Immer mehr Gerichte erklären PKV Beitragserhöhung für unrechtmäßig

Viele Versicherungsnehmer können nun die PKV Beitragserhöhungen rückgängig machen und eine Rückzahlung verlangen.
Im Februar 2018 verurteilte das Landgericht Frankfurt/Oder die DKV zur Rückzahlung zuvielgezahlter Beiträge. Es stellte fest, dass die PKV Beitragserhöhung in unrechtmäßiger Art und Weise erfolgt ist. Deswegen wurde sie für unwirksam erklärt. Auch vor dem Landgericht Potsdam scheiterte eine Private Krankenversicherung – dieses Mal die Axa(Urteil vom 27.09.2017, Aktenzeichen 6 S 80/16). Auf diese Urteile folgten viele weitere. Auch die Landgerichte in Neuruppin, Koblenz, Berlin, Landshut, Aschaffenburg, Hamburg, Limburg und Frankenthal und Köln mussten sich mit den Rückforderungen Privatversicherter auseinandersetzen. Sie gaben den Versicherungsnehmer Recht. Diese können nun mit einer Rückzahlung in Höhe von mehreren tausend Euro rechnen.
Richtungsweisendes Urteil zu Treuhändern und PKV Beitragserhöhung erwartet
Die Axa wollte sich nicht ohne weiteres geschlagen geben und lässt es nun darauf ankommen. Sie trägt einen der Rechtsstreits bis in die letzte Instanz und lässt den Bundesgerichtshof ein finales Urteil fällen. Ende des Jahres wird das Urteil erwartet, dass endgültig klären soll, wie abhängig die Treuhänder der PKV nun sind und wie rechtmäßig die von ihnen abgesegnete PVK Beitragserhöhung. Dieses Urteil wird Signalwirkung haben und damit indirekt über die Rückerstattungsansprüche von knapp 800.000 Versicherten entscheiden. Privatversicherte sollten das Urteil trotzdem nicht abwarten. Zum einen steht noch nicht fest, ob der BGH tatsächlich entscheiden wird. Es ist gängige Praxis, dass die Revision im letzten Moment zurückgezogen wird, um ein Grundsatzurteil auf den letzten Metern zu vermeiden. Die Axa spielt hier auf Zeit. Denn die Ansprüche derjenigen, die das Urteil abwarten wollen, um Rechtssicherheit zu haben, können in der Zwischenzeit verjähren.
Ihre Ansprüche bei abhängigen Treuhändern und unrechtmäßiger PKV Beitragserhöhung
Die oben dargestellte Praxis betrifft nicht nur die DKV und die Axa. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die abstruse Treuhänder Handhabung bei sämtlichen oder zumindest beim überwiegenden Teil der privaten Krankenkassen an der Tagesordnung war. Es sollte sich daher jeder von der Problematik angesprochen fühlen, der privat krankenversichert ist und in den letzten Jahren eine PKV Beitragserhöhung erfahren musste. Ihnen könnte ein Rückzahlungsanspruch in vierstelliger Höhe zustehen. Ihr Vorgehen hat aber nicht nur eine Rückzahlung zur Folge. Schließlich stellt das Gericht dann auch fest, dass die PKV Beitragserhöhung unrechtmäßig war. Und eine unrechtmäßige Erhöhung wird rückgängig gemacht. Dann wird für Sie nur noch die Prämie vor der Erhöhung fällig – eine weitere Ersparnis.
Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich. Im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung erklären wir Ihnen, welches Ergebnis die Untersuchung Ihrer Unterlagen gebracht hat. Außerdem stellen wir für Sie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie sich entscheiden, gegen die Erhöhung vorzugehen. Bei einer Mandatierung bemühen wir uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer privaten Krankenkasse. Sollte eine außergerichtliche Übereinkunft scheitern, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!