Warum die Hardware-Nachrüstung keine Lösung ist
Seit vielen Monaten wird gefordert, dass Konzerne wie VW endlich Verantwortung für den hausgemachten Skandal übernehmen – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Verbrauchervertreter, Umweltverbände und die Medien kritisierten die Automobilhersteller für ihren Umgang mit der Krise. Anstelle der laschen Software-Updates sollten die teuren Hardware-Updates durchgeführt werden – den Kunden und der Volksgesundheit zuliebe. Studien und Messungen belegen die Sinnlosigkeit der Software-Lösung, sogar von erheblichen Folgeschäden ist die Rede. Doch ob die Hardware-Lösung die drohenden Fahrverbote nun endgültig aus der Welt schaffen kann, ist mittlerweile auch umstritten. So zitiert unter anderem die Süddeutsche Zeitung den Karlsruher Motorenbau-Professor Thomas Koch, der auch die Hardware-Nachrüstung für unsinnig hält. Er geht davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis sich die ersten Systemausfälle einstellen. Dabei seien auch sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs betroffen. Diese “Bastellösung” mache die Autos schlechter und sei nicht seriös.
Was bleibt dem Verbraucher?

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kann man diese laut deutscher Auffassung in Deutschland kostenlos nachbessern lassen.
Fassen wir zusammen: Software-Umrüstung bewiesenermaßen sinnlos. Hardware-Umrüstung womöglich ebenfalls sinnlos und auf Kosten des Autofahrers. Fahrverbote drohen weiterhin. Dazu kommt ein hoher Restwertverlust, der den Verkauf praktisch unmöglich macht. Der Dieselfahrer befindet sich in einer Zwickmühle. Was bleibt ihm noch?
Das rechtliche Vorgehen gegen Hersteller und Händler ist eine Option. Während VW-Kunden gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen ihren Händler haben, bleibt Kunden von Mercedes, Ford und Co. oft nur der Weg zum Hersteller selbst. Schließlich hat VW im Gegensatz zu den anderen Herstellern die Manipulationen offen eingestanden. Wer sein Fahrzeug über die Herstellerbank finanziert hat, sollte eine weitere Möglichkeit nicht ungeprüft lassen: Den Widerruf. Hierdurch kann das Fahrzeug zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird zurückerstattet. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist ein gesetzlich ausgestaltetes Verbraucherrecht. Der Kunde soll korrekt über seine Rechte aufgeklärt werden. Unterlässt die Autobank das, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Der Vertrag bleibt ewig widerrufbar – mit der Folge, dass er noch heute rückabgewickelt werden kann. Kunden, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen haben, müssen nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Aber auch bei älteren Finanzierungen lohnt sich ein Widerruf oft – vor allem im Vergleich zu Verkauf oder Behalt des Wagens.
Unsere Kanzlei ist streng spezialisiert auf dem Gebiet des Widerrufsrechts. Unsere erfahrenen Mitarbeiter überprüfen Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen der Erstberatung, ohne dass für Sie Kosten entstehen. Holen Sie sich unverbindlich eine Einschätzung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten.
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