Minderung beim Autokredit

Was beim Schadensersatz funktioniert, ist auch beim Widerrufsjoker im Ergebnis möglich. Ziel eines Vorgehens muss nicht immer die Rückgabe des alten Diesels sein.
Was beim Schadensersatz funktioniert, ist auch beim Widerrufsjoker im Ergebnis möglich. Ziel eines Vorgehens muss nicht immer die Rückgabe des alten Diesels sein. Auch wenn die Rechtsfolge des Widerrufs die Rückbwicklung des gesamten Vertrags ist, muss es soweit gar nicht kommen. Die Herstellerbanken sind schließlich bestrebt, mit einem möglichst geringen Schaden aus einem Verfahren zu gehen. Dazu gehört nicht nur der möglicherweise verlorene Prozess, sondern auch die öffentliche Aufmerksamkeit, die jedes weitere positive Urteil nach sich zieht. Da ein Großteil aller Finanzierungsverträge gravierende Fehler enthält, sind die Hersteller bemüht, den Schaden zu begrenzen und Urteile zu vermeiden. Deswegen bieten Sie großzügige Vergleiche an. Ein Kunde kann so die Konditionen seines Finanzierungsvertrags deutlich verbessern und letztlich weniger für seinen Diesel bezahlen. Wirtschaftlich entspricht das der Minderung beim Schadensersatzbegehren.
Minderung eine echte Option im Abgasskandal
Das Urteil des LG Kempten bestätigt nicht nur erneut die positive Rechtsprechung, die sich inzwischen wie ein roter Faden durch den Abgasskandal zieht. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Softwaremanipulation stellt einen Mangel dar
- Das Software Update kann diesen Mangel nicht beheben
- Der Hersteller ist zur Nacherfüllung, Rückabwicklung oder Minderung verpflichtet
Auch zeigt es, dass nicht immer die Rückgabe des Wagens am Ende eines solchen Prozesses stehen muss. Die Rückabwicklung ist das Maximum dessen, was Sie bei einem Vorgehen herausholen können. Ein Weniger ist meist unproblematisch möglich. Sollten Sie bisher gezögert haben, Ihre Rechte geltend zu machen, könnte das Urteil des LG Kempten Sie womöglich zum Umdenken bewegen. Auch wenn Sie Ihren Diesel behalten wollen, können Sie von einem Vorgehen wirtschaftlich profitieren. Die Hersteller haben Ihnen einen schmutzigen Diesel als sauber verkauft und die Konsequenzen tragen bislang ausschließlich Sie als Kunde. Sie müssen sich vor Fahrverboten, Stilllegungen und schädlichen Nachrüstungen fürchten und leiden im Zweifel darunter. Durch ein rechtliches Vorgehen, können Sie Ihre Ansprüche unkompliziert durchsetzen.
Kostenlose Erstberatung zu Minderung, Rückabwicklung und Neulieferung
Dabei helfen wir Ihnen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. So können Sie sich unverbindlich einen Überblick über Ihre individuelle Situation verschaffen. Unserer erfahrenen Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von wenigen Werktagen und melden sich dann telefonisch bei Ihnen zurück. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Ihre offenen Fragen beantwortet und Ihr wirtschaftlicher Mehrwert beleuchtet. Außerdem geben wir Ihnen gerne Informationen zum Ablauf eines Vorgehens und Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich für oder gegen ein rechtliches Vorgehen im Abgasskandal zu entscheiden. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg – ganz gleich ob Sie eine Rückabwicklung, eine Minderung oder eine Neulieferung begehren.
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