Abgasskandal: Minderung statt Rückabwicklung

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

LG Kempen: Dieselfahrer kann Kaufpreis um 10 % mindern


Überall liest man von der Rückabwicklung im Abgasskandal. „Werden Sie Ihren schmutzigen Diesel los.“, „Finanzieren Sie verlustfrei eine Neuanschaffung.“, „Machen Sie sich unabhängig vom Abgasskandal.“, sind nur wenige der Aufforderungen, die Dieselhalter in den letzten Monaten in Dauerschleife zu hören bekommen. Zugegeben – die Rückabwicklung über den Schadensersatz im Abgasskandal oder den Widerrufsjoker ist eine attraktive Möglichkeit, sich von den Langzeitkonsequenzen des Abgasskandals freizuzeichnen. Manch ein Dieselfahrer aber hat ein durchaus berechtigtes Interesse, seinen Diesel zu behalten. Wie das jüngste Urteil des LG Kempten (Az.: 13 O 808/16) zeigt, ist ein Vorgehen gegen die Hersteller und eine Minderung auch dann möglich, wenn man seinen Diesel gar nicht abgeben will.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Diesel behalten und trotzdem Minderung im Abgasskandal

Die Gründe, einen manipulierten Diesel weiterzufahren, sind vielfältig und für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar. Zum einen kann es natürlich ein Gewöhnungseffekt an die Fahrweise und das Fahrzeug sein. Zum anderen eine emotionale Bindung. Viele sind auch täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen und wirtschaftlich von der Mobilität abhängig. Sie können und wollen keinen Ausfall für einen ungewissen Zeitraum riskieren. Andere möchten auch weiterhin von dem verhältnismäßig günstigen Dieseltreibstoff profitieren. Wieder andere halten die Diskussion um Fahrverbote für Panikmache und wollen ihren Diesel vorerst behalten. Ganz gleich, aus welchem Grund ein Kunde seinen Diesel behalten möchte – er verzichtet damit auf die Geltendmachung wichtiger geldwerter Ansprüche. Nun urteilte das LG Kempten (Az.: 13 O 808/16) – auch eine Minderung im Abgasskandal ist denkbar.

Gericht lehnt Neulieferung wegen Unmöglichkeit ab – Minderung möglich

Grundsätzlich hat man als Kunde im Rahmen der Geltendmachung seines Schadensersatzanspruchs viel Gestaltungsfreiraum. Neben der Rückabwicklung kann ein Geschädigter im Abgasskandal auch eine Neulieferung verlangen. Im vorliegenden Fall wollte der Kunde einen neuen, vergleichbaren Diesel haben. Er fuhr einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2,0 l TDU 103 kW, der eine manipulierte Motorsteuerungssoftware aufwies. Er begehrte die Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion. Hilfsweise machte er einen Wertminderungsbetrag geltend. Das Gericht verneinte seinen Neulieferungsanspruch und sprach ihm einen Minderungsbetrag von 3.687,06 € zu. Das entspricht einer Minderung von etwa zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Minderung im Abgasskandal

Die Entscheidung wirkt auf Laien erst einmal so, als hätte der Kunde vor dem LG Kempten verloren. Schließlich wollte er in erster Linie ja einen neuen Wagen vom Hersteller. Im Vergleich zu einer Neulieferung ist eine Kaufpreisminderung von zehn Prozent vielleicht gering. Ein Blick auf die Urteilsbegründung zeigt aber: an sich hat das Gericht dem Kunden Recht gegeben. Es hat das Fahrzeug für mangelhaft erklärt. Es ist der Auffassung, dass das Software Update keine taugliche Nacherfüllung ist und dass der Hersteller neu liefern muss. Nur ist die geforderte Neulieferung eines mangelfreien vergleichbaren Diesels nicht möglich. Schließlich sind alle vergleichbaren VW Tiguan ebenfalls manipuliert und demnach mangelhaft. Also ist dem Hersteller eine Nacherfüllung unmöglich. Diese Unmöglichkeit öffnet Tür und Tor für einen Rücktritt oder eben die vom Kunden erklärte Minderung. Dabei ist die Minderung kein neues Instrument, sondern eine normale Ausgestaltung des Mangelgewährleistungrechts – und das schon lange. Die Medienberichterstattung um den Abgasskandal lässt jedoch schnell einen Fehlschluss zu: Rückabwicklung oder einen manipulierten Diesel weiter fahren. Schwarz oder Weiß. Doch es gibt auch einen Mittelweg.

Minderung beim Autokredit

Was beim Schadensersatz funktioniert, ist auch beim Widerrufsjoker im Ergebnis möglich. Ziel eines Vorgehens muss nicht immer die Rückgabe des alten Diesels sein.

Was beim Schadensersatz funktioniert, ist auch beim Widerrufsjoker im Ergebnis möglich. Ziel eines Vorgehens muss nicht immer die Rückgabe des alten Diesels sein. Auch wenn die Rechtsfolge des Widerrufs die Rückbwicklung des gesamten Vertrags ist, muss es soweit gar nicht kommen. Die Herstellerbanken sind schließlich bestrebt, mit einem möglichst geringen Schaden aus einem Verfahren zu gehen. Dazu gehört nicht nur der möglicherweise verlorene Prozess, sondern auch die öffentliche Aufmerksamkeit, die jedes weitere positive Urteil nach sich zieht. Da ein Großteil aller Finanzierungsverträge gravierende Fehler enthält, sind die Hersteller bemüht, den Schaden zu begrenzen und Urteile zu vermeiden. Deswegen bieten Sie großzügige Vergleiche an. Ein Kunde kann so die Konditionen seines Finanzierungsvertrags deutlich verbessern und letztlich weniger für seinen Diesel bezahlen. Wirtschaftlich entspricht das der Minderung beim Schadensersatzbegehren.

Minderung eine echte Option im Abgasskandal

Das Urteil des LG Kempten bestätigt nicht nur erneut die positive Rechtsprechung, die sich inzwischen wie ein roter Faden durch den Abgasskandal zieht. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Die Softwaremanipulation stellt einen Mangel dar
  • Das Software Update kann diesen Mangel nicht beheben
  • Der Hersteller ist zur Nacherfüllung, Rückabwicklung oder Minderung verpflichtet

Auch zeigt es, dass nicht immer die Rückgabe des Wagens am Ende eines solchen Prozesses stehen muss. Die Rückabwicklung ist das Maximum dessen, was Sie bei einem Vorgehen herausholen können. Ein Weniger ist meist unproblematisch möglich. Sollten Sie bisher gezögert haben, Ihre Rechte geltend zu machen, könnte das Urteil des LG Kempten Sie womöglich zum Umdenken bewegen. Auch wenn Sie Ihren Diesel behalten wollen, können Sie von einem Vorgehen wirtschaftlich profitieren. Die Hersteller haben Ihnen einen schmutzigen Diesel als sauber verkauft und die Konsequenzen tragen bislang ausschließlich Sie als Kunde. Sie müssen sich vor Fahrverboten, Stilllegungen und schädlichen Nachrüstungen fürchten und leiden im Zweifel darunter. Durch ein rechtliches Vorgehen, können Sie Ihre Ansprüche unkompliziert durchsetzen.

Kostenlose Erstberatung zu Minderung, Rückabwicklung und Neulieferung

Dabei helfen wir Ihnen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. So können Sie sich unverbindlich einen Überblick über Ihre individuelle Situation verschaffen. Unserer erfahrenen Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von wenigen Werktagen und melden sich dann telefonisch bei Ihnen zurück. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Ihre offenen Fragen beantwortet und Ihr wirtschaftlicher Mehrwert beleuchtet. Außerdem geben wir Ihnen gerne Informationen zum Ablauf eines Vorgehens und Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich für oder gegen ein rechtliches Vorgehen im Abgasskandal zu entscheiden. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg – ganz gleich ob Sie eine Rückabwicklung, eine Minderung oder eine Neulieferung begehren.

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