Wege aus dem Abgasskandal
Eine Möglichkeit, dem Rückruf zu entgehen, ohne eine Stilllegungsverfügung zu erhalten, kann ein Vorgehen gegen den Hersteller sein. Es ist dabei auf einen Fall in Euskirchen zu verweisen. Der VW-Fahrer war einer der ersten, dessen Diesel wegen der Rückruf Verweigerung stillgelegt wurde. Mit anwaltlicher Unterstützung konnte er sich erfolgreich dagegen wehren. Ein wichtiges Argument war, dass der Kunde Ansprüche gegen den Hersteller geltend machte.
Rückruf und Stilllegung entgehen – durch Schadensersatz
Wer einen Diesel im Porsche Abgasskandal gekauft hat, wurde durch den Hersteller geschädigt. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so wie viele Richter bereits anerkannt haben.
Unabhängig davon, ob ein Vorgehen letztlich gegen eine bereits ergangene Stilllegungsverfügung hilft, haben betroffene Porschefahrer dadurch auch eine Möglichkeit, der Stilllegung sicher zu entgehen – indem Sie Ihren manipulierten Macan oder Cayenne loswerden. Im Rahmen des Schadensersatzes kann der Kunde eine vollständige Rückabwicklung erreichen. Schadensersatz steht ihm deswegen zu, weil er von Porsche einen Diesel bekommen hat, der gleich in mehreren Punkten nicht vertragsgemäß ist. Zum einen entspricht er nicht den Herstellerangaben. Zum anderen erfüllt er nicht einmal die Mindestanforderungen zur Zulassung zum Straßenverkehr. Viele Kunden von VW und Audi klagten deswegen bereits erfolgreich auf Schadensersatz wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe erstinstanzlicher Urteile, die den Käufern der Schummeldiesel Recht geben. In den Urteilsbegründungen ist von erschlichenen Zulassungen (LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018, Az. 71 O 862/16 ), manipulierten Kaufentscheidungen(LG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 104/17) und der erheblichen Nachteiligkeit eines Software Updates (LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16) die Rede. Außerdem beeinflusse bereits das schlechte Image des Updates im Rahmen des Rückrufs den Fahrzeugwert (LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16). Viele Gerichte sprachen den Klägern das Recht zu, den Diesel gegen eine Kaufpreiserstattung abzugeben. Abgezogen wurde lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Widerruf statt Rückruf
Eine andere Möglichkeit, einen manipulierten Porsche loszuwerden, ist der Widerruf der Finanzierung. Diese Option bietet sich denjenigen, die beim Kauf Ihres Diesels einen Autokredit bei der Herstellerbank aufgenommen haben. Hat die Herstellerbank in ihrer Widerrufsbelehrung einen Fehler gemacht, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht für den Kunden. Die Folge eines Widerrufs ist, dass sich beide Geschäfte in ein Rückgewährschuldverhältnis verwandeln. Gegenseitig erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden. Der Kreditnehmer gibt also den Wagen zurück; die Bank das Geld, das sie bereits vom Kreditnehmer erhalten hat. Am Ende sollen beide so stehen, als hätten sie niemals einen Vertrag geschlossen. Mit der Rückzahlung kann der Kreditnehmer einen anderen Wagen finanzieren, der nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Offen ist bislang noch die Frage nach der Nutzungsentschädigung bei Kreditverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Der Gesetzeswortlaut legt nahe, dass bei diesen jüngeren Verträgen kein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anfällt. Der Rückzahlungsanspruch des Kunden würde dann noch höher ausfallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht allerdings noch aus.
Interview zum Widerrufsjoker
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erläutert Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei Ilja Ruvinskij Näheres zum Widerrufsjoker:
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