Schadensersatz in fünfstelliger Höhe wegen Abschalteinrichtung – aber wie?
Schadensersatz in Höhe von 25.000 € bis 40.000 €? Wie soll das gehen? Das Vorgehen ist nicht neu. Schon gegen Volkswagen gab und gibt es viele Verfahren, die genau das zum Ziel haben. Viele Betroffene haben bereits positive Urteile erstritten. Und damit steigt auch die Vergleichsbereitschaft der Autobauer. Im Kern geht es um die Frage einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch den Verkauf eines Diesels, der nicht so sauber war, wie er beworben wurde. Tausende Kunden wurden dadurch hinters Licht geführt und geschädigt. Ihren Schaden können sie – unter anderem nach § 826 BGB ersetzt verlangen. In der Umsetzung heißt das, dass der Konzern das Auto zurückgeben und den Kaufpreis erstatten muss. Eine Rolle spielt dabei auch der aktuelle Tachostand. Gang und Gäbe ist es, dass Kunden am Entscheidungstag vor Gericht ein Bild vom Tachostand mit der aktuellen Tageszeitung vorlegen, sodass die sogenannte Nutzungsentschädigung berechnet werden kann. Dies ist der einzige Posten, der von der Schadensersatzzahlung abgezogen wird. Trotz der Nutzungsentschädigung erhält der Kunde in der Regel nahezu seinen vollständigen Kaufpreis zurück.
Was gegen VW funktioniert, gilt auch in Hinblick auf Mercedes, beziehungsweise Daimler. Zwar behauptet Daimler nach wie vor, nicht manipuliert zu haben. Im Gegensatz zu VW wurden die Manipulationen hier nicht eingestanden. Jedoch laufen seit 2017 Betrugsermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart und auch die Rückrufaktionen sprechen eine deutliche Sprache. Betroffenen des Dieselskandals, die bei Daimler gekauft haben, ist deswegen zu einem rechtlichen Vorgehen zu raten.
Ansprüche gegen Daimler noch nicht verjährt
Das Argument des Motorschutzes ist nicht neu. Es wurde bereits 2015 von Autobauern verwendet, die wegen der Messauffälligkeiten in Erklärungsnot gerieten.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Ansprüche seien bereits verjährt. Viele Kunden verzichten deswegen auf eine Schadensersatzklage gegen den jeweiligen Konzern. Entgegen dieser Auffassung ist von einer Verjährung aber nicht auszugehen. Diese tritt für gewöhnlich innerhalb von drei Jahren ein. 2015 gab es die ersten Schlagzeilen zur Manipulation und das legendäre VW-Geständnis. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2018 endet. Diese Auffassung wird von vielen Juristen nicht vertreten. Diese stellen auf den Zeitpunkt der konkreten Kenntnis der einzelnen Betroffenen ab. Die Aufforderung zur Nachrüstung dürfte dieses Erfordernis erfüllen. Und diese fand erst 2016 statt. Eine Verjährung ist deswegen erst zum 31.12.2019 anzunehmen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt Klage erhoben, ist die Verjährung gehemmt. Wer in Erwägung zieht, Ansprüche gegen Daimler geltend zu machen, sollte dies also bald in Angriff nehmen.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Daimler Abgasskandal
Sie fahren einen Mercedes Diesel, der vom Abgasskandal betroffen ist? Ihr Diesel wurde bereits nachgerüstet oder Sie haben eine Aufforderung dazu erhalten? Oder haben Sie noch keine Post vom KBA erhalten und möchten dieser zuvorkommen? Werden Sie mit unserer Hilfe jetzt aktiv und holen Sie sich Ihren Kaufpreis zurück. Nach und nach werden in den größeren deutschen Metropolen Fahrverbote eingeführt. Eine Rückabwicklung Ihres Dieselkaufs kann Ihnen dabei helfen, von diesen verboten nicht betroffen zu sein. Unsere Kanzlei bietet Ihnen vollkommen unverbindlich eine kostenlose Erstberatung an. Mithilfe Ihrer Unterlagen bewerten wir innerhalb weniger Werktage Ihren persönlichen Fall und geben Ihnen anschließend telefonisch Rückmeldung. In einem ausführlichen Gespräch klären wir sämtliche offene Fragen. Sie werden über den finanziellen Mehrwert unterschiedlicher Vorgehensweisen aufgeklärt und wir erläutern Ihnen den Ablauf eines Verfahrens. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die Möglichkeit, das Verfahren ohne finanzielles Risiko über eine Rechtsschutzversicherung laufen zu lassen. Warten Sie keine weiteren Signale der Rechtsprechung ab. Werden Sie jetzt aktiv und fordern Sie den Schadensersatz ein, der Ihnen zusteht.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!