Stilllegungswelle rollt an
Hintergrund der Stilllegungswelle, die langsam aber gewaltig anrollt, ist ein in 2016 erfolgte Rückruf der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugmodelle. Seit diesem Zeitpunkt wurden 2,2 Millionen VW-Autos zurückgerufen, um das viel diskutierte Software-Update aufzuspielen. Knapp 90 % der Fahrer sind der Aufforderung bislang nachgekommen. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: etwa 220.000 Wagen fahren noch ohne Umrüstung. Und für diese laufen nun nach und nach die Fristen zur Umrüstung ab.
Software-Update – Warum nicht?
Mehrfach wurden die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert, ihre Autos zur Nachrüstung in die Werkstatt zu bringen. Doch viele Eigentümer möchten das nicht. Zu groß sind die Ängste vor etwaigen Nebenwirkungen, wie zum Beispiel erhöhter Verbrach oder stärkerer Verschleiß. Die Ängste entspringen dabei nicht der Fantasie der Autofahrer, sondern resultieren aus Warnungen des ADAC und der Europäischen Union. Auch dass die Nachrüstung womöglich die Position vor Gericht schwächen könnte wird befürchtet. Zwar hat das LG Augsburg bereits im Juni entschieden, dass der Wagen nach einer Nachbesserung nicht als mangelfrei gilt. Die Richter bezweifelten sogar, dass das Update grundsätzlich geeignet ist, den ursprünglichen Mangel zu beheben. Trotzdem könnte das Update die Position des Klägers schwächen, denn nicht jeder Richter vertritt zwangsläufig die gleiche Rechtsauffassung.
Vorgehen der Behörden
Wer das Update nicht vornehmen lassen möchte, bekommt irgendwann eine letzte Aufforderung, die Umrüstung vornehmen zu lassen. Diese ist versehen mit einer Frist. Danach droht die Stilllegung. Bisher waren nur Modelle des VW Amarok betroffen, doch das wird sich schnell ändern. Bei der Bearbeitung geht man schließlich alphabetisch vor. Deswegen werden die Stilllegungsverfügungen kein Randphänomen mehr sein, sobald G wie Golf oder T wie Touran erreicht wurde.
Jeder, der sich bis dahin der Nachrüstung nicht unterworfen hat, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird. Die Fälle, in denen ein Kunde das Update verweigert, werden dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet, welches sodann erneut auffordert. Scheitern alle Versuche fruchtlos, wird die örtliche Zulassungsstelle informiert, um die finalen Schritte einzuleiten. Der Inhaber erhält eine Stilllegungsverfügung.
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