den Räume des GV abgegeben. Jetzt kommt der GV und will in meine Wohnung da ein anderer weiterer Gläubiger dies angeblich beantragt hat. Es gibt einen vollsteckbaren Gerichtsvergleich mit diesem Gläubiger.
Ich war der Meinung dass ich zumindest für 2 Jahre Ruhe vor dem GV habe und dass dieser ggf. einem weiteren Gläubiger die Kopie meiner EV zur Kenntnis übersendet.
Kann ich mich also gegen die Durchsuchung meiner Wohnung wehren? Ich habe wahrheitsgemäß die EV abgegeben und möchte aber den GV nicht verärgern.
Danke für Ihre rasche Antwort
MfG
Klaus Hank
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu der Zahlung der Kaution während der Insolvenz.
Meine Partnerin und ich ziehen jetzt zusammen, wir stehen beide im Mietvertrag. In den nächsten zwei Monaten müssen wir die Kaution überweisen. Besteht die Gefahr das die Kaution die wir jetzt zahlen müssen beim Vermieter gepfändet werden darf ?
Bin seit 03/22 in der WVH-phase und mache ESt-Erklaerung wieder eigenstaendig, insbesondere um
fuer 2022 die EPP als Minijobber ausbezahlt zu bekommen, da der AG diese nicht ausgezahlt hatte.
Mit EKSt-Bescheid vom 17.05.23 fuer 2022 hat das Finanzamt diese mit 2013 verrechnet, also mit Steuerschuld vor Insolvenzeroeffnung 07/2018 bzw. mit zur Iso-masse gehoerender Schuld. Darf das FA das/ ist das rechtens?
Insolvenzverfahren wurde per Beschluss aufgehoben,
befinde mich jetzt in der Wohlverhaltens-/RSB-phase nach altem Recht. Kann ich die Sterbegeldversicherung Ruekaufwert ca €2500 , die nicht zur Inso-masse zaehlte
unschaedlich kuendigen/auszahlen lassen?
Vielen Dank fuer Ihre Rueckantwort. Mfg
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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