Wie verhindere ich die Stilllegung meines Diesels?
Hat man bereits eine Stilllegungsverfügung erhalten, so kann man mit einem Widerspruch oder einer Klage dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich, auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Die Erfolgschancen sind schwer zu beurteilen – in der Hauptsache gab es noch keine Entscheidung, die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen erklärten den Verwaltungsakt für nicht sofortig vollziehbar, das Verwaltungsgericht Düsseldorf widersprach dem.
Es gibt allerdings auch eine andere Möglichkeit, die Stilllegung zu vermeiden. Dazu müssen Sie den Diesel loswerden. Das klassische Modell – der Verkauf – funktioniert nicht mehr. Ein Verkauf ist mit großen Verlusten verbunden, die Preise auf dem Dieselmarkt befinden sich auf einem konstanten Abwärtstrend. Dementsprechend müssen alternative Methoden her.
Stilllegung entgehen durch Schadensersatzbegehren
Hat man bereits eine Stilllegungsverfügung erhalten, so kann man mit einem Widerspruch oder einer Klage dagegen vorgehen.
Eine Methode ist hier das juristische Vorgehen gegen den Hersteller. VW und Co. Haben über Jahre hinweg manipulierte Diesel verkauft. Dem Kunden machten sie dabei deutlich, dass alles vorschriftsgemäß sei und es sich sogar um umweltfreundliche Autos handelte. Die Abgassoftware, die bei Messungen falsche NO2-Werte ausspuckte verschwiegen sie aus Profitgier. Damit haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn Sie als Kunde wurden geschädigt. Sie haben ein Fahrzeug erhalten, dass nicht einmal die normalen Voraussetzungen zur Zulassung zum Verkehr erfüllt.
Im Rahmen des Schadensersatzes können Sie Ihren Diesel zurückgeben. Dafür wird man Ihnen sodann den Kaufpreis erstatten. Abgezogen wird lediglich eine Nutzungsentschädigung, die der Hersteller für die gefahrenen Kilometer erhält. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren gebrauchten Diesel zurückzugeben und mit der Rückzahlung eine Neuanschaffung zu finanzieren – eine Neuanschaffung, der keine Stilllegung droht.
Stilllegung mithilfe des Widerrufsjokers entgehen
Ein anderer Weg bietet sich nur für diejenigen Dieselkäufer an, die Ihren Wagen über die Herstellerbank finanziert haben. Der Gesetzgeber hat hier ein besonderes Konstrukt geschaffen, um den Verbraucher gegenüber den Banken gleichzustellen. Die Bank muss ihn deswegen ausführlich über seine Rechte informieren und dabei strenge Vorgaben einhalten. Gelingt ihr das nicht, bleibt der Vertrag widerrufbar und kann jederzeit rückabgewickelt werden. Der sogenannte Widerrufsjoker sticht. Tatsächlich enthalten eine Vielzahl der Autokreditverträge eine solche fehlerhafte Belehrung. Die Rückabwicklung führt dann zum gleichen Ergebnis wie der Schadensersatz: Sie können Ihr Auto zurückgeben und kriegen Ihr Geld zurück. Bei Kreditverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, kann es sogar sein, dass nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten
Die Situation um den Abgasskandal ist äußerst komplex. Beinahe täglich gibt es neue Berichte zu betroffenen Fahrzeugen, neuen Verhaftungen und geplanten Maßnahmen. Hier einen Überblick zu bekommen, ist für einen Laien schwer bis unmöglich. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In einem Gespräch mit einem unserer versierten Mitarbeiter können Sie Ihren individuellen Fall schildern und sich beraten lassen. Wir überprüfen gerne Ihren Kreditvertrag auf Belehrungsfehler und erläutern Ihnen die Chancen und Risiken, die ein rechtliches Vorgehen mit sich bringt. Ebenso beraten wir Sie zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung.
Im Vorgehen gegen eine Stilllegung kann eine Klage gegen den Hersteller von Vorteil sein. So hatte ein Betroffener sich erfolgreich gegen die Stilllegung seines VW Amaroks gewehrt. Das Hauptargument war, dass der Dieselfahrer eine Klage gegen VW am Laufen hatte. Befreien auch Sie sich aus der Dieselmisere. Riskieren Sie keine Stilllegung, sondern nehmen Sie Ihr Schicksal und das Ihres Diesels selbst in die Hand.
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