PKV Beitragsanpassung – die größten Sprünge

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So reduzieren Sie Ihren Beitrag für die Private Krankenversicherung

Nur knapp drei Prozent beträgt der jährliche Anstieg der Beiträge für die private Krankenversicherung im Schnitt. Warum also der ganze Streit um die Beitragsanpassungen bis vor den BGH? Die Antwort auf diese Frage ist denkbar einfach. Ein durchschnittlicher Anstieg bildet nun einmal eines nicht ab – Extreme.  Und diese gibt es gerade bei den Beitragsanpassungen der privaten Krankenkassen zuhauf. Während viele Tarife beitragsstabil sind, erhöhen sich andere immens. Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung werfen die Kunden vermehrt einen Blick auf die BAP-Historie des jeweiligen Versicherers. Doch auch das schützt nicht sicher vor einer Anpassung in zweistelliger Prozenthöhe.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Bundesgerichtshof gibt Privatversicherten einen Korb

Für die Privatversicherten ist eine Erhöhung dieses Ausmaßes eine Katastrophe. Die private Krankenversicherung droht zur Kostenfalle zu werden. Schon oft wurden Forderungen nach einer Überarbeitung der Beitragsanpassungsregelungen laut. Zuletzt kam der Problematik im Treuhänderstreit vor dem BGH erhöhte Aufmerksamkeit zu. Kunden waren hier gegen die Erhöhungen vorgegangen und hatten ihre Forderungen auf die fehlende Unabhängigkeit eines Treuhänders gestützt. Dieser soll eigentlich wirtschaftlich unabhängig überprüfen, ob die jeweils geplante Beitragsanpassung im Sinne des Kunden stattfindet. Es wurden vermehrt Zweifel an der gesetzlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit laut. Schließlich bezogen viele Treuhänder einen überwiegenden Teil ihres Jahreseinkommens durch die jeweilige Krankenversicherung – und das oft über Jahrzehnte hinweg.
Der BGH schob dem Streit aber den Riegel vor. Die BaFin sei für die Überprüfung zuständig – nicht die Gerichte.

Beitragsanpassung rückgängig machen – Rückzahlung erhalten

Trotzdem ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Während eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen einer Beitragsanpassung noch in den Sternen steht, gibt es für Sie als Privatversicherte noch eine weitere Möglichkeit, eine Rückzahlung und eine Absenkung Ihrer monatlichen Prämie zu erlangen.

Betroffen sind hiervon Kunden der Axa, der DBV und der DKV. Aber auch bei anderen Krankenversicherung könnte es zu fehlerhaften Beitragsanpassungen gekommen sein. Stichwort ist die unzureichende Begründung der Erhöhung. Seit jeher ist der Gesetzgeber bemüht, die Verbraucherposition zu stärken. Diesen Anspruch erfüllt er durch umfassende Informationspflichten. Dadurch wird beispielsweise bei Banken das Ungleichgewicht zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer ausgeglichen. Bei der privaten Krankenversicherung soll dies durch eine nachvollziehbare Begründung der Beitragsanpassung geschehen. Wichtig ist, dass der Kunde die Hintergründe der konkreten Erhöhung nachvollziehen kann. Viele private Krankenkassen begnügen sich allerdings mit floskelhaften Begründungen. Die Gesundheitskosten seien gestiegen. In anderen Fällen wird der Gesetzeswortlaut zitiert. Warum es jetzt diese Erhöhung gab, wird nicht deutlich.

Beitragsanpassung bekämpfen

Bild von einem Arzt mit Klemmbrett

Für die Privatversicherten ist eine Erhöhung dieses Ausmaßes eine Katastrophe. Die private Krankenversicherung droht zur Kostenfalle zu werden.

Ihnen als Kunden gibt das die Möglichkeit, Ihre Erhöhungen zu beanstanden. Diese waren durch die unzureichende Begründung unrechtmäßig. Sie müssen also rückgängig gemacht werden. Im Ergebnis heißt das, dass Sie die zuviel gezahlten Prämien zurückbekommen und der Beitrag wiederum angepasst wird – dieses Mal allerdings nach unten. Im Ergebnis zahlen Sie wieder die niedrigere Prämie, die Sie vor einigen Jahren bezahlt haben. In der Regel wird die Krankenversicherung dies aber nicht ohne weiteres zulassen. Eine Rückzahlungs- und Anpassungsforderung wird in aller Regel zunächst abgelehnt werden. Würden die privaten Krankenversicherungen die Ansprüche ohne Gegenwehr anerkennen, spräche sich das schnell herum. Eine Rückforderungswelle wäre die Folge. Deswegen muss der Streit um eine Rückforderung bislang noch vor Gericht ausgefochten werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass langfristig auch außergerichtliche Vergleiche zu erwarten sind.

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Ihnen als Kunden ist wegen der fehlenden Bereitschaft der Krankenversicherungen in jedem Fall zu einem anwaltlichen Beistand bei einem etwaigen Vorgehen zu raten. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen des Verbraucherrechts sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Die Expertise unserer Mitarbeiter hilft, unserer Prozesse zu optimieren. Dadurch kann die Bearbeitung Ihres Falles in kurzer Zeit erfolgen. Für Sie heißt das: Sie senden uns Ihre Unterlagen zu, die innerhalb weniger Werktage von unseren kompetenten Mitarbeitern überprüft werden. Im Anschluss daran findet eine kostenlose Erstberatung statt. Im Zuge dieser werden Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten dargelegt. Sie erhalten einen Überblick über Ihre wirtschaftlichen Vorteile und können auf Grundlage unserer Informationen entscheiden, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung und reduzieren Sie Ihren Beitrag für die private Krankenkasse erheblich.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “PKV Beitragsanpassung – die größten Sprünge”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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