Ausblick – Kommt die Hardware Nachrüstung?

Schon mehrfach haben Vertreter der Automobilkonzerne in der Vergangenheit Stellung zu möglichen Hardware Nachrüstungen bezogen. Der Tenor war jedes Mal ähnlich.
Die wirtschaftliche Betrachtung der konsequenten Weigerung durch die Automobilriesen zeigt, wieso sie sich seit jeher gegen eine Hardware Nachrüstung von tausenden Dieselfahrzeugen wehren. Während das Software-Update mit nur knapp 150 Euro zu Buche schlägt, kostet die Hardware Nachrüstung ein Vielfaches. Ein flächendeckender Umbau aller betroffener Dieselmodelle würde die Konzerne viel Geld kosten. Deswegen versuchen diese, sich so lange wie notwendig gegen Hardware Nachrüstungen zu wehren. Daran wird sich auch in der Zukunft wenig ändern. Zwar könnten Fahrverbote in vielen deutschen Städten die Konzerne zum Einlenken bewegen, allerdings zeigen auch die neuesten Nachrichten, dass das wohl keine Option ist. Viele Hersteller bieten einigen Kunden nämlich nun eine Rückgabemöglichkeit, wenn im Umkreis von 100 km ein Fahrverbot erlassen wird. Sie nehmen den Diesel also lieber zurück als ihn einer Hardware Umrüstung zu unterziehen. Ohne weiteren Druck seitens der Politik oder der Justiz ändert sich an dieser Einstellung wohl nichts.
Jetzt Rechte im Abgasskandal durchsetzen
Wer also einen Diesel fährt und vom Abgasskandal betroffen ist, muss sich auch weiterhin damit abfinden, dass ihm nur ein Software Update angeboten wird. Er muss auch weiterhin damit rechnen, dass ihm dadurch womöglich Nachteile entstehen und dass ihm die Stilllegung droht, wenn er das Update verweigert. Er kann nicht damit rechnen, dass ihm eine Hardware Nachrüstung angeboten wird. Allerdings hat auch er Rechte und kann sich gegen die scheinbar ausweglose Situation wehren.
Rückabwicklung durch Schadensersatz oder Widerruf möglich
Als Geschädigter im Abgasskandal können Sie gegen den Hersteller beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Schon viele Gerichte haben sich hier auf die Seite der Verbraucher gestellt und in ihrem Sinne geurteilt. Der Widerrufsjoker hingegen bietet Kunden, die Ihren Diesel durch die Herstellerbank finanziert haben, die Möglichkeit einer lukrativen Rückabwicklung. Unser Rückabwicklungsrechner kann Ihnen schnell und einfach den wirtschaftlichen Mehrwert eines Vorgehens berechnen.
Kostenlose Erstberatung im Abgasskandal
Wir bieten Ihnen außerdem eine kostenlose Erstberatung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Rechte einzuschätzen und die Chancen und Risiken juristischer Schritte zu beleuchten. Als Kanzlei, die viele Kunden beim Widerruf und im Abgasskandal betreut, können Sie von unserer Erfahrung und Expertise profitieren. Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Position im Dieselskandal unverbindlich fest. Wenn schon keine Hardware Nachrüstung kommt – wieso nicht einfach den dreckigen Diesel zurückgeben?
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