Abgasskandal – Gerichte sprechen Schadensersatz beim VW Touareg zu

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    Verpflichtender Rückruf durch das KBA 2017

    Im Dezember 2017 erreichte der Abgasskandal auch die Käufer eines VW Touareg mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen bei dem SUV entdeckt und deshalb einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Fast 60.000 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen

    Der Rückruf trifft nach Angaben des KBA weltweit rund 57.600 Fahrzeuge, davon sind ca. 25.800 Touareg in Deutschland zugelassen. Die betroffenen Touareg-Käufer müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update, das zudem ungewisse Auswirkungen auf den Motor hat, abspeisen lassen. Ebenso wie bei den vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 bestehen auch beim VW Touareg mit dem großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

    Schadensersatz beim VW Touareg verpflichtend

    Auch beim VW Touareg haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.

     So hat das Landgericht Köln beispielsweise mit Urteil vom 20. Dezember 2018 bereits entschieden, dass Volkswagen einen VW Touareg mit manipulierten Abgaswerten zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 36 O 147/18).

     Der Kläger hatte im November 2015 einen VW Touareg 3,0 Liter Diesel gekauft. Nachdem knapp zwei Jahre später der Rückruf durch das KBA erfolgte, klagte er auf Schadensersatz – mit Erfolg. VW habe die Typengenehmigung für das Fahrzeug nur durch Täuschung erhalten und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrags müsse daher rückabgewickelt werden, so das LG Köln.

    Bemerkenswertes Urteil vom Landgericht Hannover

    Ähnlich entschied das Landgericht Hannover mit Urteil vom 13. Mai 2019 (Az.: 1 O 129/18). Das Gericht kam ebenfalls zu der Auffassung, dass Volkswagen den Käufer eines VW Touareg 3,0 TDI aufgrund der Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet sei. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Bemerkenswert ist, dass das LG Hannover dem Kläger einen Zinsanspruch bereits ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zum Teil schon wieder aufgefangen.

    Auch das LG Karlsruhe spricht Käufer Schadensersatz zu

    Zuletzt hat auch das LG Karlsruhe einem Käufer eines VW Touareg mit Urteil vom 24. September 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 4 O 323/18). Die Urteile zeigen, dass sich die Schadensersatzansprüche nicht auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 beschränken, sondern sich auch bei dem größeren 3-Liter-Motor des Typs EA 897 durchsetzen lassen. Dieser Motor wird nicht nur beim Touareg, sondern auch bei diversen Audi- und Porsche-Modellen verwendet.

     Mehr Informationen: https://anwalt-kg.de/abgasskandal/

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