Privatinsolvenz / Steuerrückerstattung
Hallo.
Eröffnung meiner Privatinsolvenz erfolgte 09/2024, Am 28.08.2024 wurde das Verfahren nach Abhaltung des Abschlusstermins aufgehoben. Eine Schlussverteilung mangels Teilungsmasse hat nicht stattgefunden. Nun habe ich meine Steuerklärung für 2024 eingereicht. Es wurde durch das Gericht auch eine Nachtragsverteilung angeordnet. Steht mir aufgrund der Eröffnung im Septermber die Rückerstattung anteilmäßig zu, da ich z.B. die Fahrtkosten selbst tragen muss. Und wie verhält es sich künftig mit den Steuerrückerstattungen in der Wohlverhaltensphase.
Hoffe auf eine für mich verständliche Antwort. Danke



