Abgasskandal: Hardware Nachrüstung von Euro 5- Dieseln möglich und finanzierbar

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Geheimes Gutachten setzt Bundesregierung unter Druck


Der 02. August 2017 war ein guter Tag für die Automobilindustrie. Der Dieselgipfel als Disziplinartreffen sollte die Schuldigen im Abgasskandal zur Verantwortung ziehen und eine Lösung für die andauernde Luftverschmutzung durch manipulierte Diesel bringen. Die Autobauer konnten ihren Kopf aber erfolgreich aus der Schlinge ziehen. Preiswerte Software Updates wurden beschlossen. Schnell zeigte sich, dass diese nicht nur ineffektiv, sondern auch schädlich für die Autos sind. Die Rufe nach einer technischen Hardware Nachrüstung wurden lauter. VW, BMW und Co. Verweigerten diese aber bis zuletzt. Zu teuer, zu aufwändig, zu unverhältnismäßig, lautete die Antwort. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt nun: Die Hardware Nachrüstung ist technisch machbar und auch bezahlbar.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Regierung hält Gutachten zur Hardware Nachrüstung zurück

Auftraggeber für das Gutachten war das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Erstellt wurde es von Prof. Dr.-Ing. Georg Wachtmeister. Das Wachtmeister-Gutachten, über das aktuell die Deutsche Umwelthilfe berichtet, ist keineswegs neu. Es soll bereits seit dem 08.01.2018 vorliegen. Trotzdem wurde es noch nicht Gegenstand der Debatte um saubere Luft. Seit nunmehr vier Monaten verfügt die Bundesregierung scheinbar über Informationen, die die Rechte der Geschädigten im Abgasskandal stärken könnten. Dennoch bleibt sie untätig. Entscheidungen wurden unter Hinweis auf das noch nicht vorliegende Gutachten vertagt. Tatsächlich liegt das Gutachten über die Hardware Nachrüstung nicht dort vor, wo es vorliegen sollte. Bis heute warten die Mitglieder der Expertengruppe 1 des Bundesverkehrsministeriums darauf, Zugang zu erhalten. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin eine Ungerechtigkeit gegenüber den Verbrauchern, die in der Zwischenzeit um ihre Zulassung bangen und Fahrverbote fürchten. Diese Menschen werden DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch zufolge „im Dieseldunst allein gelassen.“

Das Gutachten zur Hardware Nachrüstung

Die Entrüstung über das zurückgehaltene Gutachten ist durchaus berechtigt. Denn es könnte durchaus für einen Kurswechsel sorgen. Viele tausende Briefe gingen bereits raus, die die Kunden zur Software Nachrüstung baten. Eine Hardware Nachrüstungwird nach wie vor unter Hinweis auf Aufwand und Kosten verweigert. Zu Unrecht – wie das 14-seitige Gutachten beweist. Es verdeutlicht schwarz auf weiß, dass die Hardware Nachrüstung „eindeutig die beste und sicherste Lösung darstellt“ (s. Gutachten S.11). Die Kosten beliefen sich dabei auf 1000 bis 3000 Euro pro Fahrzeug, je nach Anzahl der nachgerüsteten Diesel. Diesen Kostenaufwand betrachtet Wachtmeister als „verträglich“ (s. Gutachten Seite 12). Selbstverständlich kommen die Hersteller damit aber nicht so günstig davon wie mit einem Software Update. Es ist deswegen nicht erstaunlich, dass die Hardware Nachrüstung derart verteufelt wird. Denn dass sie teurer und aufwändiger ist, stellt auch das neue Gutachten unter Beweis.

Hardware Nachrüstung abwarten und Software Update verweigern?

Immer wieder gibt es Berichte über eine geplante Hardware Nachrüstung. Erst kürzlich wurden Gerüchte um einen großen Fonds zu diesem Zweck von den Herstellern als Spekulation abgetan. Gleichzeitig häufen sich Negativberichte zu den Software Updates. Sollten Betroffene also besser warten, ob die Hersteller zu einer Hardware Nachrüstung gezwungen werden? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Ob und wann die Hardware Nachrüstung für manipulierte Diesel kommt, ist ungewiss. Wer das Software Update verweigert, riskiert eine Stilllegung seines Autos. Das Update allerdings bringt einen erhöhten Verbrauch und andere Negativkonsequenzen mit sich. Außerdem sinkt der Restwert des Autos nach dem Update weiter. Der schlechte Ruf des Software Updates macht nachgerüstete Schummeldiesel zu Ladenhütern. Kunden, die zur Nachrüstung aufgefordert werden, bleibt also nur die Wahl zwischen zwei unattraktiven Optionen:

1. Das Update verweigern und auf eine Hardware Nachrüstung hoffen. Stilllegungsrisiko hoch
2. Das Update vornehmen lassen. Erhöhter Verbrauch und weitere Spätschäden möglich

Keine Hardware Nachrüstung? Der Weg aus dem Abgasskandal

Zugegebenermaßen ist keiner der beiden Wege eine wirkliche Lösung für das Abgasproblem der meisten Dieselfahrer. Angesichts drohender Fahrverbote suchen viele nach Sicherheit und wollen ihren Diesel am liebsten loswerden. Sie fühlen sich im Abgasskandal alleine und von den Herstellern im Stich gelassen. Es ist noch nicht lange her, da kauften Sie einen „sauberen, umweltfreundlichen Diesel“ – eine Innovation. Vor bald drei Jahren kam das böse Erwachen und das Traumauto verwandelte sich in eine manipulierte Drecksschleuder. Während in den USA und Canada tausende Autos zurück zu VW wanderten und fünfstellige Entschädigungssummen flossen, passiert in Deutschland weniger als nichts. Das zurückgehaltene Gutachten überrascht da wenig und passt nur allzu gut in das Bild einer Politik, die ihre schützende Hand über die Autoindustrie hält. Doch es gibt einen Weg aus der Misere.

Schadensersatz statt Hardware Nachrüstung

Ihnen als Kunde steht Schadensersatz wegen Betrugs oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Dazu müssen Sie sich gegen den Hersteller wenden. Ein Schritt, vor dem die meisten Respekt haben, der aber gar nicht so groß ist.
Der Schadensersatzanspruch, den Sie haben, umfasst den gesamten Schaden, der Ihnen durch den Kauf eines manipulierten Diesels entstanden ist. Ein paar Gerichte sprachen enttäuschten Kunden bereits die Lieferung eines vergleichbaren Neuwagens zu. Andere stellten ein Rückgaberecht fest. Der Dieselkäufer durfte seinen Wagen zurückgeben und bekam den Kaufpreis erstattet. Abgezogen wurde nur eine Pauschale für die gefahrenen Kilometer –die sogenannte Nutzungsentschädigung.

Widerruf statt Hardware Nachrüstung

Auch der Widerruf des Autokredits ist eine Möglichkeit, sich der scheinbar aussichtslosen Lage im Abgasskandal zu entziehen. Viele Autokreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dadurch lassen sich Darlehen auch lange Zeit später noch widerrufen. Der Kunde gibt seinen Diesel zurück und erhält die von ihm getilgten Raten, sowie die Anzahlung zurück.
Hier ist die Frage der Nutzungsentschädigung für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, noch nicht abschließend geklärt. Es ist durchaus möglich, dass Sie nicht einmal die Nutzungsentschädigung bezahlen müssen. Dann sind sie den Diesel praktisch kostenlos gefahren.

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Unsere auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung zum Abgasskandal. Ganz gleich, ob Sie Ihren Diesel regulär über einen Händler gekauft haben, oder ob er finanziert ist – wie beraten Sie zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Unsere Beratung ist dabei unverbindlich und birgt kein verstecktes Kostenrisiko. Sie umfasst die Prüfung Ihres Darlehensvertrags auf Belehrungsfehler und eine ausführliche Beratung zu Chancen und Risiken eines Vorgehens. Wir berechnen Ihren finanziellen Vorteil und beraten Sie außerdem zu einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hersteller befreit Sie aus der Zwickmühle, in der Sie sich aktuell befinden. So müssen Sie weder eine Stilllegung, noch Fahrverbote fürchten. Auch ob und wann es eine Hardware Nachrüstung gibt, kann Ihnen dann egal sein.

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