Manipulation der Software durch AdBlue
Neue Fahrt haben diese Vorwürfe durch einen Bericht des SWR aufgenommen. Demnach wird auch bei diesem Motor eine Software verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Nur dann werde eine ausreichende Menge des zur Abgasreinigung benötigten Harnstoffs AdBlue eingespritzt. Im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß hingegen an.
Der SWR beruft sich auf interne VW-Dokumente, Volkswagen weist den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 erwartungsgemäß entschieden zurück.
Gericht ordnet Einholung eines Sachverständigengutachtens an
Dabei ist der Vorwurf von Abgasmanipulationen beim Dieselmotor EA 288 nicht neu und beschäftigt bereits die Gerichte. So hat das Landgericht Wuppertal mit Beweisbeschluss vom 15. März 2019 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet (Az.: 2 O 273/18).
Das Gutachten soll klären, ob in dem Motor EA 288 eine Software zum Einsatz kommt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zum Durchfahren des neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet und die Abgasrückführung dann anders geregelt wird als im realen Straßenverkehr. Zudem soll geklärt werden, ob durch eine solche Funktion die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr aber verfehlt werden.
Außerdem soll der Sachverständige prüfen, ob in dem Motor EA 288 eine Steuerungssoftware verbaut ist, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei einer bestimmten Drehzahl abgeschaltet wird und es dadurch zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß kommt.
VW hat viel zu verlieren – Zahlreiche Modelle sind betroffen
Bisher liegt das Gutachten noch nicht vor. Für VW steht viel auf dem Spiel. Kommt der Sachverständige zu der Überzeugung, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, droht dem Konzern eine neue Klagewelle. Denn der Motor kommt in zahlreichen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat zum Einsatz.
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