Abgasskandal: das Thema zieht weite Kreise

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Neuigkeiten im Abgasskandal: das Dieselthema zieht weite Kreise

    Seit Beginn der ersten Ermittlungen im September 2015 hat sich das Thema Manipulation von Abgaswerten zu einem weitreichenden Skandal ausgeweitet. Mehr und mehr Autohersteller sind in die sittenwidrige Verbrauchertäuschung involviert. Jetzt sind Dokumente zutage getreten, die den Verdacht bestärken, dass längst nicht nur die Automobilkonzerne von den Vorfällen wussten.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Verstrickungen von Verkehrsministerium und Autoindustrie

    Jüngst sind Akten aufgetaucht, die ein ganz neues Licht auf das Verkehrsministerium werfen: Aus den bisher geheim gehaltenen Unterlagen geht hervor, dass sowohl das Bundesverkehrsministerium (BMVI) als auch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits von den illegalen Abschalteinrichtungen in Millionen von Diesel-PKW wussten. Unter anderem zeugen sie von einem regen Schriftverkehr zwischen Autoindustrie und Verkehrsministerium, der schlussendlich sogar dazu führte, dass der VW-Konzern seine „Selbstanzeige“ zurücknahm.

    Nach Bekanntwerden des Vorwurfs der Manipulation hatten zahlreiche Gespräche zwischen Vertretern des KBA und des Automobilherstellers stattgefunden. Dies geht aus den Dokumenten hervor, die nun auf rechtlichen Druck der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einem mühsamen Verfahrensprozess herausgegeben werden mussten. Im Wesentlichen beziehen sich die Papiere auf den Zeitraum September bis November 2015, in dem zudem Abstimmungen zu den Äußerungen in der Öffentlichkeit zwischen dem BMVI und VW stattgefunden haben.

    Einsicht durch Deutsche Umwelthilfe eingefordert

    Großes VW-Logo auf dunkler Motorhaube mit Regentropfen übersäht

    Verstrickungen zwischen Industrie und Politik: über dem VW-Konzern sind dunkle Wolken aufgezogen.

    Bisher drangen nur geschwärzte Dokumente in diesem Zusammenhang an die Öffentlichkeit, doch jetzt ist damit Schluss. Die DUH hatte hartnäckig die Einsicht in den Schriftverkehr zwischen KBA und VW gefordert. Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden: Die Dokumente müssen ausgehändigt werden. Aus ihnen gehen gleich mehrere belastende Punkte hervor. Unter anderem wurden die Umstände von beiden Seiten geschönigt oder gar verschleiert. Zum Beispiel war eingangs die Rede von „unzulässigen“ Abschalteinrichtungen, im späteren Verlauf sprach man von „beanstandeten“ Abschalteinrichtungen. Außerdem habe das KBA gebilligt, dass Fahrzeuge von VW bereits nach Bekanntwerden der Täuschungshandlungen noch damit fortfahren konnte. So wurden noch weiterhin Fahrzeuge zugelassen, die von den Abschalteinrichtungen betroffen waren.

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    Strafrechtliche Konsequenzen vor Landgericht Braunschweig

    Die entsprechenden Dokumente weisen eine erhebliche strafrechtliche Relevanz auf und wurden daher von der DUH an die zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig übergeben. Diese hat vor dem Landgericht Braunschweig einen Strafprozess eröffnet, in dem insgesamt 15 Führungskräfte des Automobilkonzerns – unter anderem Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn – angeklagt sind. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: neben gewerbs- und bandenmäßigem Betrug gem. § 263 StGB werden den Angeklagten Beihilfe zu mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271, 27 StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und strafbare Werbung (§ 16 UWG) vorgeworfen.

    Kumpanei macht deutlich: Verbraucher müssen selbst aktiv werden

    Die Verstrickungen der Automobilindustrie mit den Behörden zeigen eines ganz klar: Wer darauf hofft, dass nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation von VW und anderen Herstellern die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, sollte einen langen Atem haben. Vielmehr sind die Strippenzieher des millionenfachen Betrugs deutlich unsichtbarer als zuerst angenommen. Das bedeutet für Sie als geprellte Verbraucher: Bleiben Sie an der Sache dran und holen Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat ein, um Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Unser Angebot für betroffene VW-Besitzer ist eine kostenlose, umfassende Erstberatung, in der wir Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten geben.

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