Abgasskandal – Konzerne sollen zu Hardware-Nachrüstung gedrängt werden

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Abwälzen der Kosten auf den Kunden?

Wer eine mangelhafte Sache gekauft hat, kann diese kostenlos nachbessern lassen. So zumindest ist die allgemeine Auffassung in Deutschland. Dass man als Käufer dafür dann nochmal bezahlen muss – unvorstellbar. Die Kosten muss doch der Verkäufer oder der Hersteller tragen und gerade nicht der Kunde, der mangelhafte Ware erhalten hat, oder? Genauso soll es nun aber die Diesel-Eigentümer im Abgasskandal treffen. Es heißt, die lang ersehnten Hardware-Updates sollen endlich kommen – und ein Teil der Kosten werde auf die Autofahrer abgewälzt.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Zweiter Diesel-Gipfel – Verpflichtung zu Hardware-Update?

Wie der Spiegel berichtet, geht im Bundesverkehrsministerium einiges vor sich. Im Vorlauf des zweiten Diesel-Gipfels soll es eine Einigung gegeben haben, die von den Ergebnissen des ersten Gipfels erheblich abweicht. Im August wurden nur Software-Updates beschlossen, die sich schnell als sinnlos erwiesen. “Placebo-Updates” titelte beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe.

Das Bundesverkehrsministerium prüft aktuell, ob eine Pflicht zur technischen Nachrüstung besteht. Vorgesehen ist die technische Überprüfung unterschiedlicher Modelle durch externe Sachverständige mit dem Ziel der Beantwortung einer elementaren Frage:

“Ist die nachträgliche Ausstattung eines Katalysators mit einer Harnstoffeinspritzung (AdBlue) technisch möglich und finanziell sinnvoll?”

Das Ergebnis dieser unabhängigen Untersuchung soll die Autobauer unter Druck setzen, eine entsprechende Lösung anzubieten

Wer zahlt die Nachrüstung?

Nicht geklärt ist bisher die Kostenfrage. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Autobauer erleichtert waren, auf dem letzten Gipfel mit bloßen Software-Updates davongekommen zu sein. Die Rechnung ist einfach: 150 Euro für das Software-Update gegen den zehnfachen Preis für eine technische Nachrüstung. Auf 5 Millionen Fahrzeuge rechnet sich die günstige Lösung – zumindest für die Hersteller. Wie der Spiegel berichtet, sollen die Kosten der teureren Umrüstung teilweise auf die Diesel-Fahrer abgewälzt werden. Trotzdem soll die technische Umrüstung keine Pflicht werden.

Hardware-Update anstelle von Fahrverboten?

In Anbetracht drohender Fahrverbote drängt die Zeit. Eine Möglichkeit, den Schadstoffausstoß erheblich zu verringern muss her. Ansonsten lassen sich Fahrverbote in mehr als 60 deutschen Städten in 2018 nicht mehr vermeiden. Zwar hat Stuttgart durch die erst kürzlich eingelegte Sprungrevision etwas Zeit geschindet, trotzdem ist spätestens Ende Februar eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten. Dass das Software-Update den gewünschten Effekt nicht herbeiführen kann, ist inzwischen klar. Große Hoffnungen werden deswegen auf die technische Nachrüstung gesetzt.

Warum die Hardware-Nachrüstung keine Lösung ist

Seit vielen Monaten wird gefordert, dass Konzerne wie VW endlich Verantwortung für den hausgemachten Skandal übernehmen – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Verbrauchervertreter, Umweltverbände und die Medien kritisierten die Automobilhersteller für ihren Umgang mit der Krise. Anstelle der laschen Software-Updates sollten die teuren Hardware-Updates durchgeführt werden – den Kunden und der Volksgesundheit zuliebe. Studien und Messungen belegen die Sinnlosigkeit der Software-Lösung, sogar von erheblichen Folgeschäden ist die Rede. Doch ob die Hardware-Lösung die drohenden Fahrverbote nun endgültig aus der Welt schaffen kann, ist mittlerweile auch umstritten. So zitiert unter anderem die Süddeutsche Zeitung den Karlsruher Motorenbau-Professor Thomas Koch, der auch die Hardware-Nachrüstung für unsinnig hält. Er geht davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis sich die ersten Systemausfälle einstellen. Dabei seien auch sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs betroffen. Diese “Bastellösung” mache die Autos schlechter und sei nicht seriös.

Was bleibt dem Verbraucher?

Bild von einem Lenkrad

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kann man diese laut deutscher Auffassung in Deutschland kostenlos nachbessern lassen.

Fassen wir zusammen: Software-Umrüstung bewiesenermaßen sinnlos. Hardware-Umrüstung womöglich ebenfalls sinnlos und auf Kosten des Autofahrers. Fahrverbote drohen weiterhin. Dazu kommt ein hoher Restwertverlust, der den Verkauf praktisch unmöglich macht. Der Dieselfahrer befindet sich in einer Zwickmühle. Was bleibt ihm noch? 

Das rechtliche Vorgehen gegen Hersteller und Händler ist eine Option. Während VW-Kunden gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen ihren Händler haben, bleibt Kunden von Mercedes, Ford und Co. oft nur der Weg zum Hersteller selbst. Schließlich hat VW im Gegensatz zu den anderen Herstellern die Manipulationen offen eingestanden. Wer sein Fahrzeug über die Herstellerbank finanziert hat, sollte eine weitere Möglichkeit nicht ungeprüft lassen: Den Widerruf. Hierdurch kann das Fahrzeug zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird zurückerstattet. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist ein gesetzlich ausgestaltetes Verbraucherrecht. Der Kunde soll korrekt über seine Rechte aufgeklärt werden. Unterlässt die Autobank das, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Der Vertrag bleibt ewig widerrufbar – mit der Folge, dass er noch heute rückabgewickelt werden kann.  Kunden, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen haben, müssen nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Aber auch bei älteren Finanzierungen lohnt sich ein Widerruf oft – vor allem im Vergleich zu Verkauf oder Behalt des Wagens.

Unsere Kanzlei ist streng spezialisiert auf dem Gebiet des Widerrufsrechts. Unsere erfahrenen Mitarbeiter überprüfen Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen der Erstberatung, ohne dass für Sie Kosten entstehen. Holen Sie sich unverbindlich eine Einschätzung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten.

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