Ungewisse Erfolgsaussichten
Die als Testballon geplante Einzelklage wurde durch das Landgericht erst am 31.08.2017 abgewiesen.
Der starke Zulauf bei MyRight dürfte aktuell weiter steigen. Schließlich äußert sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen durchaus positiv zum Vorgehen und Stiftung Warentest nennt die Sammelklage einen „interessante[n] Deal für viele VW-Kunden“. Ob das Ganze aber letztlich zu einem Erfolg führt, ist fraglich.
Bereits im August scheiterte MyRight vor dem LG Braunschweig. Die Richter stellten zwar fest, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, ein Schadensersatzanspruch wurde jedoch verneint. Ob das LG Braunschweig die Klage von MyRight überhaupt zulässt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Das Gericht gilt als ausgesprochen VW-freundlich.
Aufgrund der hohen Provision, die der Verbraucher im Erfolgsfall zahlen muss, sieht auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Vorgehen mittels dieser Sammelklage nicht als den „optimalen Weg“ an.
Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Die Zahl derer, die sich der Sammelklage von MyRight angeschlossen haben, mag zunächst sehr hoch klingen. Im Verhältnis zu den mehr als zwei Millionen Geschädigten ist sie jedoch gering.
Es stellt sich die Frage, warum so wenige der Betroffenen gegen die Automobilindustrie vorgehen. Ist es der Respekt vor einem wirtschaftlich überlegenen Gegner oder die Angst hoher Gerichtskosten?
Das Konzept von MyRight minimiert das zumindest das Kostenrisiko. In Anbetracht dessen, sind viele verärgerte Kunden bereit, auf einen nicht unerheblichen Anteil von 35 Prozent zu verzichten. Dieses sogenannte Abtretungsmodell birgt einen Mehrwert für beide Seiten. Doch es gibt auch eine Alternative. Erst kürzlich wurde gerichtlich festgestellt, dass Rechtsschutzversicherungen verpflichtet sind, die Kosten von Verfahren, welche die Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatzzahlungen zum Gegenstand haben, zu übernehmen. Auch wenn VW Schadensersatzzahlungen in Deutschland bislang verweigert, gibt es Möglichkeiten, sich gegen den Konzern zur Wehr zu setzen. Ob Diesel-Geschädigte nun den Weg der Sammelklage gehen oder ein individuelles Vorgehen ohne Kostenrisiko vorziehen, bleibt ihnen selbst überlassen. In jedem Fall ist es ratsam, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen und sich nicht mit steigendem Wertverlust und möglichen Fahrverboten abzufinden.
Unsere im Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei befasst sich intensiv mit dem Abgasskandal und den daraus resultierenden Ansprüchen der Geschädigten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung, um sich individuell und unverbindlich zu einem etwaigen Vorgehen beraten zu lassen.
Sehr geehrter RA.
habe mich bei einer myRight Sammelklage angeschlossen jetzt wäre keine Einzelklage möglich weil keine Rechtschutzversicherung besteht. Auto Q5 Baujahr 2011 31.000 km.
Sehr geehrter Herr W.,
grundsätzlich kann eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung geführt werden. Aufgrund des Risikos einer Verjährung müssten vorher die Erfolgsaussichten jedoch genau geprüft werden.
Nutzen Sie gerne unseren Abgas-Schnell-Check um nähere Informationen anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Wie kann ich gegen myRight vorgehen, da diese mir selbst empfohlen haben, meine Sammel- in eine Einzelklage umzuwandeln mit Aussicht auf bis zu 38.000 € von VW, dann aber offensichtlich Fehler in der Bearbeitung gemacht haben (Sammelklage wurde nicht per Gericht geschlossen), und mir nun mitteilen, das die schon zugesagte Einzelklage mit Angabe des Vertragsanwaltes und versenden der Vollmacht für die Einzelklage (10.5.20) mir nun lapidar schreiben: “Sollte ein Wechsel nicht möglich sein, wird Ihr Fall Teil der Sammelklage bleiben.”
Das akzeptieren des VW-Vergleichs aus der Musterfeststellungsklage ist aber schon am 30.4.20 ausgelaufen. Muss ein Treuhänder nicht auch im meinen Interesse handeln?
Gibt es Wege, da raus zu kommen?
gez. Jochen R., 18.6.2020
Sehr geehrter Herr. R.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihnen sagen zu können, welche Vorgehensweise für Sie die Beste ist, müssten wir Ihren Fall eingehend prüfen. Hierbei ist insbesonders auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und myRight einzugehen. Rufen Sie uns am besten an und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 67770055; alternativ können Sie uns auch eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@anwalt-kg.de schicken.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo wie bekomme ich eine Rückabtretung der an myright treuhänderisch erfolgten Abtretung hin ?…und verlangen die dafür Geld bei meinem Auto was über 200.000 gelaufen ist und wo ich bei myright vermutlich auch wenig bekommen werde?
Sehr geehrter Herr Blank,
bei einer Laufleistung von über 200.000 Kilometern würden wir Ihnen von einem Vorgehen normalerweise abraten. Ich würde Ihnen empfehlen, das Gespräch mit myright zu suchen. Ohne Kenntnis der Inhalte der Abtretungserklärung kann ich diese Frage leider nicht näher beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht