Privatinsolvenz
Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich
Danke
Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich
Danke
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz. Ich war auch bei ihnen Mandat und würde natürlich auch für die Information bezahlen.
Meine Insolvenz läuft nun seit Oktober 2023.
Ich habe Krankengeld in Höhe von 2400€. Ab Ende März 2024 bekomme ich wieder Lohn in Höhe von ca. 2500€. Das hängt immer mit meinem Zulagen zusammen da ich im Schichtsystem arbeite.
Nach meinen Recherchen würde ich dann ca. 1600€-1700€ behalten dürfen. Ich habe auch gelesen das zum Beispiel Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge nicht pfändbar sind.
Da ich ein P-Konto habe, komme ich aber monatlich immer nur an die 1410€.
Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet. Es muß doch möglich sein,den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen,oder?
Ich habe auch im November 2023 Weihnachtsgeld erhalten und durfte 705€ behalten. Ich komme nur an die Beträge nicht dran.
Mein Arbeitgeber habe ich kontaktiert und der kann mir nicht weiterhelfen. Die Schuldnerberatung habe ich kontaktiert und die teilte mir mit,das mir als alleinstehende Person der Betrag von 1410€ zusteht und mehr nicht.
Deshalb wollte ich Sie fragen was ich nun für Möglichkeiten habe.
Es grüßt sie freundlich Ramona Motte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang November 2023 wurde mein Antrag der Privatinsolvenz vom Amtsgericht angenommen und mir ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt.
Vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, mit der Überschrift: Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren. Auszugsweise weitere Inhalte des Schreibens:
“… ist am ….. die Prüfung im schriftlichen Verfahren (§§ 5, 176, 304 InsO)
angeordnet worden.
Es wurde festgestellt, dass die Insolvenzverwalterin die Insolvenztabelle nebst den
Unterlagen zur Forderungsanmeldung sowie einen schriftlichen Bericht über die
wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen rechtzeitig zur Einsicht durch die Beteiligten niedergelegt hat.
Geprüft wird/werden folgende Forderung/en:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1
Das Ergebnis der Prüfung wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
Laut Erklärung der Verwalterin sind keine Forderungen aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung, der Verletzung einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder
§ 374 der Abgabenordnung angemeldet.
Der Insolvenzverwalterin wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten … ”
Ist das der Beginn der Wohlverhaltensphase? Oder wie darf ich das Schreiben sonst interpretieren?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!
Frage:Würde ein Gläubiger gegenüber einer Privatperson einen Gläubigerantrag stellen, darf dann der Schuldner von seinem gesetztlich unpfändbarem Gehalt auf dem P-Konto noch offene Rechnungen bezahlen? Eigentlich ist das gesetzliche unpfändbare Einkommen ja frei nutzbar oder begeht er dann eine Gläubigerbenachteiligung?
Der Betroffene wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und hat ein P-Konto. Ein anderer Gläubiger hat vergeblich das Konto gepfändet (da ja schon gepfändet) und schickt nun ständig Zahlungsaufforderungen, so dass der betr. Schuldner Angst vor einem Gläubigerantrag hat. Die Angst bezieht sich hauptsächlich auf die Frage der Zugänglichkeit seines unpfändbaren Einkommens und der evtl. angeblichen Gläubigernbenachteiligung.
Gemeint sind Rechnungen für Alltagsbedarf wie Miete, Krankenversicherung, normale Konsumartikel wie Medikamente, Bücher usw. (also keine Wertgegenstände)
Gilt eine etwaige Gläubigerbnachteilung ab Antragstellung des Gläubigers oder ab Einleitung des P-Insolvenzverfahrens und wie sieht das aus, wenn der Schuldner dann selber einen Antrag stellt, weil er das vielleicht nicht abwehren kann.
Ich freue mich über eine Antwort. Das ist bestimmt auch für Andere interessant. Vielen Dank.
Moin
Und zwar läuft meine Insolvenz seit Februar 2020 da gibt es ja eine Verkürzung wenn es die 6 Jahre betrifft, da meine Kosten alle gezahlt sind komme ich nach 5 Jahren raus wäre ja Februar 2025 gibt es da für die 5 Jahre auch ne Verkürzung oder betrifft es nur alle die die 6 Jahre in der Insolvenz noch sind?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe damals über Ihre Kanzlei meine Privatinsolvenz eingeleitet. Diese endet nun endlich mit dem 09.07.2024. Wird mir dann mein Gehalt für Juli 2024 rückwirkend noch für die ersten 9 Tage gepfändet, dieses bekomme ich ja immer erst am Ende des Monats, oder steht mir mein Juli-Gehalt bereits voll zur Verfügung?
Sehr geehrte Kanzlei,
Im Jahre 2020 haben wir gemeinsam ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wurde mir bereits Restschuldbefreiung erteilt:
Anfang Februar habe ich einen Brief vom Finanzamt Hamburg erhalten, dass diese nun über 4600,-€ von mir für das Versäumen meiner Lohnsteuererklärung für die Jahre 2018 und 2019 haben wollen. Dieser Brief sollte mir eigentlich bereits im Dezember 2023 schon eingehen. Zuvor habe ich nie einen solchen Brief erhalten, denn sonst hätte ich diese Kosten mit in das Insolvenzverfahren aufgenommen.
Nach dem ich einen Kontakt zum Amtsgericht Essen über Mein Justizpostfach hergestellt habe, wurde mir von einem Rechtspfleger empfohlen mich hierzu nochmal rechtlich beraten zu lassen und aus dem Grund schreibe ich Ihnen heute.
Ich benötige dringend Ihre Hilfe zum dem Fall.
Es wird zur Zeit Krankengeld in Höhe von 1300,-€ bezogen, wovon ich noch einen Kindesunterhalt von 355,-€ tilgen muss. Demnach würde ich auf jeden Fall eine Rechtsberatung bekommen.
Vielen Dank.
Herzliche Grüße,
Hallo.
Ich bin mit meinem Einzelunternehmen in die Insolvenz geraten.
Das Einzelunternehmen wurde, gem. § 35 Abs. 2 S 1 und. Abs. 3 InsO, aus der Masse freigegeben. Es wurde dem Insolvenzverwalter ein Betrag X für Werkzeuge und Material gezahlt. Kann das Einzelunternehmen ohne weiteres verkauft werden oder wird trotz der Zahlung des Betrag X dieser Erlös der Masse wieder zugeteilt?
Das gleiche gilt für ein PKW. Dieser wurde auch dem Inoslvenzverwalter “abgekauft” und so aus der Masse freigegeben. Wird auch beim Verkauf des Autos das Geld wieder zurückgeführt?
Besten Dank, R.S.
Mein Handwerker hat Insolvenz angemeldet. Das Verfahren ist eröffnet worden.
Wir haben 3 Bäder sanieren lassen, welche jedoch erhebliche Mängel aufweisen und daher nochmals komplett neu gemacht werden müssen.
Der Handwerker wurde von uns mehrfach aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Nichts ist geschehen.
Wie melde ich den Schaden dem Insolvenzverwalter? Ist die eine “unerlaubte Handlung” oder trage ich den Schadensersatz in die “normale Gläubigerliste” ein?
Dank im voraus für eine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Bei mir wurde vor kurzem die Verbraucherinsolvenz eröffnet und eine Insolvenzverwalterin zugeteilt. sie verlangt jetzt von mir einen privaten Lebenslauf in den ich genau beschreiben soll wie ich zu dem Schulden gekommen bin im laufe der letzten dreißig Jahre Außerdem für meine verlangt sie noch einen beruflichen Lebenslauf seit der Ausbildung vor Schule Zeit. Ich finde das überzogene in wie weit ich dieser Forderung nachkommen muss.auserden möchte ich gerne wissen ob es besser ist. Mit eine Rechtsberatung für diese Zeit zu nehme.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
liebe Grüße
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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